Bio-Treppe mit alten Stufen im neuen "GModG"
Berlin (energate) - Die Bio-Treppe im neuen Heizungsgesetz steigt bis 2040 auf mindestens 60 Prozent. Das geht aus dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hervor, der energate vorliegt. Bekannt war aus den Eckpunkten bereits die erste Treppenstufe mit 10 Prozent, die durch Biomethan, grünen, blauen, orangefarbenen oder türkisen Wasserstoff sowie Bio-Öl erfüllt werden kann. Auch Solarthermie und hybride Heizsysteme werden berücksichtigt. Neu sind jetzt die weiteren Anstiege: ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent.
Tarife mit Bio-Anteil sollen die Gas- und Öllieferanten anbieten. Laut Gesetzentwurf entfällt der CO2-Preis für diesen Brennstoffanteil. "Das dämpft die Zusatzkosten dieser Tarife für die Verbraucher. Damit leisten auch Eigentümer, die diese Technologien wählen, ihren Beitrag zum Klimaschutz", heißt es im Entwurf. Auf die Bio-Treppe angerechnet wird zudem die künftige Grüngas-/Grünheizölquote, die sich an die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl richtet. Diese soll 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten. Das Bundeswirtschaftsministerium will zur konkreten Umsetzung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte vorstellen.
2045 fehlt in der Bio-Treppe
Besonders steil ist die neue Bio-Treppe nicht - verglichen mit dem alten Heizungsgesetz des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne). Denn auch danach war es möglich, noch bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung - also in kleineren Städten bis Juni 2028 - neue Gasheizungen einzubauen. Die "alte" Bio-Treppe startete mit 15 Prozent im Jahr 2029 und forderte dann ebenfalls 30 Prozent im Jahr 2035 und 60 Prozent im Jahr 2040. Lediglich der Einstieg wurde im Vergleich dazu also abgesenkt. "Die skizzierten Stufen sind aus Sicht der Branche mit heimischen, nachhaltig verfügbaren Potenzialen gut machbar", kommentierte Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie gegenüber energate. Allerdings wäre ein kontinuierlicher Anstieg dem nun vorgesehenen sprunghaftem Aufwuchs der Beimischung vorzuziehen. Dies würde mehr Planbarkeit für die Biomethanproduzenten bieten.
Die Vorgabe 100 Prozent bis 2045 taucht im neuen Gesetz hingegen nicht auf. Sie ergibt sich aber aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz. Die Bundesregierung stellt das Ziel der Klimaneutralität 2045 bislang nicht infrage. Die sogenannte 65-Prozent-Regel räumt die Bundesregierung hingegen ab: "Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt", heißt es im Referentenentwurf. Gestrichen werden dazu die Regelungen des Paragrafen 71, der Paragrafen 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes. "Wir schaffen das Heizungsgesetz ab", hatte die Union versprochen und in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt.
Kostenaufteilung bei CO2, Gasnetzentgelten und biogenen Brennstoffen
Die SPD wiederum hatte eine Kostenbremse für Mieter im neuen Heizungsgesetz gefordert. Eine Einigung dazu erfolgte Ende April. Künftig sollen die Wohnungseigentümer die Hälfte der zusätzlichen Ausgaben tragen. Das betrifft die Kosten für die Gasnetzentgelte, die CO2-Kosten und die Kosten für die Bio-Treppe. "Wobei diese Verteilung der Mehrkosten nur bis zu einem Anteil des biogenen Brennstoffs von maximal 30 Prozent am insgesamt verbrauchten Brennstoff greift", heißt es jetzt im Gesetzentwurf. Dieser wird voraussichtlich am 13. Mai im Kabinett behandelt. Aus Kreisen der Wohnungswirtschaft kommen dazu ganz unterschiedliche Signale, insbesondere kleinere Hauseigentümer, vertreten in Haus & Grund, fühlen sich komplett überfordert. Aber auch ein Vertreter eines größeren Wohnungsunternehmens meinte während einer Fachveranstaltung, dass mit der geplanten Kostenaufteilung die Alternative Gasheizung "tot" sei. Das Risiko würde niemand übernehmen.
Ministerien wollen gegebenenfalls nachsteuern
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium wollen die neuen Regelungen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluieren. Innerhalb von sechs Monaten wollen sie dann gegebenenfalls einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor vorlegen. CDU-Fraktionsvize Sepp Müller hatte bei der Präsentation der Eckpunkte des neuen Gesetzes prognostiziert, dass die Klimaziele übererfüllt würden. Berechnungen stellen dies jedoch infrage und sehen eine wachsende CO2-Lücke.
Die Grünen fürchten gar um das Ziel der Klimaneutralität 2045, weil die Bio-Treppe im Entwurf zur Reform des sogenannten Heizungsgesetzes 2045 endet. "Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 - und untergräbt damit das Klimaziel 2045", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner. "Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar und wir bleiben abhängig von fossilen Energien."
Bedarf an Biomethan - Kosten unklar
Der Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht in der Biogastreppe einen guten Impuls, der schnell überflüssig werde, wenn die Grüngasquote Gültigkeit erlange. "Die für die Quote erforderlichen Mengen werden die Vorgaben der Treppe sogar übersteigen, vorausgesetzt, Biomethanproduzenten erhalten endlich Planungssicherheit, insbesondere beim Netzanschluss", sagte Vorstand Timm Kehler. Der CEO des Münsteraner Biomethanproduzenten Biogeen, Jörg Selbach-Röntgen, gibt sich hier im energate-Interview ebenfalls optimistisch. "Ich bin sicher, dass wir 100 TWh und mehr erreichen können. Das passiert allerdings nicht über Nacht", sagte er und verwies auf zu lange Genehmigungsverfahren. Positiv ist in den Augen von Kehler zudem, dass die Sonderdefinition für Heizungs-Biomethan entfalle. Kritisch sieht er, dass erst die Heizungsbesitzer und dann die Versorger mit zwei parallelen Systemen - Treppe versus Quote - arbeiten sollen.
In Deutschland wird nach wie vor zu 80 Prozent fossil geheizt. Auf einer Veranstaltung der Berliner Energietage zum Thema Gebäudemodernisierungsgesetz prognostizierten Heizungshersteller, dass auch bei einem optimistischen Szenario für den Ausbau von Wärmepumpen mit einer Modernisierungsrate von 6 Prozent im Jahr 2045 noch fünf Mio. Gasheizungen im System sein könnten. Diese müssten dann zwangsläufig beispielsweise mit Biomethan gefahren werden. Biomethan habe in Deutschland bis 2040 ein Gesamtpotenzial von 300 TWh/Jahr, prognostizierte Frank Brühning von der DAH-Gruppe. Die zukünftigen Kosten für diesen Energieträger wollte jedoch auch er nicht voraussagen. /ck/mt/dpa
Das vollständige Interview mit Jörg Selbach-Röntgen zur Lage und den Potenzialen von Biomethan in Gebäuden, Industrie und Verkehr lesen Sie im heutigen Add-on Gas und Wärme.