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Erneuerbarenbranche will Netzanschlüsse teilen

Berlin (energate) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) will eine Reform beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Künftig sollen die Netzanschlusspunkte "überbaut werden". Das heißt, es sollen mehr Anlagen an einen Netzanschlusspunkt angeschlossen werden können als rechnerisch mit Höchstlast gleichzeitig an diesem Punkt einspeisen können. Der BEE hält das für unproblematisch und untermauert dies mit einer entsprechenden Studie, die das Fraunhofer IEE und die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held gemeinsam für den Verband erstellt haben.

 

Windkraft- und Photovoltaikanlagen produzierten meist zu unterschiedlichen Zeiten Strom und könnten daher die Netzanschlusspunkte komplementär nutzen, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter in einem Pressegespräch. Gleichzeitig betonte sie die Dringlichkeit, an einem Netzanschlusspunkt mehr Erzeugungsanlagen anzuschließen: "Der Netzausbau verzögert sich und bremst so auch die erneuerbaren Energien aus", sagte sie. Insbesondere bei den Transformatoren sei die Lage schwierig. Die Lieferzeiten betrügen bis zu 50 Monaten, gleichzeitig seien die Anlagen auch teuer.

 

Überschüsse bei maximal 13,5 Prozent

 

Die Studie untersuchte insbesondere, welche Mengen an Ökostrom bei einer Überbauung der Netzverknüpfungspunkte nicht eingespeist werden können. Bei einer 150-prozentigen Überbauung sind diese Mengen sehr gering, in den meisten Teilen Deutschlands liegen sie unabhängig vom dominierenden Energieträger (Wind oder PV) unter einem Prozent. Lediglich an der Küste erreichen sie bei einer Fokussierung auf die Windenergie Größenordnungen von bis zu drei Prozent.

 

Bei einer Überbauung von 250 Prozent sieht dies naturgemäß schon etwas anders aus. Ist der Schwerpunkt beim Windkraftausbau, liegen die Mengen, die nicht ins Netz eingespeist werden können, bei 13,5 Prozent - beim Fokus auf PV bei 12,5 Prozent. Der BEE empfiehlt, Wind- und PV-Anlagen gleichmäßig auszubauen. Denn dann könnten bei einer 250-prozentigen Überbauung nur fünf Prozent des erzeugten Stroms nicht in das Netz fließen.

 

Weitere Abhilfe könnten Stromspeicher sowie die Sektorenkopplung leisten. Sie ermöglichen eine noch gleichmäßigere Auslastung der Netzverknüpfungspunkte und erhöhen den Anteil der genutzten Energiemengen. 

 

Praktische Umsetzung

 

Um den Netzanschluss mehrerer Anlagen an einen Netzverknüpfungspunkt zu erhöhen, regen die Studienautoren eine Änderung der Paragrafen 8 und 11 EEG an. Diese gewähren Betreibern von Ökostromanlagen das Recht auf einen Netzanschluss (§ 8) und die vorrangige physikalische Abnahme des gesamten Stroms (§ 11). Diese Paragrafen könnten so geändert werden, dass auch nur eine begrenzte Einspeisung möglich ist. Vom Bundeswirtschaftsministerium gebe es bereits positive Signale für solch einen Schritt, sagte Matthias Stark vom BEE, der die Studie vorstellte. Das Ministerium habe das Thema bereits selbst angedacht - unter dem Begriff "Cabelpooling". Der BEE baut bei seinen Forderungen zudem selbst auf eine breite Basis - knapp 200 Akteure aus der Energiewirtschaft unterstützten die Studie.

 

Eine Überbauung von Netzverknüpfungspunkten soll nach Vorstellungen des BEE nur dann möglich sein, wenn der Betreiber einer bereits bestehenden Anlage an diesem Punkt mit der Überbauung einverstanden ist. Der Betreiber der Altanlage würde dann mit dem Betreiber einer neuen Anlage sowie dem Netzbetreiber einen entsprechenden Vertrag abschließen. Dafür will die Branche Musterverträge vorbereiten. In dem Vertrag sollen alle wichtigen Details geklärt werden, erfuhr energate auf Nachfrage. Dazu gehört auch, welche Anlage in Zeiten sehr hoher Produktion den Einspeisevorrang hat sowie eventuelle finanzielle Ausgleichszahlungen. Aber auch, wer im Falle eines Redispatches Ansprechpartner des Netzbetreibers ist. /sd

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