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Machtkonzentration im Strommarkt gestiegen

Bonn (energate) - "Die Marktmacht der führenden Stromerzeuger in Deutschland - RWE, Leag und EnBW - hat erheblich zugenommen." Das sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, anlässlich der Vorstellung des Marktmachtberichts 2024/25. Dieser beleuchtet den Zeitraum 1. Mai 2024 bis 30. April 2025. Dabei interessiert die Wettbewerbshüter insbesondere, in wie vielen Stunden Marktteilnehmer unverzichtbar (pivotal) für die Deckung der Stromnachfrage sind. Ist dies in mehr als fünf Prozent der Stunden der Fall, geht das Bundeskartellamt von einer marktbeherrschenden Stellung aus. Es argumentiert, im Strommarkt könnten - im Gegensatz zu anderen Märkten - bereits Unternehmen mit vergleichsweise wenig Marktanteil einen erheblichen Einfluss auf die Marktpreise haben. Rechtlich bindend ist die Einschätzung des Marktmachtberichtes indes nicht.

 

Kraftwerke von RWE sind nach den aktuellen Berechnungen in deutlich mehr als fünf Prozent der Stunden unverzichtbar für den Strommarkt. Zudem übersteigt nun auch Leag diese Schwelle. Das Bundeskartellamt hatte RWE schon in den vorangegangenen Marktmachtberichten regelmäßig eine marktbeherrschende Stellung bescheinigt. Allerdings war diese zuletzt etwas schwächer ausgefallen. EnBW liege nur wenig unterhalb der Fünf-Prozent-Schwelle, überschreite sie jedoch nicht. Dafür nimmt das Unternehmen eine führende Rolle bei der Regelenergie ein, insbesondere bei der Vorhaltung positiver Regelenergieprodukte.

 

Anzahl der steuerbaren Erzeuger geschrumpft

 

Grund für die gestiegene Marktmacht der Erzeuger im Vergleich zum Berichtszeitraum 2023/24 ist laut Bundeskartellamt das vollständige Ausscheiden zahlreicher steuerbarer Kraftwerke Anfang 2024. Aufgrund des Ukrainekriegs und der damit verbundenen Energiekrise hatte die damalige Ampelregierung einige Kohlekraftwerke länger am Netz gelassen als ursprünglich geplant. Diese kamen bis zum Frühjahr 2024 zum Einsatz. Der untersuchte Zeitraum fällt somit in ein Jahr ohne diese Anlagen.

 

Wenn steuerbare Kraftwerke aus dem Markt gehen, hat das unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktmacht, führte Mundt aus. Bei insgesamt knapperen Kapazitäten würden die verbleibenden Kraftwerke häufiger unverzichtbar für die Deckung der Nachfrage. Die Verknappung erhöhe zudem nicht nur die Abhängigkeit von großen Stromanbietern, sondern führe auch zu höheren Preisen und vermehrten Strompreisspitzen.

 

Stromimporte würden überdies immer wichtiger, insbesondere in Zeiten geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen. In fast einem Viertel aller Stunden des Berichtszeitraums konnte die inländische Stromnachfrage marktlich nur mithilfe von Importen vollständig gedeckt werden, im Vorjahreszeitraum waren es nur etwa neun Prozent der Stunden. 

 

Kraftwerksausschreibungen als Schlüssel

 

Eine kurzfristige Entspannung der Marktmachtverhältnisse erwartet das Kartellamt nicht.  Die von der Bundesregierung angekündigten Ausschreibungen für den geförderten Neubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten könnten aufgrund der Bauzeiten frühestens in einigen Jahren zu einer spürbaren Ausweitung des Angebots führen. Zudem hänge der wettbewerbliche Effekt entscheidend davon ab, welche Anbieter die neuen Kapazitäten betreiben werden. Mundt wiederholte in diesem Zusammenhang die Forderung des Bundeskartellamtes, den Zuschlag je Bieter auf zehn Prozent der insgesamt ausgeschriebenen Kapazität zu begrenzen.

 

Daneben sieht die Behörde weitere Faktoren, welche sich künftig auf die Marktmacht auswirken könnten. Der derzeit diskutierte Strompreiszonensplitt etwa zwischen Deutschland und Luxemburg würde die Marktmacht großer Kraftwerksbetreiber verstärken. Grund dafür ist, dass die Anlagen der einzelnen Anbieter jeweils regionale Schwerpunkte aufweisen. Eine stark ansteigende Nachfrage könne zur Verknappung führen und so ebenfalls marktmachtverstärkend wirken. Dämpfend wirke sich hingegen der Zubau von Batteriespeichern und Ökostromanlagen aus. /sd

 

Den vollständigen Marktmachtbericht finden Sie hier. 

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