Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Branche diskutiert über Anpassung der THG-Quoten

Berlin (energate) - So langsam werden die Marktteilnehmer ungeduldig, was die Anpassung der THG-Quoten angeht. Am 3. Dezember hatte das Kabinett das zweite Gesetz zur Anpassung der Treibhausgas-(THG-)Minderungsquote zum wiederholten Male nicht verabschiedet. Seit Anfang November folgt eine Verschiebung auf die nächste. "Keiner weiß genau, worauf er sich 2026 einstellen muss. Dies führt zu einer enormen Verunsicherung bei den Unternehmen, die nicht wissen, welche Rohstoffe sie beschaffen müssen", sagte Johannes Kohlmann, Bereichsleiter Energie und Klimapolitische Regulierung bei En2x, bei einer Veranstaltung des Forums für Zukunftsenergien. In dem Wirtschaftsverband En2x sind vor allem die Mineralölgesellschaften organisiert.

 

Auch Benedikt Büdenbender, CDU-Bundestagsabgeordneter, sagte in einer Diskussionsrunde bei der Veranstaltung, er sei unglücklich, dass es nicht vorangeht. Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie, hätte sich gewünscht, dass wenigstens die in der Novelle vorgesehenen Kontrollen für die Produzenten von Biokraftstoffen vorgezogen werden. Die Kontrollen sollen die Betrugsfälle oder vermutlichen Betrugsfälle bei der Deklaration von Biokraftstoffen verhindern, die 2023 und 2024 für viel Aufregung gesorgt hatten. Baumann sagte in seinem Impuls, 2023 sei die bestehende Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe von 0,3 Prozent zu 1.000 Prozent übererfüllt worden.

 

Biokraftstoff-Schwemme hatte zum THG-Quotenverfall geführt

 

Diese Schwemme an vermeintlich fortschrittlichen Biokraftstoffen hat dann zu einem massiven Verfall der THG-Quotenpreise geführt. Baumann warnte, dieser Effekt könne auch 2027 wieder eintreten. Dann dürfen wieder Zertifikate zur Quotenerfüllung eingesetzt werden, die 2023 und 2024 gekauft, aber nicht benötigt wurden. Für 2025 und 2026 wurde die Möglichkeit, diese Zertifikate zu nutzen, ausgesetzt, um die THG-Quotenpreise zu stabilisieren. Baumann schlägt vor, die THG-Quote für das Jahr 2028 auf das Jahr 2027 vorzuziehen. Gemäß dem seit Ende Oktober kursierenden Gesetzentwurf ist für 2027 aktuell eine Quote von 16 Prozent geplant, für 2028 von 18 Prozent. Ein Vorziehen würde den Überschuss halbieren.

 

Strittig ist die Verteilung der Kosten

 

Da das Gesetz wieder nicht vom Kabinett verabschiedet wurde, hatte ein Vertreter des zuständigen Bundesministeriums für Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit kurzfristig seine Teilnahme abgesagt. So blieb bei der Veranstaltung offen, warum der Entwurf noch nicht entscheidungsreif ist. Bei einer anderen Veranstaltung in Berlin war zu hören, strittig sei zwischen den Ministerien vor allem die Verteilung der Kosten für die Umsetzung der neuen Regelungen, für die wohl grundsätzlich die Zollämter zuständig sein werden.

 

Auch RFNBO-Quoten sind ein Thema

 

Zwischen den Ministerien könnten auch noch Unterquoten zum Beispiel für erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBO) diskutiert werden. Dies betrifft vor allem grünen Wasserstoff. In dem offiziellen Referentenentwurf vom Juni 2025 war ein Anstieg der Unterquote von 0,1 Prozent im Jahr 2026 auf zwölf Prozent im Jahr 2040 vorgesehen. In dem Entwurf, der seit Ende Oktober kursiert, sind es nur noch vier Prozent im Jahr 2040. Da der Flug- und der Schiffsverkehr nicht mehr in das nationale Quotensystem einbezogen werden, erfolgte diese Absenkung. Aus Sicht etlicher Marktteilnehmer ist die Quote aber so zu niedrig.

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird diese Einschätzung geteilt. Das Ministerium setzt sich für eine Wiederanhebung der Quote ein. Acht Prozent im Jahr 2040 wären ein guter Kompromiss, sagte Ingo Fährmann, Leiter des Referats "Wasserstoffnetze und -speicher, Gasnetze; Koordinierung" des Ministeriums, bei der Wasserstoff-WG, einer DVGW-Veranstaltung am 4. Dezember. Nach wie vor besteht in den Ministerien Hoffnung, dass der Gesetzentwurf noch 2025 vom Kabinett beschlossen wird. /hl

Zurück