Flexibilisierung wird zum Knackpunkt im EU-Klimagesetz
Berlin (energate) - Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für das EU-Klimaziel 2040 sowie für die Überarbeitung des EU-Klimagesetzes vorgelegt. Das sorgt für unterschiedliche Reaktionen aus Energiewirtschaft und Industrie. Während die einen vor zu viel Flexibilisierung warnen, geht den anderen diese nicht weit genug. Und noch ist unklar, ob der Vorschlag der EU-Kommission in den Beratungen zwischen EU-Parlament und Rat weiter aufgeweicht wird, denn Länder wie Frankreich, Italien und Polen sind dagegen.
Die EU-Verordnung aus dem Jahre 2021 verpflichtet die EU zur Klimaneutralität 2050 und zur Treibhausgasreduktion 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990. Mit der Änderung soll ein Zwischenziel für 2040 verankert werden. Der Änderungsentwurf sieht eine verbindliche Reduktion der Nettotreibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Das soll allerdings mit Flexibilitäten geschehen.
Analysen zu Kohlenstoffgutschriften notwendig
Neu ist, dass ab dem Jahr 2036 EU-Mitgliedstaaten bis zu drei Prozentpunkte dieses Ziels über internationale Klimaschutzprojekte in Drittstaaten erfüllen dürfen - sogenannte internationale Kohlenstoffgutschriften. Eine Einbindung in den EU-Emissionshandel (ETS) ist hier jedoch ausgeschlossen. Dafür sollen dauerhafte CO2-Entnahmen, wie Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (Bio-CCS) und direkte CO2-Abscheidung und -Speicherung aus der Luft (DACCS) in den EU-Emissionshandel integriert werden.
Angeblich beruht der 32-seitige Gesetzesvorschlag auf einer umfassenden Folgenabschätzung. Wie jedoch den Äußerungen eines Experten aus der Klimaabteilung der EU-Kommission (GD Klima) zu entnehmen war, muss die EU-Kommission dennoch viele weitere Analysen durchführen. Etwa wisse sie noch nicht, wie viel Tonnen CO2 durch die internationalen Kohlenstoffgutschriften eingespart werden können. Die drei Prozentpunkte hält die EU-Kommission für angemessen. Schließlich stehe noch nicht fest, ob in Zukunft hinreichend internationale Emissionsgutschriften, die als wirklich CO2-mindernd zertifiziert sind, zur Verfügung stehen würden, hieß es zur Begründung aus Brüssel.
Energiewirtschaft zeigt sich gespalten
"Dass die Kommission am Zeitplan für das EU-Klimaziel 2040 festhält, ist konsequent - die zur Dekarbonisierung notwendigen Investitionen erfordern verlässliche Rahmenbedingungen und frühzeitige Planungssicherheit", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende des Energieverbandes BDEW. Die vorgeschlagene Flexibilitätsoption, ab 2036 bis zu drei Prozentpunkte des Reduktionsziels über internationale Zertifikate aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten zu kompensieren, müsse aber mit strengen Kriterien hinterlegt werden.
Der Stadtwerkeverband VKU warnt hingegen vor einer Überforderung durch das EU-Klimaziel 2040: Es sei unrealistisch, der Fokus solle besser auf das Klimaziel 2030 und eine sichere und bezahlbare Energieversorgung gerichtet werden. Mit dem neuen Klimaziel würden Überregulierung, wirtschaftliche Belastungen und Akzeptanzprobleme drohen, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Internationale Gutschriften und Anrechnung von Negativemissionen im ETS seien nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Der VKU hatte schon im Vorfeld zusammen mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) das von der EU-Kommission vorgeschlagene Klimaziel für 2040 infrage gestellt. Am 1. Oktober 2024 hatten DIHK und VKU dazu eigens eine Studie vorgestellt. Demnach basieren die Zielvorgabe auf zu optimistische Annahmen - etwa zur Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften und Investitionen. "Das neue Klimaziel der EU ist deutlich zu hoch gegriffen", kommentierte nun entsprechend Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer. Deutschland müsste dann de facto schon in 15 Jahren in den Bereichen Energieversorgung, Industrie, Gebäude und Verkehr klimaneutral sein. Das würde die deutsche Wirtschaft überfordern.
Plan für UN-Klimakonferenz wird fällig
In die Gegenrichtung argumentiert Simone Peter, scheidende Präsidentin des Erneuerbarenverbandes BEE. Vom Ziel der Reduktion bis 2040 würde eine entscheidende Signalwirkung an die Mitgliedstaaten ausgehen, ihre Ambitionen hochzuschrauben, sagte sie. Peter wies darauf hin, dass die EU zur Klimaschutzkonferenz Cop 30 in Brasilien bei den UN in einem nationalen Klimaschutzplan erklären muss, wie sie ihren Beitrag zu einer Begrenzung der Erderwärmung bis 2035 leisten will. Das Ziel 2035 wird vom Klimaziel für 2040 abgeleitet. Die Abgabefrist ist im September, die Cop 30 findet im November statt.
Kritisch sieht Peter die Vorschläge, das Ziel durch "Flexibilities" aufzuweichen. So würden internationale Klimaschutzzertifikate keine Garantie für tatsächlichen Klimaschutz bieten. "Erst im vergangenen Jahr wurde umfangreicher Betrug mit gefälschten Zertifikaten offenbar. Zudem besteht die Gefahr, dass die drei Prozent im Laufe der nun bevorstehenden Verhandlungen zwischen Europaparlament und den Mitgliedstaaten weiter erhöht werden", so Peter.
Industrie will mehr Flexibilität
Der Industrie geht die Flexibilisierung wiederum nicht weit genug: "Die EU muss für die Erreichung ihres hoch ambitionierten Klimaziels unbedingt mehr Flexibilität als bisher ermöglichen", sagte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI. Die von der Kommission in Aussicht gestellte Anrechnung internationaler Minderungsgutschriften sei grundsätzlich zu begrüßen. Außerdem brauche es den Hochlauf von CO2-Entnahmetechnologien.
Und auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt, dass die Kommission erstmalig flexiblere Wege zur Zielerreichung ermöglichen will. "Bei der anstehenden ETS-Reform müssen die globalen Einsparungen von Treibhausgasen eingerechnet werden", forderte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Das verschaffe den Unternehmen Luft für die Transformationsanstrengungen in der EU. /ck/rl