BMWK will Überbauung ermöglichen
Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) arbeitet an einer Gesetzesreform zum Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Das geht aus einer Antwort auf eine energate-Anfrage an das Ministerium hervor. Die Reform soll die sogenannte Überbauung eines Netzverknüpfungspunktes ermöglichen.
Das Ministerium erarbeite derzeit "regulatorische Anpassungsvorschläge", die in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollten, teilte ein Sprecher auf energate-Anfrage mit. Es handle sich um eine Anpassung der Netzanschlussvorschriften im Erneuerbare-Energien-Gesetz (§§ 8 ff. EEG). Die Reform soll es ermöglichen, dass unterschiedlichen Erzeugungsanlagen und Stromspeicher einen Netzverknüpfungspunkt mit beschränkter Anschlussleistung nutzen können. Es sollen mehr Anlagen an einen Netzanschlusspunkt angeschlossen werden können als rechnerisch mit Höchstlast gleichzeitig an diesem Punkt einspeisen können.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hatte diese Überbauung gefordert und seine Forderung mit einer Studie untermauert. BEE-Präsidentin Simone Peter hatte erklärt, Windkraft- und Photovoltaikanlagen produzierten meist zu unterschiedlichen Zeiten Strom und könnten daher die Netzanschlusspunkte komplementär nutzen. Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) hatte sich dafür ausgesprochen, die Überbauung zu ermöglichen. Widerstand gegen die Gesetzesänderung ist unwahrscheinlich. Bislang scheint in der Branche Konsens darüber zu herrschen, dass die Überbauung sinnvoll ist. /kij