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Deutschland bleibt bei einer Stromgebotszone

Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat den "Aktionsplan Gebotszone" veröffentlicht. Darin hält Deutschland wie erwartet an der bestehenden einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone fest. Diese Entscheidung entspreche auch dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, heißt es im Dokument. Eine Neukonfiguration würde die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen, die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen infrage stellen und industriepolitisch komplexe Fragestellungen aufwerfen, so die Begründung.

 

Mit dem Aktionsplan reagiert das Wirtschaftsministerium auf eine Studie des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber. Der "Bidding Zone Review" von Entso-E wurde am 28. April 2025 veröffentlicht. Die Studie im Auftrag der Regulierungsbehörde Acer kommt zu dem Ergebnis, dass eine Aufteilung Deutschlands in fünf Gebotszonen volkswirtschaftlich am sinnvollsten wäre. Das könne jährliche Wohlfahrtsgewinne von bis zu 339 Mio. Euro bringen. Als Reaktion hierauf hat Deutschland den Aktionsplan nun an die Europäische Kommission übermittelt.

 

Zweifel an Wohlfahrtsgewinnen

 

Die Ergebnisse des Entso-E-Reviews stellen aus Sicht der Bundesregierung nur eine Momentaufnahme dar, heißt es im Aktionsplan. Sie betrachte nur das Untersuchungsjahr 2025. "Die hier simulierten Wohlfahrtsgewinne für das Jahr 2025 sind um ein Vielfaches geringer als die geschätzten Anpassungskosten, die durch eine Neukonfiguration der Gebotszone entstehen würden, sodass die neuen Gebotszonen viele Jahre bestehen müssten, um sich zu rentieren", argumentiert das Wirtschaftsministerium. Zudem werde das deutsche Übertragungsnetz in den kommenden Jahren signifikant weiterentwickelt und verstärkt. Aus diesem und weiteren Gründen sei es zweifelhaft, ob die simulierten Wohlfahrtsgewinne je realisiert werden könnten.

 

Durch den Erhalt der einheitlichen Gebotszone wird in Deutschland weiterhin ein einheitlicher Börsenstrompreis gelten. Die deutschen Verbraucher könnten auch in Zukunft von der hohen Liquidität des deutschen Strommarkts Gebrauch machen, heißt es aus dem Ministerium.

 

Maßnahmen zur Reduzierung von Netzengpässen

 

Der Aktionsplan benennt eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Netzengpässe reduzieren sollen. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die europäischen Vorgaben über Mindesthandelskapazitäten für Strom weiter eingehalten werden. Hierzu enthält der Plan Maßnahmen zur Erhöhung der Netzübertragungskapazitäten, zur Optimierung des Engpassmanagements und zur besseren Synchronisierung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern.

 

Die Maßnahmen zielen dabei sowohl auf technische als auch auf regulatorische Aspekte zur Netzengpassreduktion ab. Das Dokument verweist unter anderem auf Fortschritt beim Netzausbau seit 2019, als bereits ein erster Aktionsplan Gebotszone erstellt worden war. So würden aktuell 128 Vorhaben mit insgesamt 16.600 Leitungskilometern an Land geplant, genehmigt und realisiert. Auch seien in mehreren Gesetzespaketen Änderungen zu Beschleunigung des Netzausbaus getroffen worden - wie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

 

Preiszonensplit politisch unrealistisch

 

Nicht nur Union und SPD lehnten einen Preiszonensplit kategorisch ab. Auch landespolitisch stieß die vorgeschlagene Teilung vor allem im Süden des Landes auf Widerstand. Während einige Wissenschaftler für die Trennung plädierten, sahen auch die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs) die Ergebnisse des "Bidding Zone Review" kritisch. Im Rahmen der Konsultationen habe sich gezeigt, dass eine klare Mehrheit der Teilnehmenden sich gegen eine Aufteilung ausspricht, heißt es im Aktionsplan. Unter anderem Industrie und Gewerkschaftsvertreter, Erneuerbarenverbände sowie Strombörsen und -händler sähen eine Gebotszonenteilung kritisch. /ck

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