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Genehmigungschaos für Windenergie droht

Berlin (energate) - Deutschland hat die nationale Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III verpasst. Da die EU-Notfallverordnung für beschleunigte Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte am 30. Juni 2025 ausläuft, droht nun ein Genehmigungschaos. Es entsteht eine zeitlich nicht definierbare Phase zwischen der EU-Notfallverordnung und der Umsetzung von RED III in nationales Recht. Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht hat sich mit den daraus resultierenden Herausforderungen beschäftigt und zeigt Lösungswege für den Gesetzgeber auf.

 

Im Kern liegt folgendes Problem vor: Die EU-Notfallverordnung hat bereits erste Genehmigungserleichterungen eingeführt, die den Ausbau der Windenergie beschleunigt haben. Das betrifft zum Beispiel die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzprüfungen mit Kartierungen, die deutlich erleichtert wurden. Die befristete Regelung sollte daher über RED III in nationales Recht überführt und zum Regelfall werden. Durch das Scheitern der Ampelkoalition gelang es jedoch nicht, die Richtlinie fristgerecht umzusetzen. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird daher eine "zeitnahe Umsetzung" von RED III angekündigt.

 

RED III wird erst 2026 in Kraft treten

 

Klar ist, dass selbst bei einem Rückgriff auf bestehende Gesetzesentwürfe von der Ampelkoalition mit einem Inkrafttreten nicht vor Jahresbeginn 2026 zu rechnen ist. Für Projektierer heißt das mehr Antragsaufwand, mehr Bürokratie durch die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Gefahr von Genehmigungsstau. Dieser droht, weil es voraussichtlich zu einem erhöhten Antragsaufkommen in der Zeit bis zum 30. Juni kommen wird. 

 

Außerdem prognostiziert die Stiftung Umweltenergierecht zeitliche Verzögerungen bei der Qualifizierung von Windenergiegebieten als neue Beschleunigungsgebiete. Ursprünglich sollte diese Qualifizierung in die Verfahren zur Ausweisung der Windenergiegebiete integriert werden - und somit in einem einheitlichen Verfahren erfolgen. Die RED-III-Verzögerung führe aber dazu, dass weiterhin ein nachfolgendes Verfahren notwendig sei, warnte das Forschungsteam. 

 

Passgenaues Verfahren könnte Lösungsweg sein

 

Um die Lücke bei den Genehmigungsverfahren zu schließen, schlagen die Autoren ein "passgenaues Genehmigungsverfahren für die erklärten Beschleunigungsgebiete" vor. Denn je schneller die Umsetzung der Vorgaben zur Qualifizierung der Beschleunigungsgebiete erfolge, desto größer sei die Chance, dass Planungsträger sie im laufenden Planungsverfahren berücksichtigen, so die Argumentation. Dafür hilfreich wären etwa Vorgaben, wie die Qualifizierung der Beschleunigungsgebiete auch zu einem späten Zeitpunkt in die Verfahren einbezogen werden könnte.

 

Bestehende Schwächen ausmerzen

 

Für das neue Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von RED III sieht das Forschungsteam auch die Gelegenheit, bekannte Defizite aus den Entwürfen anzugehen. Konkret spricht sich das Team für ein konsequentes Nutzen der in der Richtlinie vorgesehenen Vermutungsreglungen und Fiktionen aus. Auch ein Rückführen der richtlinienüberschießenden Anforderungen bei der Datengrundlage halten die Forscherinnen und Forscher für nötig. "Insgesamt sollten sämtliche Umsetzungsspielräume zur Vereinfachung und Beschleunigung ausgeschöpft werden", erklärte Frank Sailer, Leiter Forschungsgebiet Planungs- und Genehmigungsrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht. /rh

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