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Durchbruch bei Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Berlin (energate) - Die Ampelfraktionen haben sich nach monatelangen Diskussionen auf die Novelle des Klimaschutzgesetzes und das Solarpaket geeinigt. Ende April soll der Bundestag die Änderungen beschließen. Die Ampelfraktionen hatten über beide Themen im Paket verhandelt, was für zusätzliche Verzögerungen sorgte. Die Bundesregierung hatte die Entwürfe zum Solarpaket und zum novellierten Klimaschutzgesetz bereits im Sommer 2023 beschlossen.

 

Mit den im sogenannten Solarpaket enthaltenen Maßnahmen soll der beschleunigte Ausbau der Solarenergie auf 215.000 MW bis 2030 gelingen. Vorgesehen ist dabei eine Entbürokratisierung: So dürfen Besitzer von Balkonsolaranlagen diese einfach in Betrieb nehmen, ohne neuen Zähler oder Anmeldung beim Netzbetreiber. Für Dachanlagen über 40 kW gibt es wegen gestiegener Kosten eine höhere Förderung. Neu ist auch das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, dass das Mieterstrommodell ergänzt. 

 

Zudem sieht das Paket deutlich mehr Möglichkeiten für Solarenergie auf Freiflächen und für besondere Anlagen wie Agri- oder Floating-PV vor. Für letztere kürzten die Ampelfraktionen im Bundestag die von der Bundesregierung ursprünglich geplanten Ausschreibungsmengen bis 2029 aber, wie aus dem energate vorliegenden Änderungsantrag hervorgeht. Die maximal Gebotsmenge für Ausschreibungen von Freichflächenanlagen steigt dagegen dauerhaft auf 50 MW liegen. 

 

Förderung für Flugwindanlagen

 

Im Verfahren gab es einige Änderungen, die nicht direkt die Solarenergie betreffen. So sollen künftig auch Flugwindenergieanlagen eine Förderung erhalten können. Flexiblere Regelungen sind zudem für Speicher vorgesehen, die neben Erneuerbarenstrom aus verbundenen Anlagen auch Strom aus dem Netz speichern. Künftig erlischt dann nicht mehr automatisch der Anspruch auf EEG-Vergütung. Der Stadtwerkeverband VKU erklärte in einer ersten Reaktion, dass das Solarpaket wichtige Regelungen enthalte, um ein schnelleres Wachstum der Solarstromerzeugung in Deutschland zu ermöglichen.

 

Keine Einigung auf Resilienzmaßnahmen

 

Für Streit hatten die Pläne für Resilienz-Boni geführt, die eine höhere Förderung von Anlagen aus heimischer Produktion vorsahen. SPD und Grüne hatte das Konzept unterstützt, dass der Branchenverband BSW-Solar vorgeschlagen hatte. Die FDP, aber auch Teil der Solarbranche lehnten das Konzept ab und konnten sich am Ende durchsetzen. "Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren", erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler.

 

Wirtschaftsministerium will Solarbranche über EU-Rechtsakt fördern

 

Das Wirtschaftsministerium bedauerte in einer Reaktion, dass es keine Einigung auf Schutzmaßnahmen gegeben hat. "Die Stärkung der deutschen PV-Industrie durch Resilienzmaßnahmen ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung", hieß es weiter. Die Hoffnung ruht nun auf den Möglichkeiten des europäischen Net Zero Industry Act. Dieser auf EU-Ebene geeinte Rechtsakt sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten in 30 Prozent der Ausschreibungen für Erneuerbare qualitative Kriterien zugunsten von Resilienz und Nachhaltigkeit einbringen können. "Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Net Zero Industry Act zügig umzusetzen und dabei insbesondere auch die heimische Solarindustrie zu stärken", erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Mirsch nach der Einigung auf das Solarpaket.

 

Für reichlich Debatte hatte auch die Novelle des Klimaschutzgesetzes gesorgt, die die Bundesregierung im Juni 2023 verabschiedet hatte. Kernelement: Statt Einsparungen in Sektoren wie Energie, Industrie oder Verkehr einzeln zu betrachten, soll künftig eine jährliche Gesamtmenge an Emissionen gelten. Der Erfolg beim Einsparen wird künftig zudem nicht mehr in der Rückschau, sondern mit einer Prognose nach vorn bewertet.

 

Verkehr muss nicht mehr einzeln liefern

 

Der Wegfall der Sektorbetrachtung beim CO2-Ausstoß nutzt vor allem Bereichen, die bisher den im aktuellen Klimagesetz festgelegten Emissionsgrenzen hinterherhinken, allen voran dem Verkehr. Zuletzt hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) für Aufsehen gesorgt, als er per Brief an die Ampelfraktionen einen raschen Beschluss des Klimaschutzgesetzes forderte. Andernfalls drohe nach geltender Rechtslage ein Sofortprogramm mit Fahrverboten. Das Umweltbundesamt hatte diese Auslegung aber zurückgewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass Tempolimits als Maßnahme ausreichten.

 

Kritik von Umweltverbänden und Energiewirtschaft

 

Die Energiewirtschaft kritisiert die nun beschlossene Aufweichung der Sektorgrenzen. "Es darf nicht passieren, dass die Sektoren, die heute schon liefern, die Last der anderen mittragen müssen", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dies werde den enormen Anstrengungen, die die Branche in den vergangenen Jahren für den Klimaschutz geleistet habe, nicht gerecht. Auch von Umweltverbänden kommt scharfe Kritik. Statt Verbindlichkeit und Zuständigkeit gebe es jetzt geteilte Verantwortungslosigkeit, hieß es vom Bund.

 

Die Grünen versuchen indes, die Einigung als Erfolg zu verkaufen. Das neue Klimaschutzgesetz binde die Bundesregierung nun erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden. /kw

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