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Edis und Eon: Die Väter des Redispatch-Vorbehalts

Berlin (energate) - Der Redispatch-Vorbehalt, wie er im Entwurf des Netzpaketes des Bundeswirtschaftsministeriums vorgesehen ist, stößt nicht bei allen Verteilnetzbetreibern auf ungeteilte Gegenliebe. So äußerte sich Stefan Dohler, Vorstandsvorsitzender der EWE AG, zurückhaltend. "Die Antwort auf überlastete Netze kann nicht weniger Energiewende sein, sondern muss weiterhin Anstrengungen beim Ausbau und der Digitalisierung der Netze bedeuten", sagte Dohler gegenüber energate. Gleichzeitig sei es richtig, die Synchronisierung der Systemkomponenten auch durch Allokationssignale weiter zu verbessern. Statt neue Vorbehalte aufzubauen, sollte das bestehende Referenzertragsmodell im EEG weiterentwickelt werden, so Dohler.

 

Der Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) sieht vor, dass Netzbetreiber die Neuanschlüsse von erneuerbaren Energien in sogenannten "kapazitätslimitierten Netzgebieten" ablehnen dürfen. Gemeint sind Regionen, in denen im Vorjahr mehr als 3 Prozent des erzeugten Stroms aufgrund von Netzengpässen abgeregelt wurde. Es sei denn, die Produzenten verzichten auf Entschädigungszahlungen für den Redispatch.

 

Während es viel Kritik an diesem Vorhaben gibt, kommen von Deutschlands größtem Verteilnetzbetreiber, dem Eon-Konzern, wohlwollende Töne. So zeigte Stephan Lowis, Chef des zu Eon gehörenden Regionalversorgers EnviaM, bereits im Juni 2025 Sympathien für den Vorschlag. "Auch einen Redispatch-Vorbehalt für Anlagen, die sich bewusst an Netzengpässen ansiedeln, halten wir für sinnvoll. Diese Anlagen erhalten dann bei Abregelung keinen Ausgleich. Das würde auch volkswirtschaftlich Kosten sparen", so seine damalige Aussage im energate-Interview.

 

Entstehungsgeschichte mit Eon-Bezug

 

Wirtschaftsministerin Reiche war bis zu ihrer Ernennung zur Ministerin im vergangenen Jahr Chefin der Eon-Tochter Westenergie. Und auch der Vorschlag eines Redispatch-Vorbehalts lässt sich zum Eon-Konzern zurückverfolgen. So schlug der mehrheitlich zu Eon gehörende Netzbetreiber Edis bereits im Dezember 2021 zusammen mit E-Bridge Consulting den Redispatch-Vorbehalt als eine Lösung für die hohe Nachfrage nach Anschlussmöglichkeiten für neue Erneuebarenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg vor. 

 

Im Juni 2023 formulierten E-Bridge und Edis den Redispatch-Vorbehalt in einem vierseitigen Papier aus. Dieser Vorschlag hat es dann auch in den Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums geschafft. Dass er Urheber des Konzeptes ist, bestätigte E-Bridge-Geschäftsführer Henning Schuster gegenüber energate. Der Redispatch-Vorbehalt sei als Antwort auf eine strukturelle Diskrepanz im Energiesystem entstanden, sagte er. "Unsere Analysen zeigen, dass Redispatch kein flächendeckendes Phänomen ist, sondern sich auf wenige regionale Hot Spot Netzbereiche konzentriert." Ein weiterer Zubau in diesen Bereichen sei aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht nicht sinnvoll, solange der notwendige Netzausbau noch nicht umgesetzt sei.

 

"Kein Ausbaustopp, sondern Steuerungsinstrument"

 

Der Redispatch-Vorbehalt sei kein Ausbaustopp, sondern ein einfaches und zielgerichtetes Steuerungsinstrument, das zusätzlichen Zubau ausschließlich an klar identifizierten Engpassstellen begrenzt, so Schuster. "Darüber hinaus fördert der Redispatch-Vorbehalt eine stärkere Diversifizierung der regionalen Erzeugungsstruktur." Netzbetreiber würden weiterhin einer klaren gesetzlichen Ausbaupflicht unterliegen. Und in der Tat bleibt laut Gesetzentwurf die Verpflichtung des Netzbetreibers zum bedarfsgerechten Netzausbau auch bei Ausweisung eines Netzgebiets als kapazitätslimitiert bestehen. Er enthält aber beispielsweise keine festen Fristen zur Engpassbeseitigung, automatische Investitionsverpflichtungen oder Sanktionen bei dauerhaftem Engpass.

 

Auch der Edis-Vorstandsvorsitzende Patrick Wittenberg hatte sich auf einer Eon-Veranstaltung im November 2025 in Anwesenheit von Wirtschaftsministerin Reiche dafür ausgesprochen, über lokale Signale oder Anreize wie den Redispatch-Vorbehalt nachzudenken. Mithilfe einer Bundesratsinitiative will zudem das Land Mecklenburg-Vorpommern den gesetzlich geregelten Anschlussvorrang der Erneuerbaren anpassen. Im Unterschied zum Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums will das Land den Verzicht auf Entschädigungszahlungen aber lediglich für vier statt für zehn Jahre verlangen.

 

BWE: Verzicht auf Entschädigung europarechtswidrig

 

Laut einem Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Raue im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie (BWE) wäre ein Verzicht auf Entschädigungszahlungen europarechtswidrig. Denn nach der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung müssten Netzbetreiber Redispatch-Maßnahmen entschädigen, erläuterte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek in einem Pressegespräch. Zwar könne der Anlagenbetreiber auf eine solche Entschädigung freiwillig verzichten, von Freiwilligkeit könne hier aber keine Rede sein. Zudem dürfe solch ein Verzicht nur in Ausnahmen greifen - das Paket mache ihn aber zur Regel.

 

Nach Ansicht des BWE sorgt der Redispatch-Vorbehalt für enorme Verunsicherung in der Branche und einem sofortigen Investitionsstopp, da die Projekte nicht mehr bankenfinanzierbar seien. Auch werde durch den Vorbehalt der Redispatch günstiger und der Netzausbau damit für die Betreiber unattraktiver. Denn die Frage, ob Netzbetreiber lieber ihre Assets ausbauen oder Redispatch betreiben, ist für sie von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig, wie Amprion-Geschäftsführer Hendrik Neumann im Interview mit energate erläutert hatte.

 

Kritik am Netzpaket kommt weiterhin von den Grünen. Die Pläne von Wirtschaftsministerin Reiche gefährden aus ihrer Sicht die Energiewende. "Wir werden dieses Netzpaket stoppen", kündigte Parteichef Felix Banaszak an. In einem Zehn-Punkte-Plan, der energate vorliegt, setzen sie stattdessen auf eine Verteilnetz-Ausbauoffensive mit Standardisierung und Digitalisierung, die bis 2030 die Netzengpässe in allen Netzengpassregionen beseitigen soll. /ck/sd

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