Kraftwerksausschreibungen belasten Verbraucher kaum
Berlin (energate) - Der Referentenentwurf zur Kraftwerksstrategie (StromVKG) hat in der Energiebranche vielerorts für Empörung gesorgt. Drei Wissenschaftler setzen dem nun einen nüchternen Blick entgegen und räumen mit so manchem Vorwurf auf. Angefangen damit, dass die ersten für Gaskraftwerke reservierten Ausschreibungen zum Kostentreiber für Verbraucherinnen und Verbraucher werden könnten. Basierend auf den Erfahrungen aus anderen europäischen Kapazitätsmärkten, könne man mit einem erwarteten Höchstwert von etwa 50 Euro pro MW (reduzierte Leistung) rechnen, so die Einschätzung von Felix Christian Matthes, Forschungskoordinator Energie- und Klimapolitik in der Abteilung Energie und Klimaschutz beim Öko-Institut.
Gerechnet auf die 10 GW, die noch 2026 ausgeschrieben werden sollen, würde dies Kosten von rund 500 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. In Anbetracht der Gesamtkosten des Stromsystems von aktuell 100 bis 120 Mrd. Euro jährlich wäre das eine überschaubare Summe, ergänzt Matthes, der an der Erarbeitung von Einzelaspekten des StromVKG beratend beteiligt war und zudem kommissarischer Vorsitzender des Nationalen Wasserstoffrates ist.
Reflexive Weitergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher
Wenn die Kosten umlagebasiert an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben werden, würde dies Mehrkosten von etwa einem Cent entsprechen. Im Gesetzentwurf steht bislang weder etwas zu den Gebotshöchstwerten noch dazu, wie die Kosten verteilt werden sollen. Oliver Ruhnau, Juniorprofessor für Energiemarktdesign am Energiewirtschaftlichen Institut der Universität zu Köln plädiert hier allerdings für eine reflexive Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Heißt, die Kosten sollten auf die Stunden mit Stromknappheit umgelegt werden, sodass der Verbrauch in diesen Zeitfenstern teurer würde. Dies entspräche auch eher den beihilferechtlichen Leitlinien der EU. Matthes pflichtet bei, eine Umlage sollte unbedingt dazu anreizen, in Spitzenlastzeiten weniger Strom zu verbrauchen.
Neben den volkswirtschaftlichen Kosten der Kraftwerksausschreibungen treibt die Branche auch das Langzeitkriterium auf die Palme. Dieses schließt Batteriespeicher und andere dezentrale Technologien aufgrund der Zehn-Stunden-Regelung in den ersten Ausschreibungen praktisch aus. Aaron Praktiknjo, Professor am Lehrstuhl für Energiesystemökonomik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) hat berechnet, wie häufig es wirklich zu Dunkelflauten kommt, die zehn Stunden oder länger überbrückt werden müssen. Gemessen an den Wetterlagen der vergangenen 30 Jahren seien solche Dunkelflauten lediglich zehnmal - also durchschnittlich alle drei Jahre einmal - aufgetreten.
Volumen für 2027 und 2029 orientiert sich an Kapazitätsmechanismus
Matthes vom Öko-Institut rechtfertigt das Langzeitkriterium mit der Komplexität des Gesamtsystems. Aufgrund der Schnelligkeit, mit der die Ausschreibungen kommen sollen, schließe man zunächst gewisse Technologien aus, um das Ganze etwas übersichtlicher zu gestalten.
Ausschreibungen für technologieoffene Kapazitäten inklusive regelbarer Lasten sollen voraussichtlich 2027 und 2029 stattfinden. Hierfür nennt das Ministerium bisher noch kein konkretes Volumen. Matthes begründet dies damit, dass sich dieses Segment der Ausschreibungen am Kapazitätsmechanismus, der für 2032 geplant ist, orientieren soll. Kommendes Jahr soll dieser gesetzgeberisch verankert werden und erst dann könne man sagen, wie viel GW in die Ausschreibungen gehen.
Dass es Kraftwerksausschreibungen brauche, darin waren sich die Wissenschaftler einig. Allein über den Strommarkt gebe es zu wenig Investitionsanreize, gesicherte Leistung zuzubauen. Es brauche also staatliche Subventionen.
Das BMWE plant indes wohl eine zusätzliche Förderung für den vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff. 2 GW Gaskraftwerke sollen bereits 2040 und weitere 2 GW 2043 auf H2 umgestellt werden, heißt es aus Ministeriumskreisen. Dazu werde das BMWE wohl einen Rechtsrahmen vorlegen, sodass für den Umstieg 2040 im Jahr 2027 Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchgeführt werden könnten. Für den Umstieg 2043 sollen scheinbar Ausschreibungen in den Jahren 2032 bis 2035 folgen.
Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf zur Kraftwerksstrategie in der Ressortabstimmung. Bis Mitte Mai soll der Entwurf dann im Kabinett beschlossen werden. Ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens sei noch vor der Sommerpause angestrebt, heißt es weiter aus Kreisen. /lm