Monopolkommission kritisiert Vergabe an Tank und Rast
Bonn (energate) - Der Wettbewerb um Ladesäulen entlang der Autobahnen ist insbesondere von dem Ausgang eines Gerichtsverfahrens abhängig. Das macht die Monopolkommission in ihrem alle zwei Jahre erscheinenden Sektorgutachten zur Energiewirtschaft deutlich. Die bundesweite Autobahn GmbH hatte ihre insgesamt 360 Konzessionsverträge mit dem Raststellenbetreiber Tank und Rast im Jahr 2021 ohne vorherige Ausschreibung um das Recht zur Errichtung und den Betrieb von Schnellladesäulen ergänzt. Dagegen hatte der niederländische Ladesäulenbetreiber Fastned vor dem OLG Düsseldorf geklagt. Dieses hatte die Sachlage zunächst zur Klärung dem EuGH vorgelegt. Das europäische Gericht entschied, dass der Bund sich möglicherweise auf eine Ausnahmevorschrift berufen könne und verwies den Vorfall wieder zurück an das OLG Düsseldorf.
Eine diesbezügliche Entscheidung steht noch aus, wie die Monopolkommission ausdrücklich bedauert. Gleichzeitig kritisiert sie die Vergabepraxis des Bundes scharf. Durch die Konzessionserweiterung lasse sich ein wettbewerblicher Ladesäulenmarkt entlang der Autobahn kaum etablieren, da Tank und Rast aufgrund seiner Standorte in vielen Regionen als dominanter oder sogar alleiniger Anbieter auftreten würde. Die Konzessionsvergabe sei "ein Paradebeispiel einer intransparenten Vergabepraxis öffentlicher Flächen", moniert die Kommission. Sie fordert daher den Bund auf, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens die Konzessionsvergabe an Tank und Rast zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein und auch das OLG Düsseldorf dem Verfahren zustimmen, sieht die Monopolkommission einen anderen Ausweg. Tank und Rast könnte die Standorte an verschiedene Ladesäulenbetreiber vergeben.
Konzentration nimmt ab, ist aber teils immer noch groß
Zwar nimmt die Marktkonzentration im Ladesäulenmarkt laut des Gutachtens weiter ab. In bestimmten Bereichen ist sie aber nach wie vor sehr hoch. So gibt es etwa auf den Autobahnen einige dominierende Anbieter. Das Gleiche gelte für lokale Märkte. So seien etwa Stromnetz Hamburg und die Stadtwerke Düsseldorf in ihren jeweiligen Heimatmärkten marktbeherrschend. Ein Problem dabei: Bei einer sehr hohen lokalen Dominanz einzelner Anbieter sind auch die Preise tendenziell höher, wie die Monopolkommission ermittelt hat.
Problematisch sieht die Monopolkommission in diesem Zusammenhang auch, dass Städte geeignete Flächen an ihre Stadtwerke verpachten, ohne dass es zuvor eine entsprechende Ausschreibung gegeben hat. Die Kommission begrüßt daher das Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums, dass solche Standorte künftig wettbewerblich vergeben werden müssen. Ihrer Einschätzung nach sollten die Ausschreibung dabei in mehrere Lose aufgeteilt werden, so dass nicht nur ein einzelner Anbieter zum Zuge kommen kann. Zudem solle der Zuschlag zeitlich befristet sein.
Diese wettbewerblichen Ausschreibungen sollten laut Monopolkommission auch Eingang in den Masterplan Infrastruktur III finden, den die Politik derzeit erarbeitet. Gleiches gelte für die Einführung einer Markttransparenzstelle für PKW-Ladepreise. Drittanbieter könnten diese nutzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über verschiedene Ladetarife via App zu informieren. Gleichzeitig würde eine solche Plattform auch den Behörden ermöglichen, "unangemessene" Preise zu erkennen. Der BDEW mahnte in diesem Zusammenhang, die Transparenzplattform solle möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Zudem verwies er darauf, dass hier eine europäische Lösung besser gewesen wäre.
Im LKW-Markt steckt Musik
Für LKW-Ladepunkte sei eine Markttransparenzstelle hingegen voraussichtlich nicht notwendig. Die Experten gehen vielmehr davon aus, dass sich hier ohnehin Buchungssysteme etablieren werden. Diese könnten den LKW-Fahrenden erlauben, schon vor Fahrantritt Ladepunkte zu reservieren. Somit könnten diese ihre Ladevorgänge idealerweise mit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten synchronisieren.
Im Ausbau der LKW-Ladeinfrastruktur dürfte gehörig Musik stecken, sollte der Hochlauf der Elektro-LKW annähernd so stattfinden wie geplant. Die Bundesregierung will den Anteil von 2,5 Prozent im April 2025 auf ein Drittel der LKW-Fahrleistung in 2030 erhöhen. Allerdings hängt die Vergabe von bewirtschafteten Raststätten hier ebenfalls an dem Tank und Rast-Gerichtsverfahren. Das Ausschreibungsergebnis für 130 unbewirtschaftete Raststätten wird die Autobahn GmbH hingegen voraussichtlich bald bekannt geben.
Neben Rastanlagen an Autobahnen sieht die Monopolkommission insbesondere Gewerbe- sowie Industriegebiete als geeignete Standorte für LKW-Ladepunkte an. Aufgrund der hohen Investitionskosten könnten Unternehmen zudem den Anreiz haben, ihre LKW-Ladesäulen auch für fremde E-LKW zu öffnen. Solche Standorte seien bei der Standortbestimmung für öffentlich geförderte LKW zu berücksichtigen. /sd