Erste Wasserstoffpläne bereits 2026
Berlin (energate) - Erste Gasverteilernetzbetreiber wollen schon 2026 Pläne zur Transformation ihrer Netze zur Wasserstoffnutzung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen. "Wir müssen endlich ins Machen kommen", begründete Florian Feller bei der Vorstellung des aktuellen Gasnetzgebietstransformationsplans (GTP) die Ungeduld der Netzbetreiber. Feller ist Vorsitzender von "H2vorOrt", einer Initiative des Verbandes DVGW unter Mitwirkung des Stadtwerkeverbandes VKU. Seit 2022 erstellt die Initiative den GTP, der die mögliche Transformation vom Erdgastransport zum Transport "grüner Gase" (Wasserstoff und Biomethan) beschreibt.
Durch die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erhält diese Transformation bald ihren rechtlichen Rahmen. Die Verteilernetzbetreiber haben die Vorgaben beim GTP grundsätzlich berücksichtigt. Deshalb seien die Netzbetreiber gut auf eine zeitnahe Einreichung ihrer Pläne bei der BNetzA vorbereitet, betonte Feller. Den Anfang machten vermutlich größere Netzbetreiber. Dabei sei eher mit Stichleitungen vom Verteil- zum Kernnetz zu rechnen als mit großdimensionierten H2-Verteilnetzplanungen, erläuterte Feller in dem Pressegespräch.
Regelung zur Finanzierung fehlt
Als eine der großen Hürden für die konkrete Entscheidung zur Errichtung eines Wasserstoffnetzes nannte er ein fehlendes Finanzierungskonzept in dem Gesetzesentwurf. Analog zum Wasserstoff-Kernnetz werde eine Art von Amortisationskonto benötigt. Zudem müssten Finanztransfers zwischen Erdgas- und Wasserstoffnetzen möglich sein, um anfangs schlecht ausgelastete Netze finanzieren zu können. Der aktuelle Entwurf ermächtigt die BNetzA lediglich, am Anfang des Markthochlaufs "nicht kostendeckende Entgelte" zu genehmigen. Das sei zu wenig, konkrete Finanzierungsregeln müssten in das Gesetz, forderte der H2vorOrt-Vorsitzende.
H2vorOrt fürchtet FAUNA 2.0
Neben der Finanzierungsproblematik sieht Feller eine weitere zentrale Hürde für die Netzbetreiber in dem Entwurf: Die BNetzA kann durch Festlegung nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung der Inhalte und zum Verfahren der Transformationspläne treffen. "Dies darf nicht zu einer FAUNA 2.0 führen", warnte Feller. Mit der Festlegung FAUNA hatte die BNetzA Vorgaben zur Umstellung von Gasverteilernetzen von der Erdgas- zur Wasserstoffnutzung im Gebäudeenergiegesetz (71 k GEG) gemacht. Diese Vorgaben sind aus Sicht der Verteilernetzbetreiber nicht umsetzbar und gehen zudem über die Regelungen im GEG hinaus.
40 Netzbetreiber reichten gegen FAUNA Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. Am 22. April 2026 wird der zuständige 3. Kartellsenat in zwei Musterverfahren mündlich verhandeln. Zur Einordnung: Bisher hätten 232 der befragten Unternehmen nicht angefangen, einen solchen Plan zu erstellen. Elf Unternehmen seien dabei, so Feller. Diese zweifelten aber ebenso wie die anderen 232 daran, dass der von der BNetzA geforderte Umstellungsfahrplan tatsächlich funktionieren könne.
Nötig sei ein Ziel für den Anteil grüner Gase am Energiemix - analog zum Ausbauziel für erneuerbare Energien im Stromsektor, so Feller auf die Frage, wie sich denn eine restriktive Auslegung der EnWG-Regelungen verhindern lasse: "Wir brauchen ein Bekenntnis zur Dekarbonisierung der Gasnetze und müssen entscheiden, was möglich und sinnvoll ist", argumentierte er bei dem Pressegespräch. Ohne erneuerbare Gase sei eine Dekarbonisierung des Energiesystems nicht möglich. Auch bei einem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und einer zurückgehenden Endenergienachfrage verbleibe eine "fossile Lücke". Mithilfe erneuerbarer Gase könnte die zumindest teilweise geschlossen werden.
Nur 22 komplette Stilllegungen geplant
Der GTP zeigt, dass in Zukunft deutlich weniger erneuerbare Gase genutzt werden als heute Erdgas. Bis 2045 wird die Menge auf knapp 40 Prozent der heutigen Menge sinken, so die Prognose. Der größte Anteil wird Wasserstoff sein, Biomethan wird einen Anteil von knapp zehn Prozent an dem Gasmix im Jahr 2045 aufweisen. Dies hat Einfluss auf die Netzplanung. Dennoch wollen nur 22 der am GTP beteiligten Netzbetreiber bis 2045 eine komplette Stilllegung ihrer Gasnetze. Namen oder grobe Einordnungen nannte Feller auf Nachfrage nicht. Knapp 80 Netzbetreiber wollen sogar alle Netze weiterbetreiben. Rund 140 Netzbetreiber planen mit einer Stilllegung von Teilen. Eine lange Ankündigungsfrist von zehn Jahren, wie im Entwurf enthalten, hält der H2vorOrt-Vorsitzende nicht für gangbar. "Ebenso wie bei der L-Gas-Umstellung wird der Prozess ein Jahrzehnt dauern", gab er zu bedenken. Die große Welle der Unternehmen könnte wahrscheinlich erst im Jahr 2028 ihre ersten Pläne einreichen. Damit sei eine Umstellung bis 2035 dann nicht mehr möglich. Fünf Jahre nannte Feller als mögliche neue Frist.
Ein neues Element im GTP ist eine Regionalisierung der Transformationsplanung. Netzbetreiber können die Planungen regional gemeinsam durchführen. 40 Planungsregionen wurden bisher für die regionale Transformationsplanung identifiziert, beispielsweise Bayern Ost, Ruhrgebiet West oder Sachsennetze. Das EnWG wird solche regionalen Zusammenschlüsse erlauben, aber nicht zur Pflicht machen: "Ich gehe davon aus, dass die BNetzA ganz zufrieden sein wird, wenn sie nicht von jedem Netzbetreiber einzeln einen Transformationsplan prüfen muss", kommentierte Feller den ganz pragmatischen Vorteil einer solchen gemeinsamen Planung. Die Grundlagen der Bildung von Regionen sind netztopologisch bedingte Abhängigkeiten bei der Transformation. /hl /mt