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BNetzA plant Änderungen für "ausgewogenes Regulierungssystem"

Bonn (energate) Mit der Vorlage der ersten Festlegungsentwürfe am 18. Juni wird das neue Regulierungssystem für den deutschen Energiemarkt deutlich konkreter. Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur (BNetzA), Barbie Haller, ordnet im energate-Exklusivinterview vorab die wichtigsten Punkte ein. Der Kritik aus Netzbranche und Kapitalmarkt, der NEST-Prozess wirke wie ein Entgeltsenkungsprogramm und ihre Argumente würden trotz langen Konsultationsprozesses nicht gehört, widersprach Haller. Bei der Berechnung aller Effekte kämen die Stromnetzbetreiber im Regelverfahren zu einer Anhebung der Erlösobergrenze um 1,7 Prozent. "Das ist klar eine Steigerung, keine Senkung", betonte die BNetzA-Vizepräsidentin. Die Netzbetreiber könnten sich eben nicht mit jedem Argument durchsetzen.

 

Entschlackung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten

 

Beim Redispatch, also den Abregelungskosten für Erneuerbarenanlagen, will die BNetzA bei ihrer bekannten Linie bleiben. "Wir sind uns sehr sicher, dass wir bis jetzt solche Netzbetreiber, die ihr Netz ausgebaut haben und deshalb keine Abregelungskosten hatten, schlechter behandelt haben als diejenigen Unternehmen, die weniger vorausschauend ausgebaut haben, wodurch bei ihnen heute Redispatchkosten entstehen. Da ziehen wir jetzt gleich", erläuterte die Vizepräsidentin.

 

Ein leichtes Entgegenkommen gibt es dagegen beim zweiten Aufregerthema, der Einbeziehung der Personalkosten in den Effizienzvergleich. Die Gewerkschaft Verdi hatte dazu eine Demonstration vor den Türen der Behörde organisiert. "In diesem Bereich wollen wir zukünftig unterscheiden. Die Kosten für Versorgungsleistungen, die bisher nur eingeschränkt als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (dnbK) anerkannt wurden, wollen wir jetzt komplett hineinnehmen", kündigte Haller an. Auf der anderen Seite werden aber die Personalzusatzkosten der Netzbetreiber untereinander verglichen. Das bedeute aber nicht, dass sie nicht anerkannt werden und Betriebskindergärten schließen müssten, erklärte die BNetzA-Vizepräsidentin. Gleichzeitig sinke der Prüfaufwand deutlich, ohne dass die Beschäftigten in der Netzbranche schlechtergestellt würden.

 

Sicherheitsnetz beim Effizienzvergleich entfällt

 

Eine Neuerung, die die Netzbranche ebenfalls sehr kritisch sieht, ist die Abschaffung der sogenannten Best-of-Four-Methode im Effizienzvergleich. Das Instrument hatte damals der Gesetzgeber verankert, um Fehler beim Vergleich der Unternehmen bestmöglich auszuschließen. Die Regulierungsbehörde will künftig nicht mehr zulassen, dass von vier Werten nur der beste angerechnet wird, sondern schafft über den Umweg von zwei Durchschnittswerten Sicherheitsnetze ab. "Da wir ein ausgewogenes Verhältnis haben wollen, kann ich mich nicht nur auf die Seite der Netzbetreiber stellen", ordnete Haller ein.

 

Bei vielen Punkten ist die Bonner Behörde bei ihren Standpunkten geblieben, die sie bereits am 16. Januar in ihrem Zwischenstand ("Tenorierungen" der Festlegungen RAMEN, StromNEF und GasNEF) vorgestellt hatte. Dazu zählt die Verkürzung der Regulierungsperioden auf drei Jahre, wenn auch als Kompromiss erst ab 2033 für Gas und 2034 für Strom. In dieser Zeit gibt es einen jährlichen Opex-Aufschlag, der grob geschätzt ein Plus von 2,4 Prozent ausmacht. Die kalkulatorische Gewerbesteuer bleibt erhalten, ebenfalls ein Kompromiss, den die Behörde auch auf Wunsch der Bundesländer eingegangen ist. Ziel ist es, den steuerlichen Querverbund kommunaler Unternehmen nicht zu gefährden. Entfallen soll die sehr komplizierte Berechnung der Eigen- und Fremdkapitalpositionen sowie der Zinsen. Dank des neuen WACC-Ansatzes soll es auch einfacher für Investoren werden, in deutsche Netze zu investieren.

 

Netzbranche kritisiert Gegenrechnung der Opex-Anpassung

 

Die erste Replik aus der Netzbranche ließ nicht lange auf sich warten. Hallers Argument, es sei doch alles nicht so schlimm, weil die Erlösobergrenze der Stromnetzbetreiber um 1,7 Prozent steige, wollte der Energieverband BDEW so nicht stehen lassen. Für diesen Wert habe die BNetzA die jährliche Opex-Anpassung in der Übergangsphase der fünften Regulierungsperiode gegengerechnet. "Die Aufrechnung des Opex-Aufschlages ist nicht fair, da die kleinen Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren und die Gasnetzbetreiber davon nicht profitieren", sagte Andrees Gentzsch, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zuständig für den Geschäftsbereich Energienetze, Regulierung und Mobilität. "Das führt zu einer Ungleichbehandlung und hier darf die BNetzA keine Strukturpolitik betreiben", fügte er an.

 

Nach ersten Abschätzungen wirkt sich die Reform bei Gasnetzbetreibern mit einem Effekt von minus 1,7 Prozent bei der Erlösobergrenze aus. "Auch wenn ab 2045 kein Erdgas mehr durch die Netze fließen soll, brauchen die Unternehmen noch viele Jahre ein geeignetes regulatorisches Umfeld für ihre Ersatzinvestitionen und Neuinvestitionen wie z.B. für Wasserstoffnetze", so Gentzsch.

 

Im Dezember sollen die insgesamt fünf Festlegungen zur grundlegenden Reform des Regulierungsrahmens fertig werden - und damit rechtzeitig vor der Gaskostenprüfung 2026. Klar ist schon heute, die Netzbranche wird sich wie üblich mit Klagen zu wehren versuchen. Bei der Bewertung der Energiewendekompetenz wird die Behörde indes mehr Zeit brauchen, auch weil die Rücklaufquote bei den Stromnetzbetreibern enttäuschend war. /mt /tc

 

Das vollständige Interview lesen Sie im heutigen Strom-Add-on.

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