Industrie atmet nach ETS-Beschluss aus Brüssel auf
Essen (energate) - Die Industrie reagiert erleichtert auf den jüngsten Strompreiskompensations-Beschluss aus Brüssel. Kurz vor Weihnachten hat die Europäische Kommission die überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) angenommen. Ziel ist es, stromintensive Unternehmen angesichts stark gestiegener CO2-Preise besser vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen. Aus Sicht vieler Branchenvertreter ist das ein überfälliges Signal.
Mit der Anpassung der ETS-Beihilfeleitlinien reagierte die Europäische Kommission auf das deutlich gestiegene Risiko von Carbon Leakage infolge hoher CO2-Preise. Carbon Leakage bedeutet, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen verlagern oder europäische Produkte durch CO2-intensivere Importe ersetzt werden. Die Strompreiskompensation adressiert dieses Risiko, indem sie einen teilweisen Ausgleich für indirekte CO2-Kosten ermöglicht, die über steigende Strompreise entstehen.
Stahlindustrie: "Unverzichtbar für wettbewerbsfähige Strompreise"
Besonders deutlich fällt die Zustimmung aus der Stahlindustrie aus. So sprach die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) von einem wichtigen Meilenstein für den Industriestandort Europa. Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der WV Stahl, betonte die strategische Bedeutung der Maßnahme: "Die Strompreiskompensation ist unverzichtbar, um Wettbewerbsnachteile durch die im Strompreis enthaltenen CO2-Mehrkosten auszugleichen." Sie sei ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem international wettbewerbsfähigen Strompreis.
Gerade für mittelständische und bereits heute CO2-arm produzierende Elektrostahlwerke seien die aktuell nicht wettbewerbsfähigen Strompreise existenzbedrohend, so Rippel. Zugleich bremsten die hohen Strompreise Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität. Dass die EU-Kommission die Regelung nun "stabilisiert und vertieft" habe, sei daher "eine gute, ja, eine frohe Botschaft".
Nationale Umsetzung rückt in den Fokus
Auch der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßte die überarbeiteten Leitlinien ausdrücklich. Die Ausweitung der Strompreiskompensation stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen und begrenze Carbon Leakage wirksam. "Die neuen Leitlinien sind ein bedeutender Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Industrien in Europa", erklärte VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. "Gerade in der aktuellen Phase hoher Transformationskosten ist die Strompreiskompensation ein unverzichtbares Instrument, um industrielle Produktion in Europa zu halten."
Mit dem Beschluss aus Brüssel richtet sich der Blick nun auf die nationale Ebene. Der VIK forderte, die erweiterten Spielräume zügig und bürokratiearm in deutsches Beihilferecht zu überführen. Auch die WV Stahl mahnte, das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen zu verlieren: einen dauerhaft international wettbewerbsfähigen Strompreis für die Industrie. Neben der Strompreiskompensation seien dafür weitere Maßnahmen notwendig, etwa eine Verstetigung der Netzentgeltsenkung sowie die Möglichkeit, die Beihilfe mit einem Industriestrompreis zu kombinieren.
Mehr Branchen, höhere Beihilfeintensität und klimapolitische Auflagen
Kern der Reform ist eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der förderungsfähigen Branchen. Die Liste der beihilfefähigen Industriezweige wurde um 20 zusätzliche Sektoren sowie zwei Teilsektoren erweitert. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Herstellung organischer Chemikalien sowie bestimmte Tätigkeiten in der Keramik-, Glas- und Batterieindustrie.
Zudem erhöht die EU-Kommission die maximale Beihilfeintensität für bislang beihilfefähige Sektoren von 75 auf 80 Prozent. Ergänzend können die Mitgliedstaaten künftig weitere Sektoren oder Teilsektoren melden, die nicht auf der EU-Liste stehen, sofern sie ein tatsächliches Risiko der Emissionsverlagerung nachweisen.
Die überarbeiteten Leitlinien verknüpfen den Ausgleich indirekter CO2-Kosten stärker mit klimapolitischen Anforderungen. Große Beihilfeempfänger werden verpflichtet, einen Teil der erhaltenen Mittel in Maßnahmen zu investieren, die zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen. Damit soll die Strompreiskompensation nicht nur Wettbewerbsfähigkeit sichern, sondern zugleich Anreize für Dekarbonisierung und Systemeffizienz setzen.
VIK: Mehr Planungssicherheit bis 2030
Darüber hinaus aktualisierte die Kommission die CO2-Emissionsfaktoren und geografischen Referenzwerte für den Zeitraum 2026 bis 2030 auf Basis der neuesten verfügbaren Daten. Diese Faktoren bilden den CO2-Gehalt der fossilen Stromerzeugung in den jeweiligen Regionen ab und sind maßgeblich für die Berechnung der Ausgleichshöhe. Übergangsregelungen sind möglich, wenn regionale Emissionsfaktoren deutlich unter denen des Zeitraums 2021 bis 2025 liegen.
Diese Neuregelung sieht vor allem der VIK als besonders wichtig an. Sie schaffe Planungssicherheit für den Zeitraum 2026 bis 2030, was Investitionen in Dekarbonisierung und Elektrifizierung erleichtere.
Industriestrompreis oder Strompreiskompensation?
Künftig müssen sich Unternehmen im jeweiligen Abrechnungsjahr zwischen zwei Beihilfen - der Strompreiskompensation nach dem EU-ETS oder dem Industriestrompreis - entscheiden. Eine Kombination der beiden Beihilfen ist nicht möglich.
Der ab 2026 vorgesehene Industriestrompreis der Bundesregierung soll 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs auf 5 Cent/kWh reduzieren. Ziel ist es, ebenso wie bei der Strompreiskompensation, Investitionen in eine klimafreundliche Produktion anzureizen sowie die Vermeidung von Carbon Leakage. Unternehmen, die die Beihilfe beanspruchen, müssen mindestens 50 Prozent der Beihilfe in modernisierte Anlagen investieren.
Die EU-Kommission hatte im Juni 2025 die Einführung eines Industriestrompreises unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Eine der Voraussetzungen ist eine Befristung der Subvention auf drei Jahre. Der Koalitionsausschuss vereinbarte, dass Unternehmen den Industriestrompreis erst ab 2027 beantragen können. Die Auszahlung soll dann rückwirkend für 2026 erfolgen. /hp