Monopolvorwürfe zu geplanten Kraftwerksausschreibungen
Berlin (energate) - Der Entwurf des Strom-Versorgungssicherheit- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ruft lautstarke Proteste in der Energiebranche hervor. Von einem Subventionsmodell für fossile Kraftwerke zugunsten einzelner marktmächtiger Kraftwerksbetreiber ist die Rede. Die Kritik kommt nicht nur erwartbar aus den Reihen der Erneuerbarenbranche und vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Auch der Stadtwerkeverband VKU meldet sich mit harschen Worten. "Die sehr deutlichen Warnungen des Bundeskartellamts vor einer übermäßigen Marktkonzentration einzelner Kraftwerksbetreiber bleiben in diesem Entwurf offensichtlich unberücksichtigt", beklagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Ihm stößt der Ausschluss bestehender Gaskraftwerksstandorte in den ersten beiden großen Ausschreibungen auf, ebenso wie die Nichtberücksichtigung von Gasmotoren. Beides würde dezentrale Anlagenkonzepte und damit auch kommunale Projekte "massiv diskriminieren", kritisierte Liebing.
Nur Neuanlagen in den ersten Auktionen erwünscht
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Gesetzentwurf zwei Ausschreibungen noch für dieses Jahr angekündigt mit jeweils 4,5 GW und dafür klare Kriterien definiert. Demnach sind nur Neuanlagen erwünscht, Batteriespeicher wird über das sogenannte Langzeitkriterium die Teilnahme faktisch unmöglich gemacht. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Bieter Zehn-Stunden-Volllastgänge mit nur maximal einer Stunde Pause liefern können müssen. Auch ein gemischtes Kleinanlagenpooling ist nicht möglich. Eine Südquote grenzt die Auswahl der Standorte ein. Das Ministerium argumentiert mit Versorgungssicherheit und verweist auf zwei Dunkelflauten, die im Jahr 2025 mit zwei und acht Tagen Länge daherkamen. Die nächste Runde, die dann auch bestehende Gasstandorte und Batteriespeicher berücksichtigt, soll erst am 18. Mai 2027 folgen und ist mit 2 GW deutlich kleiner ausgelegt. Weitere Ausschreibungen für Kapazitäten inklusive regelbare Lasten sollen voraussichtlich 2027 und 2029 jeweils am 1. Oktober stattfinden. Hierfür nennt das Ministerium noch kein konkretes Volumen.
Der BNE kritisierte den Zuschnitt der Ausschreibungen auf Gaskraftwerke, aber auch die kleinteiligen Bestimmungen. "Das StromVKG hat mit einem wettbewerblichen Marktdesign wenig zu tun. Statt technologieoffener, marktlicher Lösungen bekommen wir 194 detaillierte staatliche Vorgaben", sagte Geschäftsführer Robert Busch. Gleichzeitig bleibe beim geplanten Kapazitätsmechanismus bisher völlig unklar, welche Umlagekosten auf Verbraucher und Industrie zukommen.
BDEW vermisst Impulse für den Wasserstoffmarkt
Aus dem Energieverband BDEW, in dem die großen Kraftwerksbetreiber vertreten sind, kommen wenig überraschend lobende Worte. "Der Entwurf zeigt, dass die Bundesregierung das Thema Versorgungssicherheit ernst nimmt." Für Dunkelflauten würden regelbare Gaskraftwerke gebraucht, die perspektivisch mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden. Weniger Gefallen findet der BDEW indes an dem Umstand, dass der Umstieg der Gaskraftwerke auf Wasserstoff im Entwurf noch wenig konkret ausfällt. Von einem separaten Verfahren ist die Rede. "Dies verzögert den Neustart eines Wasserstoffmarktes in Deutschland", warnte der BDEW.
Die großen Kraftwerksbetreiber EnBW und RWE wollten auf energate-Nachfrage zu dem Entwurf noch keine Stellung beziehen. "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns erst nach dem Start der Verbändekonsultation zum dann offiziell vorgelegten Gesetzentwurf zum Strom VKG äußern werden", verlautete von EnBW. Für den süddeutschen Konzern ist das Thema besonders sensibel. EnBW war zuletzt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, weil das Bundeswirtschaftsministerium Vertreter des Unternehmens konsultiert haben soll, um die geplante 10-Stunden-Regelungen in der Kraftwerksstrategie zu erweitern.
Südquote sorgte bei Leag für Verstimmung
Adi Roesch, CEO des ostdeutschen Kraftwerksbetreibers Lea,g lenkte die Aufmerksamkeit hingegen auf die vorgesehene Bevorzugung süddeutscher Standorte: "Die Energiewende darf nicht an Postleitzahlen scheitern", warnte er. Mit großer Sorge sehe er die regionale Steuerung bei der Lokalisierung der Kraftwerkskapazitäten durch den Südbonus. Zwei Drittel sind für Standorte im netztechnischen Süden reserviert. Auf der anderen Seite werde das verbleibende Drittel nicht für den Norden und Osten reserviert, sondern in einen offenen Wettbewerb aller Kraftwerksbetreiber gestellt. "Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Anlagenbetreiber aus dem Süden durch Redispatch-Vergütungen ohnehin Vorteile bei der Wirtschaftlichkeit verbuchen, sinken die Chancen für den Bau von Zukunftskraftwerken in Ostdeutschland deutlich", warnte Roesch.
Laut dem Entwurf soll die Bundesnetzagentur als durchführende Institution der Ausschreibungen von jedem Südgebot 16.000 Euro pro Megawatt abziehen und somit die Reihenfolge neu bestimmen. Der Abzug erfolgt bis einschließlich zu dem Gebot, mit welchem im ersten Termin zwei Drittel des Ausschreibungsvolumens erreicht oder überschritten werden. /mt