Kein Anschluss, kein Rabatt - und kein Industriestandort?
Essen (energate) - Deutschland steht vor einer doppelten Systemfrage: Beim Netzanschluss fehlt eine Antwort auf die Energiewende - und bei den Industrienetzentgelten hängt die Zukunft des Standorts an noch ungeklärten Details. Das zeigte die Podiumsdiskussion "Stromnetzanschluss - neuer Standortfaktor für Gewerbe und Industrie?" beim energate-Forum in Essen. Dabei klingt die Frage zunächst technisch, ist aber im Kern hochpolitisch: Wer bekommt in einem überlasteten Stromnetz zuerst einen Anschluss: der Batteriespeicher, das Rechenzentrum oder die Produktionsanlage eines Industrieunternehmens? Die zweite, eng verwandte Frage ist die nach der Ausgestaltung der Industrienetzentgelte. Das Reformvorhaben der Bundesnetzagentur kann künftig darüber entscheiden, ob Unternehmen investieren, im schlimmsten Fall auch über deren Verbleib in Deutschland.
Das Windhundprinzip hat ausgedient
In Deutschland galt beim Netzanschluss bislang meist das Windhundprinzip: Wer zuerst einen Antrag stellt, bekommt den Anschluss. Was in ruhigeren Zeiten pragmatisch funktionierte, kam in den vergangenen Jahren an seine Grenzen. Inzwischen haben die Übertragungsnetzbetreiber auf das Reifegradverfahren umgeschwenkt, um vage oder fragliche Projekte auszusortieren.
Auch einige Verteilnetzbetreiber suchen nach Alternativen über Repartierungsverfahren, bei denen mehr Interessenten zum Zuge kommen - wenn auch mit weniger als ihrer Wunschkapazität. Jan Peter Sasse, Referatsleiter Elektrizitätsverteilnetze und E-Mobilität bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), verdeutlichte die Dimension des Problems mit einer Zahl einer BDEW-Erhebung, wonach sich die Antragsanfragen bei den Verteilnetzbetreibern auf 720 Gigawatt summieren.
Netzbetreiber sollen entscheiden - aber nach welchen Regeln?
Ein erster geleakter Referentenentwurf zum Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums will dieses Problem lösen. Paragraf 17b Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass Netzbetreiber künftig anhand gesetzlich verankerter Kriterien priorisieren dürfen. Genehmigt von der Bundesnetzagentur, angewandt vor Ort. Sowohl Sasse als auch Sandra Maeding, Abteilungsleiterin Energienetze beim Energieverband BDEW, sprachen sich auf dem energate-Panel für diesen Ansatz aus, wobei sie Kontingente für Interessentengruppen ins Spiel brachten. Der süddeutsche Netzbetreiber Bayernwerk forderte im April ebenfalls eine klare Priorisierung bei den Netzanschlüssen, allerdings mit einer Reihenfolge ohne Kontingente. "Erst kommen Industrie und Gewerbe, dann kommen Rechenzentren und dann kommen Speicher", sagte dessen CEO Egon Leo Westphal. Ähnlich äußerte sich Avacon-Chef Matthias Boxberger im energate-Interview.
Der BNetzA-Referatsleiter betonte, dass es sich bei diesem Ansatz keinesfalls um Strukturpolitik im klassischen Sinne handle. Es gehe nicht darum, eine Technologie gegenüber einer anderen zu bevorzugen. Vielmehr müssten Faktoren wie Systemsicherheit, Netzbelange und eine faire Verteilung auf der Zeitachse berücksichtigt werden. Denn Industrieunternehmen bräuchten für eine Elektrifizierung ihrer Prozesse längere Planungs- und Genehmigungszeiten als Batteriespeichervorhaben.
Maeding kam zum gleichen Ergebnis. Berlin oder Bonn könnten diese Entscheidung nicht treffen, da die Bedarfe lokal so verschieden seien. Ein Frankfurter Netzgebiet mit einem Rechenzentren-Boom stelle andere Anforderungen als eine Region, in der Einspeisemengen die Kapazitäten verknappen. "Wer sonst sollte es denn machen?", fragte Maeding.
Netzkosten bremsen Industrietransformation
Doch nicht nur der Anschlussprozess bereitet Sorgen. Auch die Netzausbaukosten können ein "regelrechter Showstopper" sein, wie Heribert Hauck, Berater der Verzinkerei Zinq, darstellte. Zwar ist der geplante Ausbau des Netzanschlusses von 0,8 MW auf 8 MW am Gelsenkirchener Standort vom zuständigen Netzbetreiber Westnetz für die nächsten Jahre ohnehin abgelehnt worden. Aber auch das Preisschild dafür ist für Zinq ein Problem. Inklusive Baukostenzuschuss wären rund 2,5 Mio. Euro fällig, zuzüglich laufender Netznutzungskosten von 1,2 bis 1,3 Mio. Euro pro Jahr. Gegenüber 160.000 Euro pro Jahr für die Nutzung des Gasnetzes sei dies schlicht unwirtschaftlich, erläuterte Hauck.
Netzentgelte: Der zweite Systembruch
Eng verknüpft mit der Netzanschlussfrage ist das Thema der Industrienetzentgelte. Ende 2028 läuft die bisherige Stromnetzentgeltverordnung aus, die energieintensiven Unternehmen erhebliche Rabatte gewährt. Gleichzeitig arbeitet die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Prozesses an einer grundlegenden Reform der gesamten Netzentgeltsystematik. Grundlegendes Ziel ist es, auch Industrieunternehmen zu mehr Flexibilität anzureizen, dabei aber die speziellen Herausforderungen des produzierenden Gewerbes im Blick zu behalten.
Dennis Becher, Head of Energy Management bei Thyssenkrupp Steel, begrüßte den strukturierten Konsultationsprozess der Bundesnetzagentur ausdrücklich. Die vielen Workshops und Konsultationsmöglichkeiten seien "sehr wohltuend" im Vergleich zu anderen staatlichen Entscheidungsverfahren, wo teils nur wenige Tage zum Durchlesen und Bewerten von über 100-seitigen Gesetzentwürfen bleiben. Dem Grundansatz des Kapazitätspreissystems mit einem zweigeteilten Arbeitspreis stehe er positiv gegenüber. Gerade weil Thyssenkrupp Steel mit wenigen, aber sehr hohen Lastspitzen durch den bisherigen Leistungspreis stark belastet werde.
Das "Aber" folgte jedoch sogleich und kam von Zinq-Berater Heribert Hauck. Der Netzausbau werde in den kommenden Jahren die allgemeinen Netzentgelte massiv nach oben treiben. Ohne Sonderregelungen für die Industrie seien zusätzliche Netzkosten von zehn Cent je Kilowattstunde zu befürchten. Ein Niveau, das laut Hauck für energieintensive Unternehmen schlicht "überlebenskritisch" wäre.
Parameter unbekannt, Investitionen blockiert
Was die Diskussion in Essen klar zeigte: Selbst Unternehmen, die dem Reformprozess grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen, können keine belastbaren Entscheidungen treffen, weil die konkreten Parameter des neuen Systems noch nicht feststehen.
Hauck brachte das auf den Punkt. Die künftige Netzentgeltsystematik sei für Industrieunternehmen ein Grund, in einen Standort zu investieren - oder eben nicht. Solange das neue System ein "Moving Target" bleibe, sei eine Vorbereitung mit Assets, Menschen und Daten schlicht nicht möglich. Becher machte schließlich den Zeitplan zur roten Linie. Die konkrete Ausgestaltung des Industrienetzentgelts soll im zweiten Quartal 2027 zur Konsultation gestellt werden. Das sei, so Becher, "der späteste Zeitpunkt", um sich auf ein System vorzubereiten, das ab dem 1. Januar 2029 gelten soll. /rh