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Konzessionsrecht gehört auf den Prüfstand

Essen (energate) - Das Konzessionsrecht ist nicht mehr zeitgemäß und gehört überholt. Diese These vertreten zumindest Petra Schweizer und Oliver Raschka, Konzessionsexperten des baden-württembergischen Verteilnetzbetreibers Netze BW. In den nächsten Jahren werden in Deutschland Tausende Konzessionsverträge neu verhandelt. Denn Städte und Gemeinden müssen ihre Strom- und Gaskonzessionen alle 20 Jahre ausschreiben. Entsprechende Vergabeverfahren sind komplizierte Prozesse. Insbesondere für kleine Kommunen kommen sie mit dem einen oder anderen Fallstrick daher, wenn es um eine saubere Ausschreibung und diskriminierungsfreie Vergabe geht. Nicht selten landen diese Verfahren vor Gericht. Das ist nicht nur zeitintensiv und zieht das gesamte Vorhaben in die Länge, sondern kann für alle Beteiligten auch richtig ins Geld gehen. Ein Grund für diesen Umstand ist das Konzessionsrecht selbst, sagten Schweizer und Raschka gegenüber energate.

 

Hoffnungen der Novelle aus 2017 haben sich nicht erfüllt

 

Im Jahr 2017 gab es zuletzt eine Novelle des Konzessionsrechts mit dem Ziel, diese Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Rückblickend und vor dem Hintergrund der vielen gescheiterten Vergaben seither lässt sich jedoch festhalten, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat, eher im Gegenteil. "Das Gesetz ist noch nicht ausgereift", so Schweizer, die bei Netze BW die Abteilung Konzessionen leitet. Ein großes Problem sieht sie im sogenannten Rügerecht. Denn die Novelle führte im Ergebnis dazu, dass Unternehmen, die sich um eine Konzession bewerben, nach jedem Verfahrensschritt rü­gen und gegebenenfalls dann auch klagen können und nicht erst nach der Vergabeentscheidung. Der Gesetzgeber sieht dabei grund­sätzlich drei Verfahrensschritte vor: die Bekanntmachung, die Angebotsabgabe und die Auswahlentscheidung.

 

Gerügt wird immer

 

Die Erfahrung der beiden Konzessionsexperten zeigt zudem: Eine Rüge ist eher die Regel als eine Ausnahme. "Es finden sich in den sehr umfangreichen Ver­fahrensunterlagen fast immer Punkte, die zu rügen sind", so Schweizer weiter. Im Mittelpunkt dabei steht der diskriminierungsfreie Wettbewerb, also vor allem der geforderte Kriterienkatalog, den der künftige Netzbetreiber erfüllen muss.

 

"Manchmal sind die Anforderungen intransparent und manchmal sind es auch formale Dinge, etwa wenn die Punkte falsch zusammengerechnet wurden", sagte Schweizer. In diesem Fall hat ein Unternehmen keine andere Option als den Rechtsweg zu gehen. "Sie können nicht zu den Kommunen hingehen und mit jemandem reden." Netzbetreiber müssten also rechtliche Schritte einleiten, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Nach Abschluss eines Verfahrensschrittes könnten die entsprechenden Punkte nicht mehr geltend gemacht werden. 

 

Standardisierung könnte helfen 

 

Erschwerend hinzu kommt aus Sicht von Raschka, dass die Kommunen und ihre Berater keine Frist haben, um auf diese Rüge zu reagieren. "Es dauert zum Teil mehrere Monate, bis wir eine Antwort bekommen", moniert er. Der Beschleunigungsgrundsatz laufe aus seiner Sicht deswegen "ins Leere". Eine Frist könnte das ganze Verfahren erheblich straffen, meint der Konzernexperte Konzessionsmanagement von Netze BW.

 

Ein weiterer Schritt hin zu effizienteren Vergaben sei die Etablierung eines Standardkriterienkatalogs, führte Raschka gegenüber energate aus. Auch müssten seiner Meinung nach die Prioritäten neu gesetzt werden. Mit Blick auf die Herausforderungen für einen zukunftsfähigen Netzbetrieb seien die bislang noch geltenden Leitfäden des Bundes - die vor allem den Punkt Wettbewerb adressieren - veraltet. Stattdessen müssten Aspekte wie Finanzstärke, das Know-how des Personals, die Digitalisierungskompetenzen, die IT-Sicherheit sowie das Notfall- und Krisenmanagement eines Netzbetreibers stärker in den Vordergrund rücken.

 

Ebenfalls gute Erfahrungen hat Netze BW mit dem Musterkonzessionsvertrag gemacht. Diesen gibt es zum Beispiel in Bayern und auch in Baden-Württemberg schon länger. Ende 2023 wurde er im Ländle nochmal neu aufgelegt. Rund 150 Verträge hat Netze BW damit seither abgeschlossen. Das zeige auch die große Akzeptanz für diesen Vertrag bei den Kommunen. Denn für diese hat der Musterkonzessionsvertrag vor allem finanzielle Vorteile. "In der Regel entfällt dadurch der Beraterauftrag", sagt Raschka. Und der könne auch schnell mal skalieren, nämlich wenn die Vergabe vor Gericht landet. "Dann geht es oftmals in Richtung eines größeren fünfstelligen Betrags oder sogar sechsstelligen Betrags für die Kommunen", schätzt Raschka.

 

Mehr Augenmaß für die ganz Kleinen

 

Insbesondere für kleine Kommunen mit klammen Kassen, wo auch die spätere Konzessionsabgabe nicht besonders hoch ausfällt, sei dies ein wichtiger Punkt. "Da wird die Abgabe über mehrere Jahre auf­gefressen, weil sie die Berater bezahlen müssen", ordnete Schweizer ein. Insgesamt wünscht sich Netze BW "mehr Augenmaß bei kleinen Kom­munen", wo es oftmals nur ehrenamtliche Bürgermeister gibt. Denn die haben aktuell den gleichen Aufwand mit der Konzessionsausschreibung wie große Städte. Netze BW bringt hier eine sogenannte De-minimis-Regel ins Spiel, die auch der Branchenverband BDEW schon einmal vorgeschlagen hatte. Diese sieht vor, Kommunen unter 5.000 Einwohnern ein Wahlrecht zu geben, dass sie entweder ausschreiben oder mit dem bisherigen Netzbetreiber einen neuen Vertrag verhandeln dürfen. /ml

 

Das ganze Interview mit Petra Schweizer und Oliver Raschka lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des energate-Magazins e|m|w, die am 4. Dezember erschienen ist.

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