Emissionshandel knackt die 21-Milliarden-Euro-Marke
Essen (energate) - Der europäische und nationale Emissionshandel entwickelt sich zunehmend zum fiskalischen Rückgrat der deutschen Klimapolitik. Im Jahr 2025 erzielte Deutschland mit dem Verkauf von CO2-Zertifikaten im europäischen und nationalen Emissionshandel Einnahmen von rund 21,4 Mrd. Euro - und damit so viel wie nie zuvor. Zwischen 2024 und 2025 gingen die Einnahmen des EU-ETS 1 leicht zurück auf etwa 5,4 Mrd. Euro. Im Gegensatz dazu stiegen die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (nEHS) deutlich auf rund 16 Mrd. Euro, davon rund 15,2 Mrd. Euro aus dem Verkauf von 277 Mio. Zertifikaten zu 55 Euro und etwa 770 Mio. Euro aus 17 Mio. Zertifikaten zum Vorjahrespreis von 45 Euro. Insgesamt entspricht das einem Anstieg von rund 23 Prozent gegenüber 2024.
Seit Einführung des Emissionshandels summieren sich die Erlöse auf inzwischen mehr als 100 Mrd. Euro, die unter anderem in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Parallel dazu wird mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eines der zentralen industriepolitischen Klimainstrumente der EU schrittweise scharfgestellt. Doch während die Einnahmen steigen, wächst auch die Komplexität des Systems und damit die Frage, ob die einzelnen Instrumente konsistent ineinandergreifen.
Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument
Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA), dem die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) unterstellt ist, ist der Emissionshandel inzwischen das zentrale, sektorübergreifende Klimaschutzinstrument. Der Emissionshandel schaffe Planungssicherheit, heißt es auf Nachfrage von energate vom UBA. Der Grund: "weil er über das sinkende Angebot an Emissionsberechtigungen (Cap) einen verlässlichen Ausstiegspfad aus den fossilen Technologien und damit verbundenen Treibhausgasemissionen aufzeigt und mit dem CO2-Preis klare Anreize für den Umstieg setzt." Eine sukzessive Abschmelzung der aktuell noch überwiegenden kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Industrieunternehmen ab 2026 sei hierfür im EU-ETS 1 entscheidend, sagte ein Sprecher des UBA weiter.
Gleichzeitig generiert der Emissionshandel erhebliche Mittel, die wiederum zur Finanzierung der industriellen Transformation eingesetzt werden. So fließen die Erlöse aus dem EU-ETS 1 in den Klima- und Transformationsfonds und den EU-Innovationsfonds, die zukünftigen EU-ETS 2 Erlöse füllen den Klimasozialfonds. Finanziert werden damit dann unter anderem Klimaschutzverträge, der Wasserstoffhochlauf oder Strompreiskompensationen.
Eine Problematik wirft das Umweltbundesamt jedoch auf. Das EU-ETS 2 umfasst nun auch kleinere Anlagen, die nicht im EU-ETS 1 reguliert sind. Dadurch könnten "Abweichungen in der Höhe der CO2-Bepreisung zwischen in der EU hergestellten und aus Drittstaaten importierten Produkten, welche durch den CBAM erfasst werden" entstehen, so das UBA. Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) erfasse jedoch diese Importe. Die fortlaufende Auswertung und Anpassung der Instrumente solle mögliche Inkonsistenzen in der CO2-Bepreisung aufdecken und gegebenenfalls beseitigen.
Abschied von der kostenlosen Zuteilung
Vor diesem Hintergrund treibt die EU den schrittweisen Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten im EU-ETS 1 voran. Die Emissionsobergrenze im EU-ETS 1 sinkt im Laufe der Zeit sinkt, um die Klimaziele zu erreichen. Daher stehen nach Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt und Klimaschutz (BMUKN) mittelfristig nicht genügend kostenlose Zertifikate zur Verfügung, um einen angemessenen Schutz gegen Carbon Leakage zu gewährleisten. Der Umstieg auf ein neues Instrument zum Carbon-Leakage-Schutz sei somit unausweichlich, betonte das BMUKN auf eine Nachfrage von energate.
CBAM: Konzentration auf große Emittenten
Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM soll diese Schutzfunktion übernehmen. Als Teil des Gesetzgebungspakets "Omnibus I" wurde CBAM umfassend vereinfacht. Die Regelphase startete zum 1. Januar 2026. Kern der Reform ist ein mengenbasierter Schwellenwert relevanter Grundstoffe von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden dadurch rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen von Berichts- und Zahlungspflichten befreit. "Gleichzeitig werden rund 99 Prozent der in den CBAM-Importwaren eingebetteten Emissionen weiterhin erfasst, da diese mit großen Importmengen von CBAM-Gütern zusammenhängen, die von wenigen Importeuren eingeführt werden", erklärte das Bundesumweltministerium.
Ab 2026 wird die kostenlose Zuteilung in den vom CBAM erfassten Sektoren schrittweise abgeschmolzen, zunächst moderat (2026: minus 2,5 Prozent), bis sie 2034 vollständig entfällt, so das Ministerium. Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus schaffe Planungssicherheit für Unternehmen in der EU und fördere faire Wettbewerbsbedingungen für viele Produkte, "bei denen wir im internationalen Wettbewerb stehen", so Bundesumweltminister Carsten Schneider.
Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist der CBAM kein statisches Instrument, sondern eines, das "fortlaufend evaluiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt" werden müsse. Die Europäische Kommission hatte im Dezember-Paket Vorschläge für einen Fonds zur Unterstützung von Produzenten europäischer CBAM-Produkte vorgestellt, um das Restrisiko von Carbon Leakage zu mindern. Dies betrifft insbesondere exportintensive Produkte. Zudem soll der Anwendungsbereich auf sogenannte Downstream-Produkte ausgeweitet werden. Eine Prüfung zur Erweiterung auf weitere Sektoren und Vorprodukte ist ab 2027 geplant, beschrieb das UBA.
Stahlindustrie: Zustimmung zum Prinzip, Zweifel an der Umsetzung
Während Bundesregierung und Umweltbundesamt den CBAM als tragfähigen Ersatz für die kostenlose Zuteilung bewerten, fällt die Einschätzung der deutschen Stahlindustrie deutlich kritischer aus. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl bezeichnet gegenüber energate einen funktionierenden Carbon-Leakage-Schutz eines ihrer zentralen Themen, sieht in den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission jedoch erhebliche Defizite.
Bereits bei der Veröffentlichung der Regelungsvorschläge durch die EU-Kommission bemängelte der Verband drei zentrale Schwachstellen. So seien die vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungspraktiken zu vage, zu langsam und nicht verbindlich genug. Stattdessen fordert die Stahlindustrie eine Übergangszeit für verpflichtende länderspezifische Standardwerte, um Wettbewerbsverzerrungen wirksam zu verhindern. Zudem fehle weiterhin eine gezielte Lösung für Exporte in Drittländer. Die Stahlindustrie spricht sich daher explizit für eine Beibehaltung kostenloser Zuteilungen für exportierte Mengen aus. Außerdem kritisiert der Verband die bislang unzureichende Abbildung der Wertschöpfungskette. Ohne eine umfassende Einbeziehung stahlintensiver Folgeprodukte drohe eine Verlagerung ganzer Industriezweige ins Ausland.
Auch auf übergeordneter Ebene bleibt die Industrie vorsichtig. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte auf Anfrage, es sei derzeit noch zu früh, um belastbare Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des CBAM auf die Industrie insgesamt zu treffen. /hp