Kartellamt erneuert Kritik am Kraftwerksgesetz
Bonn (energate) - Das Bundeskartellamt hat seine Kritik am Kraftwerksgesetz erneuert. In einer Stellungnahme zum Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) thematisiert die Behörde unter anderem, dass der Vorschlag, bei der Ausschreibung Kapazitätsbeschränkungen vorzusehen, im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt wurde. Der Entwurf lasse damit die Chance auf ein möglichst wettbewerbliches Marktdesign ungenutzt.
Bereits Ende 2025 hatte das Kartellamt Vorschläge gemacht, damit das bestehende Erzeugungsmonopol durch die Ausschreibungen nicht noch mehr zementiert werde. Stattdessen solle die bezuschlagte Menge pro Anbieter auf zehn Prozent gedeckelt werden. Auch der Stadtwerkeverband VKU fordert beispielsweise eine Begrenzung der Zuschlagsmenge. An der Anzahl der Interessenten sollte dies nicht scheitern, wie energate berichtete.
Die im StromVKG enthaltenen Regelungen werden einen maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Eigentümerstruktur auf den deutschen Stromerzeugungsmärkten haben, so das Kartellamt. Aus wettbewerblicher Sicht enthalte es einige Verbesserungen im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf der Kraftwerksstrategie. Insbesondere seien die Teilnahmebedingungen an den Ausschreibungen weniger restriktiv, wodurch sich ein größerer Bieterkreis ergebe.
Kritik an Erfordernis einer Netzanschlusszusage
Gleichwohl spricht sich die Wettbewerbsbehörde weiter dafür aus, eine faktische Beschränkung auf ehemalige Standorte von Kohle- und Atomkraftwerken zu vermeiden. Diese ergibt sich aus ihrer Sicht daraus, dass die Teilnehmer bereits bei der Bewerbung auf die Ausschreibungen einen bestehenden oder zugesagten Netzanschluss nachweisen müssen. Dieser ist an bestehenden Kraftwerksstandorten in der Regel bereits vorhanden, sodass die Standorteigner und somit eine begrenzte Anzahl von Stromerzeugungsunternehmen einen strategischen Vorteil haben. Tatsächlich planen zumindest alle bekannten deutschen Anwärter neue Kraftwerke an bestehenden Standorten.
Vor allem Batteriespeicherprojekte hätten so keine realistische Chance, moniert das Bundeskartellamt weiter. Die Behörde hatte sich dafür ausgesprochen, Kapazitätsprojekte nicht zwangsläufig auf den Energieträger Erdgas und/oder Wasserstoff zu beschränken. Zwar gehe der Referentenentwurf grundsätzlich von einer Technologieoffenheit aus. Aufgrund der gleichzeitig enthaltenen detaillierten Anforderungen könnte die Teilnahme einzelner Technologien jedoch tatsächlich erschwert werden. So müssen Anlagen in der Lage sein, bereits nach einer Stunde wieder für mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom einzuspeisen. /ck