EEG-Reform: Reiche macht bei Einschnitten für PV ernst
Berlin (energate) - Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist ein erster Entwurf für die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geleakt worden. Demnach plant das Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU) erhebliche Einschnitte vor allem bei der Förderung von Solaranlagen. Das geht aus dem 442 Seiten umfassenden geleakten Entwurf hervor, der energate vorliegt. Demnach soll die Förderung kleinerer Solarstromanlagen künftig komplett entfallen. "Die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung wird eingestellt", heißt es im Entwurf. Zudem soll die Einspeisung dieser Anlagen dauerhaft auf 50 Prozent begrenzt werden. Diese Kappung soll Mittagsspitzen abflachen, Preisverfälle und negative Börsenpreise reduzieren und so die Wertigkeit des Stroms erhöhen.
Insgesamt soll das EEG stärker auf Kosteneffizienz, Systemintegration und Versorgungssicherheit ausgerichtet werden. Dazu sollen beispielsweise sämtliche Neuanlagen zur Direktvermarktung verpflichtet werden. Die Kernbotschaft des Entwurfs lautet dahingehend: "Mehr Markt, weniger pauschale Förderung." Solaranlagen sollen außerdem künftig verpflichtend mit Speichern kombiniert werden. Es solle "der Regelfall" sein, dass Solaranlagen von Beginn an gemeinsam mit einem Speicher errichtet werden, heißt es in der Erläuterung zur Novelle. Allerdings wird weiter an der Novelle gearbeitet: "Anpassung von Regelungen des Solarpakets wird gegebenenfalls nachgetragen", heißt es in dem Entwurf.
Zweiseitige Differenzverträge statt Einspeisevergütung
Für größere Erneuerbarenanlagen plant das Bundeswirtschaftsministerium - wie von der EU vorgeschrieben - ein Finanzierungsmodell in Form von zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfDs). "Dabei setzt dieses Gesetz auf dem vorhandenen System auf und erhält das System der geförderten Direktvermarktung mit einer produktionsabhängigen Förderung in Form der Marktprämie im Grundsatz", heißt es im Entwurf. Dies werde um einen Refinanzierungsbeitrag ergänzt für Situationen, in denen der Jahreswert den sogenannten anzulegenden Wert übersteige. Dieser Abschöpfung sollen alle Anlagen ab 100 kW installierter Leistung unterliegen. Ausgenommen davon sind nur Biomasseanlagen. Für diese sollen zudem die Ausbaumengen "moderat erhöht" und bis 2032 festgelegt werden, ist dem Entwurf zu entnehmen.
Verband sieht "Frontalangriff auf Energiewende"
Aufgrund der geplanten Einschnitte kommt vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) scharfe Kritik an den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums. Einer Ersteinschätzung des Verbandes zufolge handele es sich um einen "Frontalangriff auf die Energiewende". Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären Zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Der Verband appelliert an Ministerin Reiche, von den Plänen, die der Koalitionsvertrag nicht abdecke, Abstand zu nehmen. Der Verband geht davon aus, dass durch die Novelle in der derzeitigen Form die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen komme.
"Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürgerenergiewende zum Erliegen bringen", erklärte BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Die für eine Direktvermarktung notwendigen Prozesse würden von den Netzbetreibern noch nicht massengeschäftstauglich beherrscht. Auch fehle es weiterhin "nahezu flächendeckend" am für die Direktvermarktung kleiner Solarstromanlagen notwendigen Einbau von intelligenten Messsystemen. Eine zeitnahe Verpflichtung zur Direktvermarktung für kleine Solaranlagen lehne die Solar- und Speicherbranche deshalb ab. Auf Kritik der Solarbranche stößt weiterhin, dass auch Kleinanlagen mit weniger als 7 kW unter die Smart-Meter-Pflicht fallen, die Kosten dafür aber selbst tragen sollen. /kij