BNetzA plant Revival für Konvertierungsentgelt von L- zu H-Gas
Bonn (energate) - Zum 1. April 2027 könnte es wieder ein Konvertierungsentgelt von bis zu 0,45 Euro/MWh für die Konvertierung von L-Gas in H-Gas geben. Die zuständige Beschlusskammer (BK) 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juni ein entsprechendes Festlegungsverfahren mit dem Namen Konni Gas 2.1 eingeleitet. Der Marktgebietsverantwortliche THE hat die Anpassung der Festlegung am 19. Mai 2026 beantragt. Was sich wie ein Unterfangen aus der gaswirtschaftlichen Mottenkiste anhört, könnte für Gasimporteure, Speicherbetreiber und Speichernutzer erhebliche positive Auswirkungen haben.
Das Konvertierungsentgelt in die Richtung von L-Gas zu H-Gas existiert seit 2016 nicht mehr. Im Zuge einer zunehmenden gewollten Integration von H-Gas und L-Gas in gemeinsamen Marktgebieten wurde es auf null abgeschmolzen. Das Konvertierungsentgelt für die andere Richtung H-Gas zu L-Gas wurde beibehalten. Grund hierfür war, dass Anfang 2016 hohe Konvertierungen bei NCG, einem der damals noch zwei Marktgebietsverantwortlichen, die Kosten in die Höhe getrieben hatten. Die Fortführung wurde Ende 2016 in der Festlegung Konni 2.0 geregelt.
Hohe Gasimporte aus den Niederlanden
Mittlerweile hat sich die Situation sehr stark verändert, erläutert THE in dem Antrag. Eine Konvertierung von H-Gas in L-Gas findet kaum noch statt. Dafür sind seit Mai 2024 die Konvertierungen von L-Gas nach H-Gas sehr stark gestiegen. In das deutsche Marktgebiet seien unverhältnismäßig hohe L-Gas-Mengen aus den Niederlanden eingeführt werden. Ein erheblicher Teil dieser Mengen wurde in H-Gas konvertiert. Um dies auszugleichen, musste THE sogenannte kommerzielle Konvertierungsmaßnahmen ergreifen, um überschüssige L-Gas-Mengen als Regelenergie zu verkaufen und H-Gas-Mengen zu kaufen.
Konvertierungsumlage führte zu viel Ärger
Nach Einschätzung von THE wurde dieser Regelenergiebedarf und die damit verbundenen Aufwendungen durch Arbitrage gegen das Regelenergiesystem verschärft. Was heißt das? Händler nominierten hohe L-Gas-Entry-Mengen, zwangen damit THE zu L-Gas-Regelenergieverkäufen. Dieselben Händler kauften die Regelenergie und erfüllten den notwendigen physischen Effekt zur Entlastung des L-Gas-Systems durch eine Reduzierung der Entry-Nominierungen. Alle Aufwendungen von THE für die kommerzielle Konvertierung werden im Konvertierungskonto gebucht. Der Kontostand sank von 253 Mio. Euro Ende September 2023 auf 103,4 Mio. Euro Ende September 2025. Der Saldo lag 74,3 Mio. Euro unter dem damals geltenden Liquiditätspuffer. Um das Konto wieder aufzufüllen, hatte THE zum Oktober 2025 eine Konvertierungsumlage von 0,18 Euro/MWh erhoben. Diese Umlage wird auf alle physischen Entry-Mengen erhoben, also an den Grenzübergangspunkten, den Einspeisepunkten an Biomethananlagen und an Speichern. Vor allem bei Speicherbetreibern und Speicherkunden, aber auch Importeuren hatte dies zu massiver Verärgerung geführt.
Spätestens seit Sommer 2025 arbeiten THE, die Fernleitungsnetzbetreiber und die relevanten Verbände an möglichen Lösungen. Zum 1. April 2026 wurde der Bilanzkreisvertrag geändert, um Re-Nominierungen zu limitieren. An den L-Gas-Punkten in das deutsche System wird ab 1. Juli 2026 keine neue feste langfristige Kapazität mehr angeboten werden. Aber THE ist nicht sicher, dass die Maßnahmen ausreichen, um den Druck auf den L-Gas-Markt nachhaltig zu beenden.
Marktraumumstellung erübrigt Entgelt spätestens 2029
Die BK 7 erwägt, den Argumenten von THE zu folgen und ab dem 1. April 2027 ein Konvertierungsentgelt einzuführen. Die Obergrenze soll - wie bei der H-/L-Gas-Richtung - maximal 0,45 Euro/MWh betragen. Das Entgelt soll anreizbasiert sein und weiter eine gewisse Konvertierung zulassen. Die Gültigkeit beträgt jeweils zwölf Monate. Die Beschlusskammer ist aber für den THE-Vorschlag offen, unterjährig eine saisonale Anpassung mit definierten Faktoren zu erlauben. Die BK 7 schreibt in der Verfahrenseinleitung auch ganz klar, sie beobachte die Entwicklung der Konvertierungsmengen genau. Sollten sie sinken, werde sie das Festlegungsverfahren abbrechen. Im Juni 2026 hat THE bis zum 13. Tag insgesamt 1,1 TWh kommerziell konvertiert und 2,1 Mio. Euro aufgewendet. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es 2,9 TWh und 12,3 Mio. Euro. Bis zum 21. August 2026 können Marktteilnehmer Stellungnahmen abgeben. Dem Entgelt dürfte, sollte es eingeführt werden, ein kurzes Leben beschieden sein. 2029 soll der letzte Netzabschnitt in Deutschland auf H-Gas umgestellt sein. /hl