EEG-Entwurf: Mehr Fragen als Antworten
Berlin (energate) - Der Entwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist auf sowohl Kritik als auch Erleichterung gestoßen. Während Teile der Energiebranche auf eine gestiegene Planungssicherheit hinwiesen, fielen die Pläne in anderen Teilen der Branche durch. Auch der Koalitionspartner zeigt sich nicht zufrieden mit den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). So sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer, der Entwurf stehe im Widerspruch zu Absprachen innerhalb der Koalition. "Nach dem kürzlich geleakten Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket ist dies ein weiterer Entwurf, der den Aussagen des Koalitionsvertrages zur Energiewende widerspricht", empörte sich Scheer. Er schränke erneuerbare Energien ein, statt - wie vereinbart - alle Potenziale der Erneuerbaren zu nutzen.
Auch aus der Branche sind überwiegend kritische, mindestens aber skeptische Stimmen zu hören. Der Bundesverband Windenergie (BWE) beklagte etwa, dass zentrale Zusagen aus dem Koalitionsvertrag, etwa zur physikalischen Direktbelieferung oder zur regionalen Nutzung von Strom, im Entwurf fehlen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) vermisst in dem Entwurf indes einen Marktrahmen für Power Purchase Agreements (PPAs).
Bioenergiebranche zeigt sich enttäuscht
Noch kritischer fällt die Bewertung der Bioenergiebranche aus. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hält den Entwurf für unzureichend und sieht die im Koalitionsvertrag zugesagte Perspektive für viele Bestandsanlagen nicht eingelöst. Leiterin Sandra Rostek kritisierte, dass zahlreiche Betreiber von Biogas‑ und Holzenergieanlagen mangels klarer und praxistauglicher Regelungen nicht investieren könnten. Besonders problematisch sei, dass das starre Konzept der Betriebsstundenbegrenzung beibehalten werde und der Maisdeckel nur minimal angepasst werde. Dadurch blieben zentrale Wirtschaftlichkeitsprobleme bestehen. Auch Lösungen für kleinere, landwirtschaftlich geprägte Anlagen fehlten weitgehend.
Im Entwurf selbst ist die Rede davon, dass die Bioenergie auch im zukünftigen Stromsystem eine Rolle erhalten solle. Dazu soll etwa das Ausschreibungsvolumen "moderat" erhöht werden. Der Zielwert steigt von 8,4 auf 9 GW installierter Leistung im Jahr 2030. Zudem werden Vergütungsregeln in der Anschlussförderung präzisiert, die Förderung für Kleingülleanlagen verlängert und der Maisdeckel leicht um fünf auf dann 30 Prozent nach oben angepasst. Rostek sieht darin jedoch keine Zukunftsperspektive für die Branche.
"Weiterer Angriff auf die erneuerbaren Energien"
Wenig überraschend sieht auch die Präsidentin des Erneuerbarenverbands BEE, Ursula Heinen-Esser, den Entwurf kritisch. Sie nannte ihn einen "weiteren Angriff auf die erneuerbaren Energien". Besonders kritisch seien die vorgesehenen Regelungen zu Aufdachanlagen für Hausbesitzer, wie die Streichung der Einspeisevergütung und der Zwang zur Direktvermarktung. Diese Regelungen hatten bereits zu einem Aufschrei in der Solarbranche geführt.
Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigt den Schritt mit dem Verweis, dass sich Aufdachanlagen, die zur Eigenverbrauchsoptimierung dienten, auch ohne Förderung rentierten. Im Gegenzug forciert der Entwurf mit Verweis auf die Kosteneffizienz den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik, deren Ausschreibungsvolumina zulasten der Aufdach-PV angehoben werden. Für Solaranlagen des ersten Segments, vorrangig Freiflächenanlagen, erhöht sich das Volumen auf jährlich 14 GW. Im bisherigen EEG waren knapp 10 GW vorgesehen.
Der Einführung der sogenannten zweiseitigen Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) wird hingegen überwiegend positiv bewertet. Hier komme es auf die genauen Details der Regelung an, schränkte der BEE indes sein wohlwollendes Urteil ein. Auch der BWE kann sich mit dem gefundenen CfD-Mechanismus im Kern anfreunden. Laut EEG-Entwurf ist ein produktionsabhängiger CfD mit Korridor geplant, die Höhe des Korridors ist allerdings noch nicht festgelegt. Vorgesehen ist auch eine Wechselmöglichkeit: Der Anlagenbetreiber kann entscheiden, die Förderung zu verlassen. Eine Rückkehr ist nicht möglich.
Umsetzung des Net-Zero Industry Acts
Als Neuheit führt der EEG-Entwurf auch sogenannte Resilienzausschreibungen ein, die auf Vorgaben aus dem Net‑Zero Industry Act der EU zurückgehen. Sie sollen Komponenten aus europäischer Fertigung bevorzugen und so die heimische Produktion von Erneuerbaren-Technologien stärken. In Deutschland sind 6 GW an Resilienzausschreibungen geplant. 3,5 GW davon sollen Windenergieanlagen an Land erzeugen und 0,5 GW Solaranlagen. Dazu soll es jährlich zwei Ausschreibungen geben: am 1. April und 1. Oktober. Weitere 2 GW sollen im Rahmen von Resilienzausschreibungen für Offshore-Anlagen nach dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) umgesetzt werden, heißt es in der Beschreibung der EEG-Novelle. Die Resilienzausschreibungen sollen mit der allgemein geplanten Ausschreibungsmenge verrechnet werden.
Gestrichen werden hingegen die Innovationsauschreibungen, bei denen in der Vergangenheit vor allem PV-Anlagen mit Speichern erfolgreich waren. Mit dem Wegfall werde "konsequent nachvollzogen, dass sich der Zubau von Anlagenkombinationen, insbesondere von Erzeugungsanlagen und Speichern, bewährt hat und sich zunehmend als Standard etabliert", heißt es zur Begründung.
Blaupause Bornholm
Für die Offshore‑Windenergie sieht der Entwurf keine grundlegenden Veränderungen vor. Die Ausbauziele aus dem Windenergie‑auf‑See‑Gesetz haben weiterhin Bestand. Die Novelle erleichtert jedoch europäische Kooperationsprojekte: Bis zu 20 Prozent der jährlichen Ausschreibungsleistung dürfen im EU‑Ausland bezuschlagt werden, sofern eine völkerrechtliche Vereinbarung besteht und der Strom physisch oder marktäquivalent nach Deutschland gelangt. Dies soll auch Offshore-Kooperationen ermöglichen. Das geplante deutsch‑dänische Projekt Bornholm Energy Island wird als Beispiel genannt.
Mengenpfad gestrichen
Kritik an dem Entwurf der EEG-Novelle, der am 26. Februar bekannt geworden war, kommt auch aus der Wissenschaft. Michael Sterner, Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher (Fenes) an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, kritisierte insbesondere, dass die EEG-Novelle ohne die bisherigen Mengenpfade für erneuerbare Energien auskomme. So gebe es keine Planungssicherheit und keine Kontrolle. Durch die Streichung des Strommengenpfads fehle dem Gesetzentwurf ein gesetzliches Korrektiv, das eine Nachbesserung erfordere, wenn vom Zielkorridor Richtung 80 Prozent erneuerbare Energien am Strommix im Jahr 2030 abgewichen werde. "Ohne Mengenpfad und ohne Monitoring wird das 80-Prozent-Ziel von einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer bloßen Willenserklärung", so Sterner.
Auch der Energiekonzern EnBW meldete sich zu Wort und drängte darauf, schnell den offiziellen Gesetzesentwurf vorzulegen. Peter Heydecker, Vorstand für Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur bei der EnBW, betonte, dass es sich bei dem Leak um einen "älteren Arbeitsstand" handele. Nun sei es wichtig, dass das EEG zeitlich und inhaltlich mit dem Netzpaket und der Netzentgeltreform AgNes zusammengeführt werde. Ähnlich äußerte sich ebenfalls der BWE - und auch der BDEW. Außerdem wies letzterer auf die knappe Zeit hin: Bis Ende des Jahres müsse das novellierte EEG nicht nur in Bundestag und Bundesrat verabschiedet, sondern auch durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt sein. /mh/kij