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Industriestrompreis und Kraftwerksstrategie werden dauern

Berlin (energate) - Ein internes Gutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium zeigt große Zweifel daran, ob ein Industriestrompreis, wie ihn die zuständige Ministerin Katherina Reiche (CDU) vorschlägt, überhaupt von der EU genehmigt werden würde. Die beihilferechtlichen Hürden sind enorm. Warum, das erklärt Michael Fehling, Rechtswissenschaftler an der Bucerius Law School Hamburg. Auf der BBH-Jahreskonferenz stellten sich Branchenvertreter derweil schon einmal auf Wartezeiten ein, auch bei der Kraftwerksstrategie.

 

Die EU-Kommission könne einen Industriestrompreis beihilferechtlich nur genehmigen, wenn dafür ein sogenannter Ausnahmetatbestand besteht, erklärte Fehling gegenüber energate. Ein Marktversagen sei pauschal erst einmal kein solcher Tatbestand, ergänzte der Rechtswissenschaftler. Ähnlich sieht das auch das interne Gutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE). Fehling sieht allerdings die Möglichkeit, eine Genehmigung über konkrete Fälle von Marktversagen zu verargumentieren. In Betracht käme hier die "beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates". Ziel dieses Tatbestandes ist die Krisenbewältigung, wie zum Beispiel die Finanzkrise. Aktuell ließe sich dies mit dem Ukraine-Krieg und der Wirtschaftspolitik von Trump begründen, so Fehling.

 

EU-Wettbewerb darf nicht beeinträchtigt werden

 

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Genehmigung über "Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft". Als ein solcher Wirtschaftszweig ließe sich die im internationalen Wettbewerb stehende stromintensive Industrie in Deutschland definieren, führt der Jurist aus. Allerdings müsste begründet werden, warum eine gesonderte Unterstützung allein für die deutsche Industrie den europäischen Wettbewerb und als entsprechendes gemeinsames Interesse nicht beeinträchtigt. Genau darin sieht auch das BMWE-Gutachten ein Problem.

 

Vor diesem Hintergrund plädieren Fehling und auch das geleakte Gutachten für eine begrenzte Dauer des Industriestrompreises. 2035 wird in Reiches Ministerium als vorläufige Frist gehandelt. Fehling sieht insgesamt zwar recht gute Chancen, "am Ende irgendeine Regelung von der Kommission genehmigt zu bekommen" - die Ausgestaltung dürfte aber wahrscheinlich nicht dem entsprechen, was sich die Bundesregierung vorgestellt hat. Bislang steht ein Industriestrompreis von 5 Cent pro kWh im Raum.

 

Unionsfraktionsvize Andreas Jung stimmte die Energiewirtschaft auf der BBH-Jahreskonferenz auf eine längere Wartezeit ein. "Der Industriestrompreis muss kommen", betonte Jung, allerdings sei dieser beihilferechtlich sehr komplex. "Das wird länger dauern", so der Unionspolitiker. Die EU-Kommission verwies derweil auf Anfrage darauf, dass man bereit sei, Deutschland dabei zu unterstützen, dass der Industriestrompreis den Beihilfeleitlinien entspreche. Der Wettbewerb zwischen den Unternehmen der einzelnen EU-Staaten sei dabei allerdings sicherzustellen, betonte die Kommission.

 

Kraftwerksstrategie nur mit Kapazitätsmechanismus möglich

 

Ähnliches gilt für die Kraftwerksstrategie. 20 GW an neuen Gaskraftwerken will Katherina Reiche zubauen lassen. Dass dem so kommt, glaubt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), eher weniger: "Es sind noch nicht einmal die 12,5 GW von der Vorgängerregierung beihilferechtlich vollständig genehmigt worden. Da wünsche ich der neuen Bundesregierung viel Spaß in Brüssel." Darüber hinaus betonte der DUH-Chef, dass steuerbare Leistung auch über Batteriespeicher, mehr Flexibilitäten, Biogas und Wasserstoff erreicht werden könnten, statt nur über Erdgas. Auf die Technologieoffenheit verwies auch Andreas Feicht, Vorstandsvorsitzender der Rheinenergie, allerdings werde sich Gas aus seiner Sicht in der Regel im Wettbewerb durchsetzen.

 

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, plädierte vor dem Hintergrund der beihilferechtlichen Hürden dafür, die Kraftwerksstrategie gleichzeitig mit einem Kapazitätsmechanismus in Brüssel auf den Weg zu bringen. "Ich könnte mir vorstellen, es ist leichter eine Genehmigung für die Kraftwerksstrategie zu bekommen, wenn die EU-Kommission darauf vertrauen kann, dass darauf auch ein Kapazitätsmechanismus folgt", erklärte der BNetzA-Präsident. Die EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Kapazitätsmärkte zur flexiblen Erzeugung von Strom technologieneutral ausgestalten müssen.

 

Rechtswissenschaftler Fehling kommt mit Blick auf die Verordnung zu einer ähnlichen Einschätzung wie Müller: Neben zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten müssen auch Speichertechnologie und flexible Verbrauchseinrichtungen gleichberechtigt einbezogen werden, wie sie gleichermaßen Versorgungslücken schließen können. Der Koalitionsvertrag erweckt allerdings den Eindruck, dass ein Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen, Speichern und Flexibilitäten erst in einem zweiten Schritt angestrebt würde, wenn die Kraftwerksstrategie zu einem umfassenderen Kapazitätsmechanismus ausgebaut wird.

Zu einer Aussage zum zeitlichen Horizont der Kraftwerksausschreibungen ließ sich Andreas Jung bei BBH nicht hinreißen. Nur so viel: Es werde mit Hochdruck an der Strategie gearbeitet und man wolle die Kraftwerksausschreibungen in den ersten 100 Tagen der neuen Amtszeit auf den Weg bringen. /lm

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