Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Eon entschädigt bei verspäteten Schlussrechnungen

Berlin (energate) - Ehemalige Stromkundinnen und ‑kunden von Eon können künftig Geld zurückerhalten, wenn sie nach einem Anbieterwechsel zu lange auf ihre Schlussrechnung warten mussten. Grundlage ist ein Vergleich zwischen der Eon Energie Deutschland und dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der nach jahrelangen Beschwerden über verspätete Abrechnungen zustande kam. 

 

Für Verträge, die ab dem 1. Mai 2026 enden, gilt: Wer länger als sechs Wochen auf die Schlussrechnung wartet, erhält 15 Euro. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben von mehr als 500 Euro, steigt die Entschädigung auf 30 Euro. Voraussetzung ist, dass Betroffene selbst aktiv werden und ein Kontaktformular auf der Eon‑Website ausfüllen. Nach Eingang eines vollständig ausgefüllten Formulars will Eon die Schlussrechnung in der Regel innerhalb von 14 Tagen erstellen und mögliche Guthaben innerhalb von weiteren zwei Wochen auszahlen.

 

Der Vergleich gilt auch rückwirkend für Kundinnen und Kunden, deren Stromverträge zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 endeten. Je nach Höhe des Guthabens und danach, ob sich Betroffene bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert oder beraten lassen haben, sind Entschädigungen zwischen 15 und 60 Euro möglich. Auch diese Ansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden.

 

Eon: Keine Aussage zur Höhe der Entschädigungen möglich

 

Ein Eon-Sprecher erklärte dazu gegenüber energate, das Unternehmen habe gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine Lösung mit priorisierter Bearbeitung von Einzelfällen gefunden. Insgesamt sei nur ein kleiner Teil der Kundinnen und Kunden betroffen. Verzögerungen bei Schlussrechnungen führt Eon unter anderem auf die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Energievertrieb und Netzbetrieb zurück. Für die Abrechnung sei die Mitwirkung der jeweils zuständigen Netzbetreiber erforderlich, etwa durch die Übermittlung von Zählerständen und Messdaten. Ohne diese Angaben könne keine fristgerechte Schlussrechnung erstellt werden. Eine pauschale Aussage zur Gesamthöhe der Entschädigungen sei nicht möglich, da jeder Fall einzeln geprüft werde. Zugleich erklärte der Sprecher, Eon verbessere die internen Abrechnungsprozesse regelmäßig weiter.

 

Langjähriger Rechtsstreit

 

Hintergrund der Regelung ist ein langjähriger Rechtsstreit. Gerichte hatten dem Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Unterlassungsklage gegen Eon recht gegeben und bestätigt, dass die gesetzlich festgelegte Sechs‑Wochen‑Frist für Schlussrechnungen einzuhalten ist. Obwohl das Urteil im März 2024 rechtskräftig wurde, rissen die Beschwerden laut Verbraucherzentrale nicht ab. Nach einem Ordnungsmittelverfahren einigten sich beide Seiten schließlich außergerichtlich auf den nun vorliegenden Vergleich. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Strom‑ und Gaskunden ihre Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Vertragsende erhalten müssen. Guthaben sind anschließend binnen zwei Wochen zu überweisen.

 

Zur Unterstützung stellt die Verbraucherzentrale einen Online‑Vergleichscheck bereit, mit dem Betroffene prüfen können, ob und in welcher Höhe ihnen eine Erstattung zusteht. Auch im Bereich Gasversorgung hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Eon geklagt und im April 2025 vor dem Landgericht München recht bekommen. /mh

Zurück