Bundeskartellamt gegen Preisobergrenze in der Fernwärme
Essen (energate) - Das Bundeskartellamt hält eine Preisobergrenze in der Fernwärme nicht für sinnvoll. "Ein Pricecap sagt für mich nichts über einen möglichen Missbrauch aus", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, beim Führungstreffen Energie im Vorfeld der Energiefachmesse E-world in Essen. Zuletzt hatte sich die Monopolkommission im Rahmen ihres Sektorgutachtens für eine solche Preisgrenze ausgesprochen. Der Vorschlag ist allerdings nicht neu, auch die Verbraucherschützer hatten die Idee eines Preisdeckels Anfang 2025 schon aufgeworfen. Der Deckel war Teil des Konzepts für eine Fernwärmeregulierung. Auch an der Stelle ist Mundt skeptisch. "Sie können die Fernwärme nicht regulieren, das geht nur bei homogenen Netzen", so der Chef des Bundeskartellamts. Bei den Wärmenetzen seien die strukturellen Gegebenheiten, etwa bezüglich der Netzlänge oder Anschlussdichte, aber individuell und lokal sehr unterschiedlich.
Abnahmeverpflichtung statt Durchleitungsmechanismus
Das macht für Mundt auch die Einführung eines Preisdeckels schwierig. Aus seiner Sicht sprechen konkret zwei Punkte dagegen, wie er in Essen weiter ausführte. Zum einen könne eben ein Fernwärmepreis in einer bestimmten Versorgungssituation überhöht sein und dennoch unter der Obergrenze liegen. Zum anderen befürchtet er, dass sich dadurch alle Fernwärmeanbieter an der festgesetzten Obergrenze orientieren, möglichst nah an diese heranrücken und keinen Anreiz haben, ihre Wärme günstiger anzubieten. Auch den von der Kommission ebenso vorgesehenen Durchleitungsmechanismus - ähnlich den Stromnetzen - hält Mundt für nicht umsetzbar. "Das sehe ich nicht, denn schon allein die physikalischen Gegebenheiten in einigen Kommunen sprechen dagegen", so der Behörden-Chef. Realistischer sei für ihn - aber das auch eher in langfristiger Perspektive - eine Art Abnahmeverpflichtung für grüne Wärme.
Lobo: Rabaukenhafte Monopolkommission
Aus der Branche der Fernwärmevertreter gab es Lob für Mundt. Seine Ausführungen seien ein guter Gegenpol zur Monopolkommission, dessen Vertreter teilweise nahezu "rabaukenhaft" unterwegs seien, wie Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer im Stadtwerkeverband VKU, sagte. Der Verband schaut seit geraumer Zeit sehr kritisch auf die Vorstöße, das Wärmegeschäft stärker zu regulieren. Lobo betonte aber, dass sich die Fernwärmeanbieter gegen mehr Transparenz grundsätzlich nicht wehrten: "Wir wollen ja selbst keine schwarzen Schafe haben."
Beweislast im Kostenrechnungsverfahren
Aus Sicht von Mundt ließe sich die Transparenz zum Beispiel über strengere Veröffentlichungspflichten, etwa über Netzdichte, Wärmeverluste oder die jeweilige Kundenstruktur, lösen. Auch eine Umkehr der Beweislast würde er begrüßen, durch ein sogenanntes Kostenrechnungsverfahren. Im Gegensatz zum derzeit üblichen Vergleichsmarktverfahren müssten dann die Unternehmen nachweisen, warum ihre Kosten so hoch sind. "Das würde der Behörde Verfahren erleichtern", meinte Mundt.
An der Stelle gingen die Unternehmen der Branche in der Diskussionsrunde in Essen allerdings nicht mit. Für Christian Feuerherd, Chef der Berliner Energie und Wärme (BEW), hat das Bundeskartellamt ausreichend "scharfe Schwerter" im Kampf gegen überhöhte Fernwärmepreise. Die Kostenrechnung würde er daher nicht standardmäßig in den "Instrumentenkasten" legen wollen. /ml