Einigung bei Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz
Berlin (energate) - Die Koalition hat sich beim Gebäudemodernisierungsgesetz auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vermieter sollen sich erstmals an Gasnetzentgelten beteiligen müssen. Das geht aus einem auf den 28. April datierten Entwurf für die Einigung hervor, der energate vorlegt. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, dass die Informationen zur Kostenaufteilung darin stimmen.
Die Einigung sieht Regelungen für den Einbau von Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen vor. Vermieter, die eine solche Heizung neu einbauen, müssen sich künftig an den Heizkosten beteiligen. Die Koalition will eine 2029 startende "Bio-Treppe" einführen. Diese schreibt einen zunehmenden Anteil von CO2-neutralen Brennstoffen vor - angefangen bei zehn Prozent mit drei weiteren, noch nicht benannten Schritten bis 2040. Laut dem Entwurf sollen sich Vermieter und Mieter die Kosten von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangefarbenem oder türkisem Wasserstoff hälftig teilen - zumindest in den ersten drei Stufen. Zudem sollen von 2028 an die anfallenden CO2-Kosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso anfallende Gasnetzentgelte. Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht dahingegen vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung will die Koalition streichen.
"Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt - der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei", sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die SPD hatte sich für den Mieterschutz eingesetzt. "Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren", zitiert die DPA SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Wenn ein Vermieter "fossile Fakten" schaffe, müsse er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, verbuchte die Einigung als Erfolg. "Wenn der Vermieter sich für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, zahlt er in Zukunft einen Teil der Heizkosten. Das gab es so noch nie im Mietrecht", so Wegge.
Arbeit an Gesetz
"Die Regelung wird nun in Gesetzesform gebracht", hieß es vom Bauministerium auf Anfrage. Laut dem Entwurf sollen das Bundeswirtschaftsministerium und das Justizministerium gemeinsam die mietrechtlichen Vorschriften in Gesetzesform gießen.
Über das vollständige Gesetz muss die Koalition noch entscheiden. Erwartet wird, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) Mitte Mai vom Kabinett beschlossen wird. Am Mittwoch, den 29. April, war bekannt geworden, dass die Koalition zunächst die bestehenden Fristen im Gebäudeenergiegesetz verlängert. Damit soll verhindert werden, dass Anfang Juli die Vorgabe in Kraft tritt, dass in größeren Städten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Rufe nach Rechtssicherheit
Der Energieverband BDEW begrüßte die Fristverschiebung. "Damit wird die drohende Verwirrung darüber, welches Recht ab dem 1. Juli Anwendung findet, vermieden", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Außerdem bleibe so mehr Zeit für "eine ordentliche Ausgestaltung des Gesetzes". Es bleibe jedoch Unsicherheit bestehen. "Wir müssen vorankommen, wenn wir die Klimaziele im Wärmesektor erreichen wollen", so Andreae.
Vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima hieß es, der geplante Mieterschutz sei "nachvollziehbar". Entscheidend sei jedoch, dass daraus keine neue Rechtsunsicherheit entstehe. "Wenn Vermieter und Mieter anfangen, über Kostenverteilungen zu streiten, und erste Klagen laufen, dann stockt die Modernisierung - und zwar flächendeckend", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Daniel Föst. Zudem sei ein politisches Muster zu erkennen: "Entscheidungen entstehen zu oft als Reaktion auf kurzfristigen Druck statt aus einer klaren Linie heraus. Diese Politik auf Zuruf führt zu ständigem Nachjustieren - und genau das untergräbt Vertrauen und Planungssicherheit." Neben Rechtssicherheit und stabiler Förderung brauche es eine Senkung der Stromkosten. "Dann wird die Wärmepumpe dort, wo sie technisch sinnvoll ist, auch wirtschaftlich zur naheliegenden Lösung", so Föst.
Warnung vor absichtlichen Verzögerungen
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wies indessen auf das Risiko hin, dass Vermieter eine Heizungsmodernisierung herauszögerten, um nicht unter die neuen Mieterschutzregelungen zu fallen. Außerdem beschränke sich die Mieterschutzregelung auf gas- und flüssigbasierte Heizsysteme. "Die Kostenrisiken für die Mieter bei einem Wechsel zur Fernwärme scheinen ausgeblendet zu werden." Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft kritisierte ebenfalls, dass nur Gasnetzentgelte einbezogen werden. Auch bei Strom und Fernwärme führe die Energiewende zu steigenden Netz- und Infrastrukturkosten. "Wer ausgerechnet Gasnetzentgelte im Mietverhältnis gesondert reguliert, setzt ein energieträgerspezifisches Signal, das nicht zur angekündigten Technologieoffenheit des Gebäudemodernisierungsgesetzes passt", sagte der Verbandsvorstand Timm Kehler.
Der Hauseigentümerverband Haus & Grund warnte indessen vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einem Sinken der Sanierungsrate. "Die neuen Regelungen werden Folgen weit über die Kostenaufteilung hinaus haben. Durch die steigende Kostenlast wird kaum ein Eigentümer noch fähig sein, in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie zu investieren. Damit droht eine schleichende Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland", sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund.
Auch der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, wies auf die wachsende Komplexität für Vermieter hin. "Netzentgelte sind Infrastrukturkosten, die perspektivisch in den Folgejahren steigen werden. Für Einzeleigentümer beziehungsweise kleinere Privatvermieter, die die neuen Regelungen mit Blick auf die Eckpunkte in erster Linie betreffen, kann damit neben den Kosten auch abrechnungstechnisch die Komplexität der Betriebskostenabrechnung steigen", sagte Gedaschko.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband geht der Mieterschutz dagegen nicht weit genug. Es reiche nicht, die Vermieter nur bei CO2-Preis, Netzentgelten und Biogas zu beteiligen, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherschutzverbands. "Mit Blick auf die geopolitische Lage ist es notwendig, auch die davon unabhängigen Preisrisiken von Öl und Gas in die Aufteilung der Heizkostenrisiken einzubeziehen", so Pop.
Auswirkungen der CO2-Preisverteilung
Beim CO2-Preis sieht auch der Deutsche Mieterbund Handlungsbedarf. Für die meisten Mieter bedeute die geplante hälftige Aufteilung zwar eine Verbesserung. Denn derzeit trügen Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten. "Künftig müssen Vermieterinnen und Vermieter - unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes - die Hälfte der CO2-Kosten übernehmen. Die bisherige, komplizierte und fehleranfällige 10-stufige Staffelung entfällt für neu eingebaute fossile Heizungen, wodurch Abrechnungen potenziell einfacher und transparenter werden", sagte ein Sprecher des Mieterbunds. In sehr ineffizienten Gebäuden könne es durch die 50/50-Aufteilung jedoch auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen. Darauf wies auch der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Kellner, hin. "Unverständlich ist, warum Vermieter von unsanierten Gebäuden außen vor bleiben sollen. In diesen Gebäuden leben ja oft Menschen mit kleinem Einkommen, die dann auf fossilen Mehrkosten sitzen bleiben." Hier müsse die Koalition nachbessern.
Auf Lücken im Kompromiss machte auch Malte Bei der Wieden aufmerksam, der am Öko-Institut zu sozialen Aspekten der Wärmewende forscht. Er begrüßte, dass die Risiken steigender Gasnetzentgelte endgültig in der Gesetzgebung angekommen sind. Der Entwurf regele die Kostenaufteilung aber nur für die ersten drei Stufen der Bio-Treppe. "Damit bleibt es unklar, wie die Mehrkosten bei der vierten und zugleich zentralen Stufe aufgeteilt werden sollen." Kritisch zu sehen sei auch, dass die vorgesehenen Regelungen ausschließlich für neue Heizungen gelten sollen. "Dies dürfte den administrativen Aufwand bei der Abrechnung erhöhen, da Vermietende entsprechende Informationen an Messdienstleister übermitteln müssen." /kij/dpa