Länder kritisieren Kurswechsel im Bundesbedarfsplangesetz
Berlin (energate) - Gegen den Entwurf für das Bundesbedarfsplangesetz kommt Widerstand aus den Ländern. Das Gesetz sieht vor, dass neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) künftig als Freileitungen gebaut werden.Die Abschaffung des Erdkabelvorrangs lehnt aber beispielsweise die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen entschieden ab: "Die große Akzeptanz auf Seiten der Landwirtschaft, in den Kommunen und bei Anwohnerinnen und Anwohnern für den Netzausbau, die wir zurzeit beim Südlink, bei der Trasse A-Nord und bei anderen Erdkabelstrecken haben, ginge verloren oder wäre stark gefährdet", sagte Niedersachsens Energieminister Christian Meyer (Grüne) gegenüber energate.
Es würde zu massiven Blockaden und Verzögerungen bei einem oberirdischen Netzausbau kommen, sagte Meyer weiter. Außerdem seien Erdkabel auch in Fragen der Resilienz und der Sicherheit gegen terroristische Anschläge und sonstige Störungen deutlich sicherer. "Niedersachsen hat sich daher gegenüber dem Bund klar für die Erdverkabelung positioniert", so Meyer.
Auch Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hält die Abschaffung des Erdkabelvorrangs bei Gleichstromleitungen für falsch: "Niemandem ist zu erklären, warum die gleiche Leitung die wenige Kilometer weiter vor kurzem noch als Erdkabel gebaut wurde demnächst in der Nachbargemeinde als Freileitung gebaut werden soll", sagte er gegenüber energate. Die Rückkehr zur Freileitung gefährde die Akzeptanz der Energiewende. "Ja, die Investitionen in neue Erdkabel sind höher als in Freileitungen, aber auch Verzögerungen durch Rechtsstreitigkeiten und gesellschaftlichen Unfrieden sind teuer", so Goldschmidt.
Bayern setze Erdkabelvorrang einst durch
Zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf für das Bundesbedarfsplangesetz in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Das Gesetz soll den Ausbau zentraler Höchstspannungsleitungen beschleunigen. Geplant ist, 45 neue Vorhaben in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen und 13 bestehende Projekte zu ändern.
Die neue HGÜ sollen als Freileitungen gebaut werden, der bisherige Erdkabelvorrang entfällt. Für den hatte sich in der Vergangenheit vor allem Bayern stark gemacht, um die Proteste gegen neue Stromnetze möglichst gering zu halten. 2015 setzte der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in der Großen Koalition die Erdverkabelung als Bundesgesetz durch. Der derzeitige Ministerpräsident Markus Söder (CSU) veränderte jedoch 2024 seine Position zugunsten der Freileitungen. "Damit lassen sich Kosten im Netzausbau deutlich reduzieren, was sich direkt auf die zunehmend hohen Netzentgelte auswirkt", sagte eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von energate. "Wir müssen kostenbewusst arbeiten."
Vorbehalte aus der SPD
Grundsätzlich bestehe für die Vorhabenträger und die Bundesnetzagentur kein Entscheidungsspielraum mehr für die Frage, ob die Leitung als Erdkabel oder als Freileitung errichtet werden, heißt es entsprechend nun im Gesetzesentwurf, der energate vorliegt. "Die Umsetzung als Freileitung bietet gegenüber der Ausführung als Erdkabel ein deutliches Einsparpotenzial", so der Text. Die Reduktion der Kosten des Netzausbaus wirke sich direkt auf die Netzentgelte aus und stärke damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Es gibt jedoch Zweifel daran, ob der alleinige Blick auf die Baukosten ausreicht: "Vorrangig die Ausbaukosten und damit 'pro Freileitung' zu kalkulieren, wenn dabei die Sicherheit unserer Stromversorgung beeinträchtigt wird, ist kein gangbarer Weg", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, anlässlich des Anschlags auf das Berliner Stromnetz im Januar. Neben überirdisch verschärften Nutzungskonkurrenzen verlange der Schutz vor Anschlägen stattdessen einen Vorrang von Erdverkabelung. Die Bundesregierung will das Gesetz nach aktueller Planung am 29. April im Kabinett beschließen. /ck