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Wie erwartet: Die MEGA muss zum 1. Januar 2023 die Strompreise erhöhen

Wichtige Informationen zu den in Kürze zur Entscheidung anstehenden staatlichen Maßnahmen.

In dem von Wladimir Putin vom Zaun gebrochenen Energiekrisenjahr 2022, das auf die Folgejahre ausstrahlt, hat es ungewöhnlich oft Post von den heimischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen gegeben. Und deutschlandweit war der Kerninhalt dabei meist eher wenig erfreulich. Oft war die beste Botschaft noch: So schlimm, wie zwischenzeitlich mal befürchtet, wird es bei den Preisentwicklungen und der Versorgungssicherheit dann zum Glück doch nicht. Auch in diesen Tagen schreibt die MEGA wieder ihre Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden an. Auch diesmal ist die zentrale Botschaft keine gute: Die Strompreise steigen zum 1. Januar 2023 - und das deutlich.

Dass sich die Gaspreiskrise immer mehr auch zu einer Strompreiskrise ausweitet, hatte die MEGA bereits im Oktober kommuniziert. Inzwischen wurde für das kommende Jahr gerechnet und nun ist klar: Der Brutto-Arbeitspreis im Grundversorgungstarif beträgt ab Januar 68,89 Cent pro Kilowattstunde (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). Der Grundpreis bleibt unverändert. Konkret heißt das: Ein Haushalt mit einem bislang durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden zahlt damit künftig rund 78 Euro brutto pro Monat mehr.

"Welche Veränderungen sich bei den einzelnen Preisbestandteilen ergeben, können unsere Kundinnen und Kunden dem in Kürze zur Veröffentlichung anstehenden neuen Preisblatt für die Strom-Grundversorgung sowie den Erläuterungen in den personalisierten Kundenanschreiben entnehmen, die in den nächsten Tagen per Post kommen. Die Anpassung der Monatsabschläge erfolgt automatisch auf Basis der Jahresabrechnung für das Jahr 2022. Die Jahresabrechnung erhalten unsere Kundinnen und Kunden dann im Januar", erläutert MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler.

Sollte die von der Bundesregierung in Berlin angekündigte Strompreisbremse im Dezember verabschiedet werden, (aktuell wird eine Deckelung von 40 Cent pro Kilowattstunde auf ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauches 2022 genannt), würde das die Haushalte wesentlich entlasten, betont MEGA-Geschäftsführer Dr. Christian Reuber und unterstreicht: " Wir geben tatsächlich nur das an unsere Kundschaft weiter, was wir an Preissteigerungen bei der Energiebeschaffung weitergeben müssen und erzielen dabei keine Übergewinne." Und auch MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler unterstreicht: "Die Preise am Strommarkt für 2023 haben zum Glück etwas nachgegeben. Sie sind gegenüber den Vorjahren aber eben immer noch auf einem extrem hohen Niveau. Die enormen Steigerungen haben wir bis jetzt noch auffangen können, nun müssen wir, so wie andere kommunale Energieversorgerinnen und -versorger das bereits getan haben oder in Kürze tun werden, auch unsere Preise anpassen." Das Einsparen von Energie und der Einsatz möglichst effizienter Energieanwendungen blieben daher nach wie vor das Gebot der Stunde. "Kundinnen und Kunden, die mit uns ein Sonderprodukt abgeschlossen haben, erhalten rechtzeitig vor Vertragsende ein Folgeangebot für 2023", ergänzt Köhler.

Sofern die Bundesregierung die zur Entlastung angekündigte Strompreisbremse wie geplant beschließen sollte, wird die MEGA diese umgehend im dann dafür vorgesehen Zeitrahmen umsetzen. Wie genau die Entlastungsinstrumente am Ende tatsächlich aussehen, ist jedoch leider noch immer nicht hinreichend bekannt. Auch hierzu informiert die MEGA daher immer aktuell auf www.mega-monheim.de. Bei Bedarf sind ergänzende Informations- und Themenabende in Vorbereitung.

Und eine gute Botschaft zum Schluss: Die Gaspreise können durch die MEGA zum 1. Januar 2023 stabil gehalten werden. Auch das schien im Laufe des Jahres längst nicht immer sicher. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent wird hier bei den Abrechnungen, wie gesetzlich vorgesehen, rückwirkend zum 1. Oktober 2022 berücksichtigt.

Die von der MEGA entsprechend aktualisierten Erdgas-Preisblätter sind im Download-Bereich des Internetauftritts der MEGA veröffentlicht. Dort ist zudem auch der Erdgassparrechner auf die aktuellen Zahlen angepasst.

"Sobald die Eckpunkte für die Gas- und Wärmepreisbremse klar und gesetzlich verankert sind, werden wir auch hierzu unsere Kundschaft informieren", kündigt MEGA-Geschäftsführer Reuber an. "Schon heute können wir aber sagen: Die Herausforderungen in der Umsetzung und Anwendungshilfe sind auch für unsere Kundenberaterinnen und -berater immens.  Dennoch, für unsere Kundinnen und Kunden geben wir als MEGA immer unser Bestes, um auch in Monheim am Rhein gemeinsam so gut wie möglich durch diese herausfordernde Zeit zu kommen."

Weiterhin finden jeden Dienstag von 16 bis 17 sowie von 17 bis 18 regelmäßige Informations- und Themenabende im Kundencenter der MEGA an der Rheinpromenade 3a statt. Für eine Teilnahme kann man sich immer bis spätestens am Montag zuvor unter der Telefonnummer +49 2173 9520-0 oder per E-Mail an info@mega-monheim.de anmelden. Sollte die mögliche Maximalzahl an Teilnehmenden bereits erreicht sein, werden Interessierte auch schon für die Folgewoche eingeplant. Nächster Termin ist am Dienstag, 22. November, Anmeldeschluss demzufolge der 21. November. Von 16 bis 17 Uhr stehen auf vielfachen Wunsch weiter die Themen E-Mobilität und Photovoltaik und von 17 bis 18 Uhr die Themen Heizungsneubau und Sanierung im Fokus. (ts)

Info: Soforthilfe
Um die deutschlandweit extremen Belastungen für alle Erdgas- und Fernwärmekundinnen und -kunden abzufangen, sollen diese entsprechend den Regelungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) eine einmalige Entlastung für den Dezember 2022 erhalten. Die von der Regierung in Berlin angekündigte Soforthilfe soll der finanziellen Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Wie die Soforthilfe funktionieren soll, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die Entlastung ist und was Kundinnen und Kunden konkret tun müssen, wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden spätestens ab dem 21. November auf www.mega-monheim.de veröffentlicht.

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Wie erwartet: Die MEGA muss zum 1. Januar 2023 die Strompreise erhöhen

Wichtige Informationen zu den in Kürze zur Entscheidung anstehenden staatlichen Maßnahmen.

In dem von Wladimir Putin vom Zaun gebrochenen Energiekrisenjahr 2022, das auf die Folgejahre ausstrahlt, hat es ungewöhnlich oft Post von den heimischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen gegeben. Und deutschlandweit war der Kerninhalt dabei meist eher wenig erfreulich. Oft war die beste Botschaft noch: So schlimm, wie zwischenzeitlich mal befürchtet, wird es bei den Preisentwicklungen und der Versorgungssicherheit dann zum Glück doch nicht. Auch in diesen Tagen schreibt die MEGA wieder ihre Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden an. Auch diesmal ist die zentrale Botschaft keine gute: Die Strompreise steigen zum 1. Januar 2023 - und das deutlich.

Dass sich die Gaspreiskrise immer mehr auch zu einer Strompreiskrise ausweitet, hatte die MEGA bereits im Oktober kommuniziert. Inzwischen wurde für das kommende Jahr gerechnet und nun ist klar: Der Brutto-Arbeitspreis im Grundversorgungstarif beträgt ab Januar 68,89 Cent pro Kilowattstunde (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). Der Grundpreis bleibt unverändert. Konkret heißt das: Ein Haushalt mit einem bislang durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden zahlt damit künftig rund 78 Euro brutto pro Monat mehr.

"Welche Veränderungen sich bei den einzelnen Preisbestandteilen ergeben, können unsere Kundinnen und Kunden dem in Kürze zur Veröffentlichung anstehenden neuen Preisblatt für die Strom-Grundversorgung sowie den Erläuterungen in den personalisierten Kundenanschreiben entnehmen, die in den nächsten Tagen per Post kommen. Die Anpassung der Monatsabschläge erfolgt automatisch auf Basis der Jahresabrechnung für das Jahr 2022. Die Jahresabrechnung erhalten unsere Kundinnen und Kunden dann im Januar", erläutert MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler.

Sollte die von der Bundesregierung in Berlin angekündigte Strompreisbremse im Dezember verabschiedet werden, (aktuell wird eine Deckelung von 40 Cent pro Kilowattstunde auf ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauches 2022 genannt), würde das die Haushalte wesentlich entlasten, betont MEGA-Geschäftsführer Dr. Christian Reuber und unterstreicht: " Wir geben tatsächlich nur das an unsere Kundschaft weiter, was wir an Preissteigerungen bei der Energiebeschaffung weitergeben müssen und erzielen dabei keine Übergewinne." Und auch MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler unterstreicht: "Die Preise am Strommarkt für 2023 haben zum Glück etwas nachgegeben. Sie sind gegenüber den Vorjahren aber eben immer noch auf einem extrem hohen Niveau. Die enormen Steigerungen haben wir bis jetzt noch auffangen können, nun müssen wir, so wie andere kommunale Energieversorgerinnen und -versorger das bereits getan haben oder in Kürze tun werden, auch unsere Preise anpassen." Das Einsparen von Energie und der Einsatz möglichst effizienter Energieanwendungen blieben daher nach wie vor das Gebot der Stunde. "Kundinnen und Kunden, die mit uns ein Sonderprodukt abgeschlossen haben, erhalten rechtzeitig vor Vertragsende ein Folgeangebot für 2023", ergänzt Köhler.

Sofern die Bundesregierung die zur Entlastung angekündigte Strompreisbremse wie geplant beschließen sollte, wird die MEGA diese umgehend im dann dafür vorgesehen Zeitrahmen umsetzen. Wie genau die Entlastungsinstrumente am Ende tatsächlich aussehen, ist jedoch leider noch immer nicht hinreichend bekannt. Auch hierzu informiert die MEGA daher immer aktuell auf www.mega-monheim.de. Bei Bedarf sind ergänzende Informations- und Themenabende in Vorbereitung.

Und eine gute Botschaft zum Schluss: Die Gaspreise können durch die MEGA zum 1. Januar 2023 stabil gehalten werden. Auch das schien im Laufe des Jahres längst nicht immer sicher. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent wird hier bei den Abrechnungen, wie gesetzlich vorgesehen, rückwirkend zum 1. Oktober 2022 berücksichtigt.

Die von der MEGA entsprechend aktualisierten Erdgas-Preisblätter sind im Download-Bereich des Internetauftritts der MEGA veröffentlicht. Dort ist zudem auch der Erdgassparrechner auf die aktuellen Zahlen angepasst.

"Sobald die Eckpunkte für die Gas- und Wärmepreisbremse klar und gesetzlich verankert sind, werden wir auch hierzu unsere Kundschaft informieren", kündigt MEGA-Geschäftsführer Reuber an. "Schon heute können wir aber sagen: Die Herausforderungen in der Umsetzung und Anwendungshilfe sind auch für unsere Kundenberaterinnen und -berater immens.  Dennoch, für unsere Kundinnen und Kunden geben wir als MEGA immer unser Bestes, um auch in Monheim am Rhein gemeinsam so gut wie möglich durch diese herausfordernde Zeit zu kommen."

Weiterhin finden jeden Dienstag von 16 bis 17 sowie von 17 bis 18 regelmäßige Informations- und Themenabende im Kundencenter der MEGA an der Rheinpromenade 3a statt. Für eine Teilnahme kann man sich immer bis spätestens am Montag zuvor unter der Telefonnummer +49 2173 9520-0 oder per E-Mail an info@mega-monheim.de anmelden. Sollte die mögliche Maximalzahl an Teilnehmenden bereits erreicht sein, werden Interessierte auch schon für die Folgewoche eingeplant. Nächster Termin ist am Dienstag, 22. November, Anmeldeschluss demzufolge der 21. November. Von 16 bis 17 Uhr stehen auf vielfachen Wunsch weiter die Themen E-Mobilität und Photovoltaik und von 17 bis 18 Uhr die Themen Heizungsneubau und Sanierung im Fokus. (ts)

Info: Soforthilfe
Um die deutschlandweit extremen Belastungen für alle Erdgas- und Fernwärmekundinnen und -kunden abzufangen, sollen diese entsprechend den Regelungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) eine einmalige Entlastung für den Dezember 2022 erhalten. Die von der Regierung in Berlin angekündigte Soforthilfe soll der finanziellen Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Wie die Soforthilfe funktionieren soll, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die Entlastung ist und was Kundinnen und Kunden konkret tun müssen, wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden spätestens ab dem 21. November auf www.mega-monheim.de veröffentlicht.

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