Kraftwerksstrategie wird konkret - Ausschreibungen noch 2026
Berlin (energate) - Es ist tatsächlich so gekommen, wie es Kritiker befürchtet haben: Die Zehn-Stunden-Regel, das sogenannte Langzeitkriterium, hat es in den Gesetzentwurf zur Kraftwerksstrategie geschafft. Batteriespeicher sollen wohl erst in späteren Ausschreibungen zum Zuge kommen dürfen. energate liegt der Entwurf vor, der noch zwei Ausschreibungen in diesem Jahr vorsieht und grundsätzlich zwischen drei Auktionsarten unterscheidet.
Die ersten beiden Auktionen mit zweimal 4,5 GW sollen ausschließlich Neuanlagen adressieren, weil die Betreiber hier wegen der langen Planungs- und Bauzeiten Vorlauf bräuchten, argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Entwurf. Bestehende Gaskraftwerksstandorte werden hier explizit ausgeschlossen. Auch Batteriespeicher werden aussortiert, da ein sogenanntes
Langzeitkriterium erfüllt werden muss. "Die beiden relevanten kalten Dunkelflauten im Jahr 2025 hatten beispielsweise eine Dauer von zwei beziehungsweise acht Tagen. Um Versorgungsengpässe in solchen Situationen beherrschen zu können, ist es besonders relevant, dass die Anlagen mindestens zehn Stunden im Dauerbetrieb einspeisen können", heißt es in dem Entwurf eines "Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten". So lautet der offizielle Name des Referentenentwurfs, abgekürzt mit StromVKG.
Die Termine sind bereits angedacht. Die Bundesnetzagentur soll am 1. September 2026 und am 8. Dezember 2026 ausschreiben
mit jeweils 4,5 GW. Wird das Volumen in der ersten Runde nicht ausgeschöpft, soll sich das Ausschreibungsvolumen des zweiten Gebotstermins um genau diese Menge erhöhen. Ist nach dem zweiten Gebotstermin der Topf immer noch nicht ausgeschöpft, soll der Rest in einem dritten Gebotstermin unter den Hammer kommen. Sogenannte Anlagenpools werden es wohl schwer haben zum Zuge zu kommen. Zugelassen würden nur Anlagenpools derselben Technologieklasse und auch dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ähnliches hatte RWE Anfang des Jahres vorgeschlagen.
Bestandsanlagen dürfen erst 2027 mitbieten
Die nächste Runde, die dann auch bestehende Gasstandorte berücksichtigt, folgt erst am 18. Mai 2027 und ist mit 2 GW deutlich kleiner ausgelegt. Insgesamt werden damit 111 GW ausgeschrieben, also weniger als die ursprünglich von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angekündigten 12 GW. Weitere Ausschreibungen für Kapazitäten inklusive regelbare Lasten sollen dann 2027 und 2029 jeweils am 1. Oktober stattfinden. Dafür soll die Bundesnetzagentur mit den Übertragungsnetzbetreibern zusammenarbeiten. Ein Volumen wird hier nicht genannt.
Speicherbranche dürfte wenig begeistert sein
Die Ansprüche für das Langzeitkriterium sind scharf gefasst. Einfach ausgedrückt: Batteriespeicher und alles, was kein klassisches Kraftwerk ist, darf zwischen den Zehn-Stunden-Volllastgängen nur maximal eine Stunde Pause haben. Diese Vorgabe ist noch härter als das was zuletzt EnBW und davor RWE zur 10-H-Regelung vorgeschlagen hatten. Da war unter anderem noch die Rede von zwei Stunden.
Das Echo aus der Speicherbetreiberbranche dürfte entsprechend ausfallen. Es gab um das Langzeitkriterium zuletzt ohnehin Querelen, weil Reiche sich offensichtlich von EnBW dazu hat beraten lassen. Der Konzern will selbst neue Gaskraftwerke bauen. Auch die Opposition monierte, faire Energiepolitik sähe anders aus. Die Stadtwerkekooperation Trianel äußerte sich in einer ersten Stellungnahme hingegen positiv und drängte gegenüber energate auf Schnelligkeit: "Es wurde höchste Zeit und freut uns, dass das Gesetz zum geplanten Strom‑Versorgungssicherheits‑ und Kapazitätengesetz nun in der Ressortabstimmung angekommen ist. Jetzt braucht es zügig eine Einigung zwischen den Ministerien. Soll die erste Ausschreibung tatsächlich schon im September erfolgen, braucht der Markt jetzt schnell vollständige Klarheit über die Rahmenbedingungen", betonte Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung bei Trianel. Die ebenfalls angefragten Kraftwerksbetreiber EnBW und Leag haben bis zum Redaktionsschluss noch nicht geantwortet. RWE gibt sich bedeckt, weil sich der Gesetzentwurf derzeit innerhalb der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung befindet. "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu so einem frühen Zeitpunkt nicht inhaltlich dazu äußern", so ein Konzernsprecher.
Südquote ist drin
Wie vielfach angekündigt hat es auch die sogenannte Südquote in den Referentenentwurf geschafft. Die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten, also die erste beiden Auktionsrunden, sollen eine Komponente zur regionalen Steuerung enthalten. Dies soll gewährleisten, dass neue Kraftwerke überwiegend an den Standorten errichtet werden, wo sie für ein stabiles, kosteneffizientes Energiesystem benötigt werden, also im netztechnischen Süden. Die Quote soll allerdings nur solange gelten, bis die angestrebte anteilige regionale Verteilung der neuen Kraftwerke erreicht ist. Die Regelung soll nur die Reihenfolge der Gebote beim Zuschlagsverfahren beeinflussen, nicht aber die Höhe der Kapazitätsvergütung. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßte den Ansatz: "Ministerin Reiche liegt richtig, wenn sie dabei auf schnell regelbare Gaskraftwerke setzt und nicht nur auf Speicher, die wir künftig aber zusätzlich brauchen. Es darf jetzt keine weiteren Verzögerungen geben und Süddeutschland muss ausreichend berücksichtigt werden."
Finanzierung und Wasserstoffeinsatz bleiben offen
Offen bleibt allerdings ein zentraler Punkt: Wie hoch die Vergütung ausfallen soll, ist im Entwurf noch nicht konkretisiert. Ein Punkt, den die Opposition kritisiert. "Ausgerechnet die zentrale Frage der Finanzierung wird nicht abschließend im Gesetz geregelt, sondern auf später verschoben. Damit bleibt völlig offen, welche Belastungen auf die Stromkunden zukommen", so Katrin Uhlig von den Grünen.
Auch bei der Umstellung der Erdgaskraftwerke auf Wasserstoff gibt es Fragezeichen. Die Ampelregierung hatte damals ambitionierte Pläne für eine frühe Umstellung , jetzt ist von insgesamt 4 GW die Rede, wovon die Hälfte 2040 und die andere Hälfte 2043 folgen könnte. Die Regelungen zu diesen Instrumenten werden in einem separaten Verfahren vorgelegt. /lm /mt