EU-Kommission genehmigt Industriestrompreis
Berlin (energate) - Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Zuvor hat die EU-Kommission den Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt. Wie die Kommission mitteilte, gilt der Preis rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und läuft bis zum 31. Dezember 2028. Dafür vorgesehen sind 3,8 Mrd. Euro. Der Industriestrompreis soll energieintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen, entlasten. Von diesen kam Lob, aber auch viel Skepsis. Vom Industriestrompreis werde nicht viel übrigbleiben, so die Befürchtung.
Um entlastet zu werden, müssen die Unternehmen auf der sogenannten KUEBLL-Liste (S. 84-86) stehen. Antragsberechtigt sind laut Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) rund 9.500 Unternehmen, zum Beispiel aus den Bereichen Zement und Glas. Neu sei, dass auch indirekte Stromverbräuche in Chemieparks und Industrieparks entlastungsfähig seien, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bei einer Pressekonferenz. Die Entlastung erfolge an die in den Parks angesiedelten Chemieunternehmen, hieß es vom BMWE. "Wir wollen zudem, dass bislang nicht von der KUEBLL-Liste erfasste Unternehmen in diese Liste kommen, sofern sie den Anforderungen an eine hohe Stromhandelsintensität genügen", sagte Reiche. Ihr Ministerium habe dazu einen Verbändeaufruf gestartet. Ziel sei es, dass nach regierungsinterner Prüfung sowie Genehmigung der Europäischen Kommission weitere Sektoren bald entlastet werden könnten.
Kombinierbar mit Strompreiskompensation
Unternehmen können den Industriestrompreis außerdem erstmals mit der Strompreiskompensation kombinieren. Auch hierfür gab die Kommission grünes Licht. Diese staatliche Beihilfe, die über die Deutsche Emissionshandelsstelle abgewickelt wird, entlastet stromintensive Unternehmen von indirekten Kosten des EU-Emissionshandels. Gelungen sei "etwas, was unmöglich schien, nämlich die Kombinierbarkeit mit der Strompreiskompensation", sagte Reiche. Unternehmen können für Stromverbräuche der beihilfeberechtigten Produktionsstätte, für die kein Antrag auf Strompreiskompensation gestellt wird, den Industriestrompreis erhalten. "Eine Doppelförderung der gleichen Stromverbräuche mit der Strompreiskompensation ist derzeit beihilferechtlich ausgeschlossen", hieß es vom BMWE.
Beim Industriestrompreis beträgt der Zielstrompreis und gleichzeitig die Preisuntergrenze fünf Cent die Kilowattstunde. Die Bezugsgröße ist dabei der Großhandelsstrompreis. Für die Hälfte des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte kann die Subvention beantragt werden. Die maximale Entlastung liegt bei 50 Prozent des Großhandelsstrompreises (Referenzpreis). Referenz hierfür ist der Future für das jeweils kommende Jahr.
Unternehmen müssen im Gegenzug dekarbonisieren
Im Gegenzug muss ein Unternehmen 50 Prozent der Beihilfesumme innerhalb von 48 Monaten nach Erhalt in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. "Wir haben bewusst die Möglichkeiten breit gelassen und uns davor gehütet, Detailvorgaben zu machen, weil wir nicht für 9.500 Unternehmen einschätzen können und übrigens auch nicht wollen, welche Maßnahme vor Ort geeignet ist", sagte Reiche. Anerkennungsfähig sind laut BMWE zum Beispiel Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in die Verbesserung der Energieeffizienz, in Flexibilitätsmaßnahmen - etwa Batteriespeicher oder Power-to-Heat-Anlagen - oder Infrastrukturmodernisierungen.
Auch Kosten aus dem Strombezug durch neu abgeschlossene Power Purchase Agreements (PPA) könnten berücksichtigt werden, soweit diese der Finanzierung neuer oder modernisierter Anlagen dienten. Die Maßnahmen könnten auch von Dritten umgesetzt werden, hieß es vom BMWE. Der Beihilfebetrag werde um zehn Prozent erhöht, wenn das Unternehmen nachweise, dass mindestens 80 Prozent der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität investiert würden.Mindestens 75 Prozent dieses Flexibilitäts-Bonus müssten ebenfalls in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.
EU-Kommission arbeitet an Rechtsrahmen
Das BMWE verwies zudem auf die Konsultation, die die EU-Kommission derzeit zur Änderung des Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) durchführt. Die Bundesregierung werde sich "aktiv in diesen Prozess zur Weiterentwicklung des Instruments einbringen". Im Juni 2025 hatte die EU im CISAF generell einen Industriestrompreis ermöglicht.
Anträge für den Industriestrompreis in seiner heutigen Form können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Das Bafa werde hierzu vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite informieren, hieß es vom BMWE. Die Beantragung erfolge in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026. Testate von Wirtschaftsprüfern brauche ein Unternehmen erst ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von zehn GWh. Finanziert werden sollen die Subventionen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Verbände verweisen auf Referenzpreis und Vorgaben
Der Industrieverband BDI begrüßte die Einführung des Industriestrompreises, insbesondere dessen Kombinierbarkeit mit der Strompreiskompensation. Johannes Schindler, Senior Referent, Energie, Mobilität und Umwelt beim BDI, verwies auf Anfrage allerdings auch auf die Bedeutung des Referenzpreises: "Da der Referenzpreis für 2026 am Terminmarkt bereits weitgehend feststeht, entfaltet das Instrument im ersten Förderjahr aufgrund des 50-Euro/MWh-Limits keine Wirkung." Um auf absehbare Strompreissteigerungen durch den erhöhten Gaspreis reagieren zu können, müsste das Limit ausgesetzt oder der Geltungsbereich auf 2027 ausgeweitet werden, forderte er.
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) nannte die Genehmigung einen "Meilenstein". Für die Betriebe sei es von großer Bedeutung, bei den Gegenleistungen ausreichend Flexibilität in der Wahl, der Ausgestaltung und dem Nachweisverfahren zu erhalten. Auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßte die Genehmigung. Laut Matthias Belitz, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz im VCI, sind die EU-Vorgaben jedoch so streng, dass bei den Unternehmen wenig ankommen werde. "Laut unseren Berechnungen würde die Entlastung bei den meisten Unternehmen bei unter zehn Prozent der Strombezugskosten liegen. Das Instrument allein wird die Energiekostenprobleme nicht lösen", so Belitz.
Auf Eckpunkte zum Industriestrompreis hatte sich der Koalitionsausschuss Mitte November geeinigt. Deutschland ist nicht das einzige Land, das diese Beihilfemöglichkeit nutzt. Auch Bulgarien und Slowenien führen einen Industriestrompreis ein, allerdings mit weniger Subventionen als Deutschland. Die Mittelausstattung der bulgarischen Regelung beträgt 334 Mio. Euro, die der slowenischen 90 Mio. Euro. /kij