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Konsultation für Kraftwerkssicherheitsgesetz eröffnet

Berlin (energate) - Die Bundesregierung hat die öffentliche Konsultation für die Eckpunkte des Kraftwerkssicherheitsgesetzes gestartet. Dazu veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium zwei Konsultationspapiere. Wie vereinbart sollen insgesamt 10.000 MW neue Kraftwerke kurzfristig ausgeschrieben werden. Im Rahmen des Gesetzes soll der Kraftwerksneubau in zwei Säulen umgesetzt werden. Die erste Säule gilt als Dekarbonisierungsmaßnahme: Das Papier beschreibt, wie 5.000 MW an wasserstofffähigen Gaskraftwerken ausgeschrieben werden, die nach acht Jahren vollständig Wasserstoff verfeuern sollen. Hinzu kommen 2.000 MW Ausschreibungen für Bestandsanlagen, die modernisiert werden, um später ebenfalls auf Wasserstoff umzustellen.

 

Das Dokument enthält zudem die geplanten Rahmenbedingungen der Ausschreibungen für 500 MW sogenannter Sprinterkraftwerke, die direkt mit Wasserstoff betrieben werden sollen, sowie 500 MW Langzeitstromspeicher. Anfang 2025 will die Bundesregierung 2.500 MW ausschreiben, wobei 1.800 MW für Neuanlagen reserviert sind. Dieses Prozedere soll sich im Folgejahr wiederholen. Anfang 2027 sollen dann weitere Ausschreibungen mit einem Volumen von 2.000 MW kommen, 1.400 MW davon für Neuanlagen.

 

Kleiner Kapazitätsmarkt als Brücke

 

Die zweite Säule konzipiert das Wirtschaftsministerium als vorgezogener Kapazitätsmechanismus und damit als Brücke zum richtigen Kapazitätsmarkt, der im Jahr 2028 starten soll. Hier sind zunächst Auktionen über 5.000 MW Kraftwerkskapazität vorgesehen, die insbesondere in sogenannten Dunkelflauten Versorgungssicherheit sicherstellen sollen. 2.500 MW sollen laut Dokument spätestens im dritten Quartal 2025 ausgeschrieben werden, weitere 2.500 MW im Jahr 2026.

 

Die Anlagen sollen auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten. Deshalb sehen die Pläne eine Bevorzugung des sogenannten "netztechnische Südens" vor. Das Ministerium geht davon aus, dass dies Redispatch-Kosten senken wird und CO2 einspart. Laut Papier umfasst dieser netztechnische Süden die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Zwei Drittel der ausgeschriebenen Kapazitäten sollen dorthin gehen, ein Drittel in den Osten und Norden. In der Branche ist ein solcher Südbonus umstritten. Auch die EU muss dies noch genehmigen.

 

Förderkosten von 15,5 Mrd. Euro

 

Bei den Kraftwerken sollen Investitionskosten und ab dem Umstieg auf Wasserstoff für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr auch die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas gefördert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt die Förderkosten im Zeitraum 2029 bis 2045 für beide Säulen auf rund 15,5 Mrd. Euro. Die Gesamtkosten würden jedoch von vielen Faktoren abhängen, insbesondere den Ergebnissen der Ausschreibungen und der Preisentwicklung des Wasserstoffs, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Die Finanzmittel für die erste Säule soll der Klima- und Transformationsfonds beisteuern, die zweite Säule soll eine Umlage finanzieren.

 

Die Konsultationspapiere enthalten Details für potenzielle Bieterinnen und Bieter sowie technische Anforderungen an die Kraftwerke. So sollen die Betreiber beispielsweise auf CCS (Carbon Capture and Storage) zurückgreifen können, wenn nicht rechtzeitig ein Anschluss an das Wasserstoffnetz besteht. Zugleich sind die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke auf eine Mindestgröße von 10 MW begrenzt. Die Projekte müssen sich zudem in der Nähe zum geplanten Wasserstoff-Kernnetz befinden - maximal 20 Kilometer davon entfernt, schlägt das Wirtschaftsministerium vor. Dieses geht zudem von einer Realisierungsfrist von sechs Jahren ab Zuschlag aus.

 

Bestandteil der Konsultationspapiere sind umfangreiche Fragenkataloge, in denen es beispielsweise um das Vergütungsmodell beziehungsweise die Förderung über Contracts for Difference (CfD) geht. Ein eigenes Thema stellt auch ein geplanter Abschöpfungsmechanismus (Clawback) dar, der sicherstellen soll, dass keine Überförderung eintritt. Dies ist europarechtlich vorgeschrieben. Marktteilnehmer können die Fragen im Rahmen der Konsultation bis zum 23. Oktober beantworten. Danach stehen Verhandlungen mit der EU an, um die Pläne beihilferechtlich genehmigen zu lassen.

 

Branche hat sehnsüchtig gewartet

 

Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nun "Schwung im Kraftwerksbereich" gebracht sieht, spricht Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, von einer "schweren Geburt". Tatsächlich wartete die Branche bereits sehnsüchtig auf die nächsten Schritte hin zum Kraftwerkssicherheitsgesetz. 2025 zu starten und 2030 mit den Kraftwerken fertig zu sein, das sei eigentlich nicht zu schaffen, sagte beispielsweise Andreas Reichel, Chef des Essener Kraftwerksbetreibers Steag/Iqony, im Interview mit energate.

 

Reichel brachte bei seinem Besuch in der Hauptstadtredaktion von energate eine weitere Idee in die Diskussion: Er schlug vor, auch die Umrüstung von Kohle- statt nur von Gaskraftwerken zu ermöglichen. Das würde die Kosten deutlich reduzieren. In den bisherigen Plänen des Wirtschaftsministeriums ist diese Option jedoch nicht gesondert vorgesehen, beziehungsweise würde wohl als Neubau gewertet. /ck

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