Kartellamt: Echter Kontrollbedarf in der Fernwärme
Bonn (energate) - Das Bundeskartellamt bringt sich verstärkt als Aufsichtsinstanz für die Fernwärme in Stellung. Die leitungsgebundene Wärme soll immer mehr zum Tätigkeitsschwerpunkt für die Behörde werden. Bei der digitalen Vorstellung des Jahresberichts 2024/25 vor Journalisten sprach der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, von einem "echten Kontrollbedarf" in der Branche. Das hätten nicht zuletzt auch die eigenen Verfahren des Bundeskartellamts gezeigt. "Diese machen deutlich, dass eine intensivere Befassung mit dem Fernwärmesektor geboten ist", so Mundt. Dafür brauche es aber eine "starke Behörde", betonte er.
"Mehr als nur einzelne Pflöcke setzen"
Auf Nachfrage von energate, ob sich das Bundeskartellamt selbst in dieser Rolle sieht, unterstrich Mundt: "Wenn es jemand mit der nötigen Expertise machen soll, dann finden Sie die in der Kaiser-Friedrich-Straße 16." Das ist die Adresse der Aufsichtsbehörde in Bonn. Klar sei aber auch, dass eine systematische Kontrolle des Fernwärmesektors nicht mit der Bordmannschaft zu stemmen wäre. "Wenn wir künftig mehr als nur einzelne Pflöcke setzen und eine Handvoll Unternehmen wieder auf den Pfad der Tugend zurückbringen wollen, geht das nur mit deutlich mehr Personal", so Mundt.
Zwei neue Beschlussabteilungen vonnöten
Derzeit ist die Beschlusskammer acht im Bundeskartellamt für den Fernwärmesektor zuständig, erklärte ihr Präsident. Dort seien aktuell zehn Mitarbeitende beschäftigt, die aber gleichzeitig auch noch die Bereiche Strom und Gas abdecken. "Die machen alles." Dass das aber nicht die Zukunft sein kann, sei klar. Zumal der Behördenchef im Rahmen der Klimaziele und deutschen Wärmewende von einem deutlich wachsenden Markt ausgeht. Dafür brauche es vielmehr eine oder sogar zwei Beschlussabteilungen, die ausschließlich mit dem Thema Fernwärme befasst sind, so Mundt weiter gegenüber energate.
Verfahren gegen sieben Fernwärmeanbieter
Das Bundeskartellamt führt aktuell sieben Pilotverfahren gegen Fernwärmeversorger. Die Behörde überprüft dabei unter anderem, ob die Unternehmen die sogenannten Preisanpassungsklauseln zulässig angewendet haben. Im März hatte das Kartellamt dazu noch mitgeteilt, dass sich bei vier Unternehmen der Anfangsverdacht auf missbräuchliche Preiserhöhung erhärtet hätte. Die Verfahren liefen weiterhin, entsprechende Fortschritte wollte Mundt auf Nachfrage aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich machen.
"Regulierung light"
Das Bundeskartellamt setzt sich seit langer Zeit für mehr Transparenz im Fernwärmemarkt ein, im vergangenen Jahr hatte es dafür eine "Regulierung light" ins Spiel gebracht. An dieser Einschätzung hält Mundt weiterhin fest, angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Netze wäre eine echte Regulierung de facto unmöglich, argumentierte er. Allerdings sei für eine dauerhafte und wirkungsvolle Kontrolle an einigen Stellen gesetzliche Konkretisierungen "eine große Hilfe". Dazu gehören aus seiner Sicht vor allem klare Vorgaben zur Preisgestaltung sowie zu den Kosten der Unternehmen.
Das fordern auch die Verbraucherschützer vehement und hatten zum Jahresbeginn ein Konzept für eine Regulierung der Fernwärme inklusive einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht vorgelegt. Als Aufsichtsinstitution schlug das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vorgelegte Gutachten neben dem Bundeskartellamt auch die Landeskartellbehörden sowie die Bundesnetzagentur vor. Das Problem: Auch dieser Behörde fehlen entsprechende personelle Kapazitäten. "Die Bundesnetzagentur reguliert heute mit mehreren 100 Mitarbeitenden rund 700 Strom- und deutlich weniger Gasnetzbetreiber. Demgegenüber stünden 3.500 sehr individuelle Fernwärmenetze, die es zu regulieren gilt", ordnete damals Carsten Liedtke, Vorstandssprecher der Stadtwerke Krefeld, gegenüber energate ein.
Wann kommt Novelle der AVBFernwärmeV?
Insgesamt sah die Energiebranche den Vorstoß des VZBV kritisch. Sie befürchtete vor allem ein Bürokratiemonster, das an der Stelle geschaffen würde. Besser sei es, erst einmal bestehende Instrumente - also vor allem die AVBFernwärmeV - zeitgemäß aufzusetzen. Denn diese ist mittlerweile mehr als 40 Jahre alt und wartet seit geraumer Zeit auf eine Novelle. Wie schnell die Verordnung wieder auf die politische Agenda in Berlin kommen könnte, dazu wollte Mundt gegenüber energate keine Prognose wagen. Bislang habe er noch keine klaren Signale von der neuen Bundesregierung vernommen, das Thema alsbald ausrollen zu wollen, so der Präsident des Bundeskartellamts. Klar sei aber, zu den Akten legen ließe es sich nicht. Mundt hofft jedenfalls an der Stelle auch auf "mehr Praxisnähe" vonseiten der Regierung. /ml