Kabinett billigt GModG mit umstrittener Bio-Treppe
Berlin (energate) - Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) geeinigt und im Kabinett verabschiedet - mit leichten Änderungen. An der umstrittenen Bio-Treppe hat sich im Vergleich zum vorhergehenden Referentenentwurf nichts geändert. Sie beginnt ab dem 1. Januar 2029 mit mindestens 10 Prozent Beimischung von Biogas oder -öl in fossile Heizanlagen und endet 2040 mit mindestens 60 Prozent. Kritik hatte es unter anderem darangegeben, dass die Vorgabe 100 Prozent bis 2045 im neuen Gesetz nicht auftaucht. Kritisiert wurde zudem der Wegfall des Verbotes, nach 2044 noch mit fossilen Brennstoffen zu heizen.
Lediglich in Paragraf 9a schaffte es das Ziel der Klimaneutralität gemäß Bundesklimaschutzgesetz in den Kabinettsentwurf. Der Paragraf regelt die für 2030 vorgesehene Evaluation des Gesetzes hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen. Im vorhergehenden Entwurf wurde auch hier die Klimaneutralität 2045 nicht ausdrücklich erwähnt. Neu ist zudem, dass das Bundesumweltministerium mit an der Evaluation beteiligt wird.
Kaskadennutzungsvorgaben entfallen
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung das sogenannte "Heizungsgesetz" abschaffen, wonach Heizungsanlagen mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist werden müssen. Auffällig ist, dass der Begriff "Heizungsgesetz" aus der Problembeschreibung der Kabinettsfassung verschwunden ist. Generell enthält der neue Entwurf weniger wertende Formulierungen.
Weitere neue Details finden sich unter anderem beim Thema Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger: Für diese entstehe im Saldo eine jährliche Entlastung von rund 5,1 Mrd. Euro. Begründet wird dies mit der Streichung der Paragrafen 71 ff. - also dem Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe. Offen bleiben jedoch die Kosten für biogene Brennstoffe.
Verschwunden sind hingegen detaillierte Kaskadennutzungsvorgaben, die die Rangfolge der Holzverwendung beschreiben. Dies hatten zuvor die Holzbranche oder auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) gefordert. Der Bezug auf die EU-Entwaldungsverordnung entfällt damit. Neue Ausnahmen sieht der Kabinettsentwurf zudem für Gebäude vor, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen.
SPD will genau evaluieren
"Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat", sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sprach von einem Startschuss für Planungssicherheit für die Branche: "Das GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler", sagte sie. Es sei gleichzeitig Schutz von Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten aufgrund von Entscheidungen, die sie nicht kontrollieren. Das Gesetz legt die hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau fossiler Heizanlagen fest.
Hubertz sagte zudem, dass das Klimaschutzgesetz und seine Vorgaben gelten würden: Zum einen durch die Bio-Treppe, die nach und nach hochlaufe, und zum anderen durch die Evaluation im Jahr 2030 im Hinblick auf die Klimaneutralität 2045. "Wir werden genau darauf schauen, wo wir vielleicht nachsteuern müssen", sagte sie.
"Eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt"
Die Opposition hält dagegen: "Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett ist klar, dass die SPD-Minister eingeknickt sind", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner zu energate. Auf dieser Basis lasse sich das Klimaziel nicht einhalten. "Die SPD-Bundestagsfraktion muss nun das Versagen ihrer Minister ausbügeln, es gilt das Verbot von fossilen Brennstoffen in Heizungen zum 1. Januar 2045 beizubehalten", sagte Kellner.
Auch die Energiebranche hofft auf Änderungen im parlamentarische Verfahren. Die eigentliche Arbeit beginne erst jetzt, heißt es vom Stadtwerkeverband VKU. "Ein Beispiel ist unsere Sorge um die Bezahlbarkeit von Infrastrukturen in einem beim Absatz insgesamt rückläufigen Wärmemarkt", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit Blick auf die Diskussion um den Rückbau von Gasnetzen. Ein weiteres Beispiel sei die Frage der Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
Während Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe das GModG als "klimapolitisch katastrophal" kritisieren, lobt der Interessensverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft das "entschlackte" Gesetz. Unklar bleibe jedoch, wie Grüngasquote und Bio-Treppe in der Praxis zusammenspielen sollen. Im Gespräch mit Journalisten begrüßte Verbandsvorstand Timm Kehler vor allem die Option von Hybridlösungen aus Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe. Das führe zu einer relevanten Reduktion des Gasverbrauchs - was nicht heiße, dass Gasnetze stillgelegt werden müssten. Der Verband erwartet, dass sich der Gasverbrauch im Gebäudesektor bis 2045 etwa halbieren lässt.
Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz
Parallel zum GModG wurden Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) beschlossen. Dies setzt Elemente der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Die EPBD weitet den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Gebäuden für Wirtschaft und Handel aus und erleichtert ihn. Insbesondere auf öffentlich zugänglichen Handelsparkplätzen kann Ladeinfrastruktur künftig leichter bereitgestellt werden. "Verpflichtungen zum Ausbau von Ladeinfrastruktur müssen vor allem praxistauglich und bedarfsgerecht sein", sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).
Bislang gilt für Parkplätze an Nicht‑Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen pauschal die Vorgabe eines Ladepunkts. Künftig ist ein Ladepunkt je zehn Stellplätze vorgesehen. Alternativ kann über die neue Flexibilisierungsoption eine Ladeleistung von 1,1 kW pro Stellplatz bereitgestellt werden. Der Energieverband BDEW begrüßte, dass Flexibilisierung und Pooling weiterhin eine gemeinsame Ausstattung von Stellplätzen mit Ladepunkten ermöglichten. /ck