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Häufige Fragen

Unsere FAQ: Hier finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick.

Energie

Anpassung der Erdgas-Abschläge aufgrund Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für Gas und Wärme

Die MEGA wird ihre Kundinnen und Kunden Anfang April schriftlich per E-Mail oder per Briefpost informieren.

Über den Online-Service der MEGA auf www.mega-monheim.de können Sie Ihren Abschlagsplan einsehen und anpassen.​​​​​​​

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% gesenkt. Diese Maßnahme endet am 31. März 2024, woraufhin der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19% ansteigt.

Ihre Erdgas-Abschläge werden entsprechend der Mehrwertsteuererhöhung von uns angepasst. Die neuen Abschlagsbeträge und Zahlungstermine haben wir Ihnen postalisch gesendet.

Kunden mit einem SEPA-Lastschriftmandat müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Die Anpassung der Abschläge erfolgt automatisch.

Wenn Sie Ihre Zahlungen selbst vornehmen, bitten wir Sie, den angepassten Betrag ab dem nächsten Zahlungstermin zu berücksichtigen.

Unser Kundenservice steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 2173 9520-222 oder per E-Mail an info@mega-monheim.de.

In der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 wird das Stichtagsmodell angewendet. Das bedeutet, dass die Abrechnung für das gesamte Jahr 2024 mit 19 Prozent erfolgt. Es sei denn, die Endabrechnungen findet bis Ende März 2024 statt. Im Umkehrschluss wurde das Jahr 2022 komplett mit sieben Prozent besteuert, obwohl erst am 1.Oktober 2022 die Senkung der MwSt. erfolgte. Das Stichtagsmodell ermöglichte unseren Kundinnen und Kunden eine klare Regelung und Vorteil: Die gesamte Erdgaslieferung für das Jahr 2022 wurde entsprechend des zum Zeitpunkt der jährlichen Ablesung gültigen Mehrwertsteuersatzes 7% abgerechnet. In den meisten Fällen bedeutete dies, dass gemäß dem Stichtagsmodell für das gesamte Jahr 2022 der niedrigere Satz von 7 Prozent statt 19 Prozent angewendet wurde. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, und wurde 2022 vom Bundesfinanzministerium ausdrücklich genehmigt. Der Vorteil ist das in 2022 auch die Monate Januar bis September mit 7% abgerechnet wurden, dafür in 2024 die Monate Januar bis März mit 19% abgerechnet werden.

In der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 wird das Stichtagsmodell angewendet und eine Übermittlung des Zählerstandes nicht notwendig! Das bedeutet, dass die Abrechnung für das gesamte Jahr 2024 mit 19 Prozent erfolgt. Es sei denn, die Endabrechnungen findet bis Ende März 2024 statt. Im Umkehrschluss wurde das Jahr 2022 komplett mit sieben Prozent besteuert, obwohl erst am 1.Oktober 2022 die Senkung der MwSt. erfolgte.

Wir haben alle Abschläge ab dem 2. April 2023 mit Fälligkeit zum 2. Mai 2024 (rechnerisch gerundet) um 10 Prozent erhöht.

Energie

Hilfe zur Jahresverbrauchsabrechnung

Ihre Rechnung im Detail

Ihre Kundenanschreiben im Detail erklärt

Wir erläutern Ihnen alle Einzelheiten zu Ihren Kundenanschreiben und zeigen Ihnen, wo Sie Hinweise zu wichtigen Vertragsdaten oder zum Energiesparen finden.

Mehr zum Thema

Energie

Jahresverbrauchsabrechnung 2023

Die Abrechnungen für Strom und Erdgas werden am Freitag, den 26. Januar, versendet. Online-Kundeninnen und -Kunden mit hinterlegter gültiger E-Mail-Adresse erhalten ihre Abrechnungen elektronisch.

MEGAtherm-Haushalte dürfen ihre Abrechnungen im Februar 2024 erwarten.

Die Abrechnungen basieren auf den Zählerständen, die per Selbstablesung bis zum 31. Dezember 2023 übermittelt werden konnten. 

Für Haushalte ohne übermittelten Zählerstand wird der Jahresverbrauch anhand ihres Vorjahresverbrauchs systemseitig geschätzt. Bei Zwischenablesungen wird der Jahresverbrauch auf Grundlage dieser Daten hochgerechnet.

Die Abrechnung veranschaulicht auch die Entlastungsbeträge der Preisbremsen aus dem Jahr 2023. Beachten Sie, dass diese Entlastungen aufgrund der Bundesregierungsentscheidung zum 31. Dezember.2023 auslaufen und ab 2024 nicht mehr gelten.

Neue Abschläge für 2024 werden zusammen mit der Rechnung mitgeteilt. Kundinnen und Kunden können diese im Onlineportal auf der Homepage www.mega-monheim.de oder durch eine E-Mail an info@mega-monheim.de anpassen. Eine Senkung der Abschläge ist nur auf schriftliche Anfrage möglich.

Die neuen Abschläge für 2024, basierend auf dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, werden zusammen mit Ihrer Rechnung mitgeteilt. Im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung, erhalten Sie einen aktualisierten Abschlagplan von uns. Wir bitten Sie, eigenständige Anpassungen bis zu diesem Zeitpunkt zu vermeiden, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen.

Angesichts des zu erwartenden Anstiegs von Anfragen zur Jahresverbrauchsabrechnung könnte es zu längeren Wartezeiten in unserer Telefonhotline und den Kundencentern kommen. Daher empfehlen wir, Ihre Anfragen schriftlich per Mail an info@mega-monheim.de zu stellen. Bitte haben Sie auch bei der Beantwortung dieser Anfragen etwas Geduld. Wir danken für Ihr Verständnis.

Energie

Smart-Meter

Die Verpflichtung zum Einbau von neuen, modernen Messeinrichtungen basiert auf dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), das im Jahr 2023 verabschiedet wurde. Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Ener-giewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Mithilfe des Smart Meters gewinnen Sie mehr Transparenz über Ihren Energieverbrauch und können somit Energie einsparen. Darüber hinaus verschaffen die modernen Stromzähler eine bessere Datengrundlage für den Ausbau und Betrieb von intelligenten Stromnetzen, auch Smart Grid genannt.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein Basiszähler. Zusammen mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit für die Fernauslesung) wird es zu einem intelligenten Messsystem (im herkömmlichen Sprachgebrauch „Smart Meter“). Wir haben ein intelligentes Messsystem bei Ihnen verbaut. Dies sieht der Gesetzgeber vor, da Ihr jährlicher Stromverbrauch bei über 6.000 Kilowattstunden liegt.

Ja. Der Strom wird dabei aber nicht über Ihre Verbrauchsstelle bezogen, sondern greift die Energie noch vor der Messung ab. Der benötigte Strom kostet Sie also nichts.

Für den Zählerwechsel entstehen für Sie keine Kosten. Die Entgelte für den jährlichen Betrieb der modernen Messeinrichtung werden im Gesetz festgelegt und richten sich nach der Höhe Ih-res verbrauchten Stroms. Für Ihre intelligentes Messsystem entstehen jährliche Kosten von X Euro.

Die durch das intelligente Messsystem gesammelten Informationen werden zwar in ein Rechen-zentrum übermittelt, dieses ist aber gesichert und die Kommunikation erfolgt verschlüsselt. Für die Sicherheit sorgt unter anderem ein vom Bundesministerium für die Sicherheit in der Infor-mationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für Smart-Meter-Systeme.

Multimedia

TV-Kabelgebühren für Mehrfamilienhäuser ab 01. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermietende die Kosten für den TV-Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten ihrer Mieterinnen und Mieter abrechnen.

Ab dem 1. Juli 2024 benötigen Bewohnerinnen und Bewohner einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Ohne diesen Vertrag wird das alte TV-Signal am 1. Juli 2024 deaktiviert, und Kabelfernsehen ist nicht mehr möglich.

Um weiterhin Kabelfernsehen nutzen zu können, sollten Sie sich bitte umgehend bei uns melden oder direkt unsere Homepage besuchen. Die MEGA bietet ab sofort ein TV-Paket mit 30 HD-TV-Sendern und über 200 TV-Programmen für nur 4,99 Euro im Monat an. Einfach online bestellen unter: https://mega-monheim-shop.saleshand.de/mega/products

Zusätzlich zu einem TV-Kabelanschluss bietet die MEGA auch Zattoo Premium TV an. Mit TV-Streaming über Zattoo können Sie Ihre TV-Programme live oder zeitversetzt einfach über das Internet und wann immer Sie möchten genießen. Weitere Details zu unserem neuen Premium Zattoo TV-Streaming finden Sie unter: https://www.mega-monheim.de/privatkunden/multimedia#c127

Alles, was Sie benötigen, ist eine Internetverbindung und ein internetfähiges Gerät, wie zum Beispiel einen Smart-TV oder ein Smartphone.

Bei weiteren Fragen oder einem Beratungswunsch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon über die +49 2173 9520-222 erreichen. Gerne beantworten wir auch Fragen per E-Mail an service@mega-monheim.de kontaktieren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

Multimedia

Premium-TV-Dienste ab 2024

Ab diesem Datum werden die TV-Produkte BasisHD, Premium HD, FamilyHD sowie International TV (Türkisch, Russisch, Polnisch, Italienisch) nicht mehr verfügbar sein.

Ihre Dezember-Rechnung, die Sie im Januar 2024 erhalten und am 01. Februar 2024 abgebucht wird, stellt die finale Abrechnung für die von Ihnen zusätzlich gebuchten TV-Produkte dar. Die CI-Karte geht automatisch in Ihren Besitz über.

Ja, unser Standard Kabel-TV-Paket mit mehr als 200 TV-Programmen, darunter 30 in hochauflösendem HDTV, bleibt weiterhin für Sie verfügbar.

Wir stellen Ihnen ZATTOO TV-Streaming als innovative Alternative vor, um Ihre Lieblingssendungen und Unterhaltung in höchster Qualität fortzusetzen.

  • Kostenlose 90-tägige Testphase
  • Große Senderauswahl: Über 160 TV-Sender, darunter 40 in Full-HD und 113 in HD
  • Flexible Aufnahmefunktion: Speichern Sie bis zu 100 Sendungen
  • Mobile Nutzung auch auf EU-Reisen
  • Gleichzeitige Streams auf bis zu 4 Geräten
  • Restart & Live-Pause-Funktion
  • Unbegrenztes Streaming auf Smart TVs ohne Receiver oder andere Hardware

Weitere Informationen unter finden Sie in unserem Multimedia-Angebot.

Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter service@mega-monheim.de und wir werden umgehend die Verfügbarkeit eines speziellen Angebots für Sie prüfen.

Wenn Sie weiterhin Premium TV in noch besserer Qualität genießen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter service@mega-monheim.de, und wir werden umgehend bei Ihnen melden.

Der Glasfaser-Anschluss für Einfamilienhäuser

Hier finden Sie schnell und übersichtlich wichtige Informationen zum FTTH-Glasfaser-Hausanschluss in Einfamilienhäusern.

E-Mobilität

Wallbox

Der Leistungsbedarf von Elektroautos ist hoch und wird während des Ladevorgangs über einen langen Zeitraum abgerufen. Bei Ladung über eine handelsübliche Steckdose kann es zu Beschädigungen in der Elektroinstallation kommen.

Wallboxen werden in der Regel fest mit der privaten Gebäudeinstallation verbunden, aus diesem Grund wird der Großteil der Wallboxen gekauft. Miet-Wallboxen sind im privaten Bereich eher die Ausnahme.

Die Installation muss von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.

Die Kosten für eine einfache Installation der Wallbox betragen zwischen 1.000 bis 1.500 Euro. 

Wallboxen gibt es in mehreren Ausführungen. Eine einfache Wallbox ohne Kabel erhält man schon für rund 800 Euro. Eichrechtskonforme Wallboxen kosten hingegen mindestens 1.800 Euro. Somit betragen die Kosten für die Wallbox inklusive Installation zwischen 2.000 und 3.500 Euro.

Die Installation einer eichrechtskonformen Wallbox ist notwendig, wenn Sie Ladevorgänge abrechnen möchten oder an einer Wallbox mit einem privaten und einem dienstlichen Fahrzeug laden. 

Aktuelle Förderkonditionen können sie unter folgendem Link einsehen.

Wallboxen müssen eine geeignete Datenschnittstelle aufweisen (OCPP fähig). Bei privat geladenen Firmenfahrzeugen ist in der Regel eine eichrechtskonforme Wallbox zu verwenden. Gleiches gilt, falls mehrere Fahrzeuge die Wallbox nutzen und einzelne Ladevorgänge steuerrechtlich abgerechnet werden müssen.

Grundsätzlich sind Elektroautos, die einen Typ 2 Stecker haben, mit allen Wallboxen kompatibel.

In der Regel dauert ein Ladevorgang zwischen 5 bis 10 Stunden je nach Größe und Ladezustand des Elektroautos. Bei den Schnellladern (Laden mit Gleichstrom) beträgt eine Ladung von 10 auf 80 Prozent rund 20 Minuten.

Mietende und Wohnungseigentümende haben in einer WEG das Recht auf die Installation einer Wallbox. Die anfallenden Kosten für die Wallbox müssen allerdings selbst getragen werden, deshalb sollte man sich mit seiner Nachbarschaft abstimmen, um die anfallenden Kosten aufteilen zu können. Darüber hinaus gibt es bei der Installation von mehr als einem Ladepunkt Anforderungen des Netzbetreibenden an die Ladeinfrastruktur. Hier beraten wir Sie und Ihre WEG gerne.

Der durchschnittliche Verbrauch eines E-Autos pro 100 km beträgt zwischen 15 bis 20 kWh. Bei einer Laufleistung von 10.000 km/Jahr entspricht dies einem Verbrauch von 1.500 bis 2.000 kWh/a. Bei einem Strompreis von zum Beispiel 40 ct/kWh betragen die Jährlichen Ladekosten zwischen 600 und 800 Euro.

Derzeit bietet die MEGA keinen gesonderten Ladestromtarif an. Der hohe technische Aufwand für die Installation sowie die zusätzliche monatliche Grundgebühr eines separaten Ladestromzählers würden die Einsparungen eines gesonderten Ladestromtarifs übersteigen. Trotz der deutlich gestiegenen Energiepreise können wir Ihnen einen attraktiven Ladestrompreis (ab 01.01.2023 für 68,89 ct/kWh brutto (Grundversorgungstarif)) anbieten.

Für die Kombination einer Wallbox mit einer Photovoltaik-Anlage ist ein spezielles Wallbox Modell notwendig, damit die Wallbox mit der Photovoltaik-Anlage kommunizieren kann. Hierzu kann Sie Ihr Elektroinstallateur beraten. Allerdings muss beachtet werden, dass Photovoltaik-Strom sehr volatil ist und deshalb nie vollständig im Haushalt und dem Elektroauto verbleiben kann. Das Elektroauto wird zumeist nachts geladen und wird somit hauptsächlich mit Strom aus dem öffentlichen Stromnetz geladen.

Ja, kann man, sofern die Wallbox über das entsprechende Kommunikationsmodul verfügt, um mit dem Wechselrichter Daten austauschen zu können. Hierzu kann Sie Ihr Elektroinstallateur beraten.

In der Regel benötigt das Elektroauto eine höhere Stromleistung als die Photovoltaik-Anlage bereitstellen kann. Aus diesem Grund kommt auch anteilig Netzstrom zum Einsatz.

Nein, die Ladekabel sind während des Ladevorgangs verriegelt, somit kann das Ladekabel nicht gestohlen werden.

Maximale Leistung der LadeeinrichtungAnmeldepflicht NetzbetreiberZustimmungspflicht NetzbetreiberErgänzung
< 4,6 kWNeinNeinBei mehreren Ladeeinrichtungen mit einer gesamten Ladeleistung von ≥11kW gelten Anmelde- und Zulassungsflicht
≤ 4,6 kW bis < 11 kWJaNeinBei mehreren Ladeeinrichtungen mit einer gesamten Ladeleistung ≥11kW gilt auch eine Zulassungspflicht
≥ 11 kWJaJa 

E-Mobilität

Wallbox für Unternehmen

Ladeinfrastruktur kann sowohl Ihren hybriden und elektrischen Fuhrpark als auch Elektrofahrzeuge von Mitarbeitenden laden. Auf diese Weise erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Fuhrpark zukunftsgerichtet und nach Bedarf zu entwickeln. Darüber hinaus steigert das Angebot von Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz die Attraktivität Ihrer Firma als Arbeitgeber.

Die Fördermöglichkeiten für Unternehmen sind vielfältig und hängen grundlegend von Ihrem Vorhaben ab. Daher beraten wir Sie gerne individuell und binden bei Bedarf einen unabhängigen Fördermittelberatenden ein.

Die Möglichkeit einen ganzen Fuhrpark mit Ladeinfrastruktur zu versorgen gibt es, ja. Allerdings muss der Leistungsbedarf für den Fuhrpark mit der verfügbaren Leistung abgeglichen werden. Hier unterstützen wir Sie zielgerichtet und integrieren ein Lade- und Lastmanagement, um den baulichen Aufwand so gering wie möglich zu erhalten und kosteneffizient zu arbeiten.

Die MEGA bietet gesonderte Abrechnungen des Firmenfuhrparks und der einzelnen Mitarbeitenden an. Die Ladeinfrastruktur muss hierfür gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sprechen Sie uns gerne an.

Ja, die MEGA errichtet schlüsselfertige Ladeinfrastruktur für Ihren individuellen Anwendungsfall. Auch die Betriebsführung decken wir auf Ihren Wunsch hin ab. 

Das eichrechtskonforme Laden wird seitens des Gesetzgebers gefordert, um die korrekte Abrechnungen von Ladevorgängen zu gewährleisten. Lediglich eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur darf mit Mitarbeitenden abgerechnet werden. Ob Sie eichrechtskonforme Ladepunkte benötigen, erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam in einem Vorort-Termin.

E-Mobilität

Öffentliches Laden

Schritt 1: eCharge+ App runterladen und einrichten

Schritt 2: Verbinden Sie Ihr Elektroauto per Kabel mit der Ladestation.

Schritt 3: Gehen Sie in Ihre eCharge+ App und rufen Sie den gewünschten Ladepunkt auf. - Geben Sie dazu entweder die Nummer der Ladestation in das Suchfeld der App ein oder scannen Sie mit dem ID-Scanner die Nummer direkt an der Ladestation ab.

Schritt 4: Klicken Sie auf „Laden vorbereiten“.

Schritt 5: Wählen Sie Ihre gewünschte Zahl Art sowie Ladeoptionen aus.

Schritt 6: Starten Sie Ihren Ladevorgang. Die beiden Kabelenden werden verriegelt, sobald der Ladevorgang freigegeben wurde.

Es wird kein Ladekabel benötigt diese sind an den Ladestationen vorhanden.

Ja, die MEGA vertreibt nur 100 Prozent Ökostrom.

Das können Sie in der App einsehen.

Es bedeutet nichts anderes als das spontan (ad hoc) Lader an jeder Ladestation laden dürfen, ohne sich vorher bei dem Betreibenden registriert oder vertraglich an den Betreibenden gebunden zu haben.

Die Bezahlung erfolgt unmittelbar vor oder nach dem Ladevorgang direkt an einem integrierten Bezahlterminal mit EC- oder Kreditkarte oder online auf der Website des Betreibenden.

Photovoltaik

Photovoltaikanlage

Photovoltaik-Anlagen erzeugen elektrischen Strom welcher für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage vorrangig im Haus verbraucht werden sollte. Überschussmengen werden in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist.

Solarthermie-Anlagen erzeugen durch Solarstrahlung Wärme für die Warmwasserbereitung sowie für die Heizungsunterstützung.

Photovoltaik: ein Photovoltaikmodul wandelt durch den photovoltaischen Effekt Sonnenenergie in Elektrizität um. Durch die Einstrahlung der Sonne auf das Modul entsteht eine Spannung zwischen Vorder- und Rückseite.

Solarthermie: die Module der Solarthermie beinhalten, Sonnenkollektoren die mithilfe eines Absorbers direkt auftreffende Sonnenstrahlen aufnehmen und in Wärme umwandeln. Die Umgebungstemperatur spielt dabei kaum eine Rolle, das heißt auch bei Minus-Außentemperaturgraden kann eine Solarthermie-Anlage bei direkter Sonneneinstrahlung Wärme erzeugen. Solarthermie-Anlagen und Photovoltaik-Anlagen arbeiten getrennt voneinander.

Während bei der Volleinspeisung der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird bei der Teileinspeisung (Prosumer-Anlagenbetrieb), der Strom zuerst im hauseigenen Stromkreis verbraucht. Der Strom der nicht genutzt oder gespeichert werden kann, wird erst dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

In diesem Fall wird die noch benötigte Energie, der sogenannte Reststrom, aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Gerne bieten wir Ihnen für den Reststrom unseren attraktiven 100 Prozent Ökostrom an. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Als Eigenverbrauch bezeichnet man den selbstgenutzten Anteil des erzeugten Solarstroms. Ein Beispiel: Werden pro Jahr durch die PV-Anlage 6.000 kWh Solarstrom erzeugt und davon 3.600 kWh direkt im eigenen Gebäude verbraucht, so beträgt der Eigenverbrauchsanteil 60 Prozent.

Als Autarkiegrad bezeichnet man den Anteil des selbstgenutzten Solarstroms der PV-Anlage an Ihrem Gesamtstrombedarf.

Ein Beispiel: Der jährliche Strombedarf beträgt 6.500 kWh. 3.600 kWh des Solarstroms nutzen Sie direkt im Gebäude. Damit beträgt Ihre Unabhängigkeit/der Autarkiegrad 55 Prozent.

Das Investitionsvolumen einer Photovoltaik-Anlage ist spezifisch für jeden Fall zu betrachten, es kommt auf die Anlagen Größe, die Gegebenheiten des Dachs und der Einfachheit der Installation am Gebäude an. Rechnen Sie bitte mit circa 1.500 bis 3.000 Euro netto je kWp.

Die grundsätzliche Eignung inklusive Stromerzeugungsprognose einer Photovoltaik-Anlage für Ihr Objekt können Sie anhand des Solarkatasters des Landes NRW abschätzen. Abrufbar ist das Kataster unter folgendem Link: https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster

Eine Photovoltaik-Anlage (mit Eigenstromnutzung) amortisiert sich in der Regel zwischen 9 bis 15 Jahren.

Eine PV-Anlage, welche auf den Eigenverbrauch ausgerichtet ist, amortisiert sich in der Regel schneller als eine Vollbelegung (überdimensionierte PV-Anlage)

Photovoltaik: Für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom erhalten Anlagenbetreibende eine Einspeisevergütung. Darüber hinaus soll für kleine Photovoltaik-Anlage ab 2023 für die Lieferung und Installation die Mehrwertsteuer entfallen.

Solarthermie: werden mit bis zu 25 Prozent der Investitionskosten gefördert (www.bafa.de)

Batteriespeicher fungieren als Nachtspeicher. Sie haben die Kapazitäten, den nachts benötigten Strom (zum Beispiel für Kühlgeräte, Pumpen oder Stand-by-Verbraucher) tagsüber zu speichern und nachts wieder abzugeben. Damit erhöht sich der Autarkiegrad der Photovoltaik-Anlage. Speicher haben zu wenig Kapazitäten, um den gespeicherten Sonnenstrom für Tage oder Wochen zu bevorraten. Die Integration von einem Batteriespeichersystem ist zwar nachhaltig, aufgrund der derzeit hohen Investitionskosten der Speichermedien in der Regel aber nicht wirtschaftlich.

Die Wirtschaftlichkeit verbessert sich mit fallenden Speicherpreisen sowie steigenden Strompreisen. Heutzutage gehört die Integration eines Solarspeichers aber dazu, weil der Wunsch nach Strom-Autarkie dem der Wirtschaftlichkeit meistens übersteigt.

Photovoltaik: 20 bis 30+ Jahre (Herstellende geben meist 10 Jahre Garantie auf die Module)

Solarthermie: 20 bis 25 Jahre (Herstellende geben meisten 10 Jahre Garantie auf die Module)

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage dauert in der Regel bei 3 bis 5 Tage, allerdings kann das je nach Größe der Anlage abweichen. Aufgrund der hohen Nachfrage sowie des Handwerker- und Materialmangels kann die Realisierung der Anlage derzeit mehrere Monate dauern.

Die Photovoltaik-Module auf dem Dach sind wartungsfrei. Verunreinigungen werden vom Regen automatisch weggewaschen. Der Wechselrichter sowie die Sicherheitseinrichtungen (Überspannungsschutz und selektiver Hauptleitungsschutzschalter) in der Unterverteilung sollten regelmäßig überprüft werden. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrem Solarteur.

Die Photovoltaik-Anlage erzeugt auch bei Wolken noch Strom, allerdings ist die Leistung der Photovoltaik-Module durch die Wolken minimiert. Im Vergleich zu sonnigen Tagen kann die Leistung der Photovoltaik-Anlage um circa 30 bis 60 Prozent fallen.

Zu den Zeiten, als es noch eine hohe Einspeisevergütung gab galt das Gebot der Südausrichtung, damit die Anlage den maximalen Solarstromertrag erzeugt. Heutzutage wird lieber eine Ost/West-Ausrichtung bevorzugt, weil die Photovoltaik-Anlage zwar dadurch Ertragseinbußen von rund 10 Prozent hat, dafür der Strom aber ganztägig dem Haus und damit dem Verbrauchenden zur Verfügung steht. Lediglich eine komplette Installation auf der Nordseite des Gebäudes ist nicht empfehlenswert.

Nein (§65 der Landesbauordnung NRW), es kann allerdings Ausnahmen geben wie bei Denkmal geschützten Gebäuden, dort muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erfolgen. Darüber hinaus gibt es städtebauliche Auflagen im Bereich der Monheimer Altstadt.

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ist im Allgemeinen sehr sicher. Aber auch bei gewissenhafter Montage und bestimmungsgemäßem Betrieb kann ein gewisses Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gerade weil das Schadensrisiko sehr gering ist, sind kleinere Photovoltaik-Anlage häufig durch die bestehenden Wohngebäudeversicherungen mit abgedeckt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wohngebäudeversicherung daraufhin zu prüfen und gegebenenfalls eine Erweiterung dazu abzuschließen. Darüber hinaus gibt es auch eigenständige PV-Versicherungen, welche dann typischerweise eine Betreibendenhaftpflicht und den Ertragsausfall miteinschließen.

Einerseits reduzieren Sie mit dem direkt genutzten Solarstrom Ihren bisherigen Stromnetzbezug. Der reguläre Strompreis Ihres Stromliefernden wird substituiert, weshalb Sie bares Geld einsparen.

Darüber hinaus wird der erzeugte Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, automatisch in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Hierfür erhalten Sie eine Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme und wird konstant für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarenergie über 20 Jahre gezahlt.

Die Einspeisevergütung ist steuerrechtlich Ihre Einnahme, welche für die steuerrechtliche Bewertung herangezogen wird. Eine allgemeingültige Aussage kann nicht getroffen werden, weshalb Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberatenden oder Ihrem Finanzamt Rücksprache halten sollten. Bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp kann ein Antrag beim Finanzamt beantragt werden, dass mit der Anlage keine Gewinnabsicht im Fokus steht. Somit muss der Ertrag nicht versteuert werden.

Ja, Sie müssen einen Zweirichtungszähler bei der MEGA über das Formblatt S6 beantragen. Der Tausch des Stromzählers wird von der MEGA durchgeführt und ist kostenlos.

Generell ist jeder Elektroinstallationsbetrieb eine potenzielle Ansprechpartnerin oder potentieller Ansprechpartner. In einschlägigen Portalen finden Sie eine Fülle von Anbietenden. Beispielhaft ist hier: https://www.solaranlagen-portal.com zu nennen. Gerne können Sie darüber hinaus auch die lokalen Installationsunternehmen ansprechen. Die MEGA als lokales Energieversorgungsunternehmen agiert grundsätzlich Anbietenden unabhängig.

Ja, für Strom den Sie weiterhin aus dem Stromnetz beziehen, können Sie Ihren Stromliefernden frei wählen. Die MEGA bieten Ihnen schon heute attraktive Angebote für die Stromlieferung. Schauen Sie sich zum Beispiel gleich unseren 100 Prozent Ökostrom an.

EEG 2023

 

Prosumer

 

Volleinspeiser

Leistung

Einspeisevergütung

Leistung

Einspeisvergütung

Zuschuss Volleinspeiser

Gesamt Einspeisevergütung

<10 kWp

8,6 ct/kWh

<10 kWp

8,6 ct/kWh

4,8 ct/kWh

13,4 ct/kWh

<40 kWp

7,5 ct/kWh

<40 kWP

7,5 ct/kWh

3,8 ct/kWh

11,3 ct/kWh

<750 kWp

6,2 ct/kWh

<100 kWp

6,2 ct/kWh

5,1 ct/kWh

11,3 ct/kWh

  

<300 kWp

6,2 ct/kWh

3,2 ct/kWh

9,4 ct/kWh

  

<750 kWp

6,2 ct/kWh

0,0 ct/kWh

6,2 ct/kWh

      

1 kWp benötigt in der Regel ca. 5-6 m² Dachfläche.

Wärme

Wärmepumpe

  • Vollständige Kostenübernahme sowie Wartung und Instandhaltung der neuen Stromwärmepumpe
  • Bis zu 15 Jahre Garantie inklusive aller anfallenden Reparaturen und Ersatzteile
  • Freie Handwerkerwahl
  • 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizungsanlage
  • Beantragung möglicher Fördergelder

Jede Art von Wärmepumpen (Luft-, Wasser-, sowie Sole-Wasser Wärmepumpen) bietet MEGA im Rahmen des MEGAtherm an. Der MEGAtherm-Anlagenservice beinhaltet die Installationskosten der Wärmepumpe. Kosten für Brunnen-, oder Solebohrungen werden bauseits durchgeführt.

Wärmepumpen arbeiten wirtschaftlich bei möglichst niedrigen Heiztemperaturen. Deshalb sind Gebäude mit einer Fußbodenheizung gut geeignet. Als grober Richtwert sind Gebäude jünger als Baujahr 1995 geeignet für den Einsatz einer Wärmepumpe. Ist das Gebäude älter, muss individuell der Einsatz bewertet werden. Hierzu steht Ihnen Ihr Fachbetrieb sowie die MEGA gerne beratend zur Seite.

Üblicherweise liegen die Kosten für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Demontagekosten der Altanlage sowie Zubehör zwischen 25.000 bis 35.000 Euro.

Ja, der Eigenanteil kann durch die BEG-Förderung geleistet werden. Alternativ kann die Fördersumme als Einmalzahlung ausgezahlt werden.

MEGA bietet Ihnen gerne einen separaten vergünstigten Stromtarif für Ihre neue Strom-Wärmepumpe an.

Ja, im Rahmen der BEG-Förderung werden Wärmepumpen-Heizungen gefördert. Hier zu beraten wir Sie gerne. Alternativ können Sie die aktuellen Fördersätze einsehen.

MEGA hat für Heizungsanlagen nach dem Ende der Vertragslaufzeit keine Verwertungsmöglichkeit in anderen Objekten.

Daher richten wir uns nach den Wünschen der Kundschaft, folgende Möglichkeiten gibt es: 

  • Anlage geht in das Eigentum der Kundin/des Kunden über MEGA baut nach Vertragsende die Anlage auf Kundenwunsch aus
  • MEGA bietet einen Betriebsführungsvertrag an (in der Regel fünf weitere Jahre)

Hierbei bietet MEGA zwei Möglichkeiten:

  • Die Heizungsanlage kann zu dem jeweiligen Zeitwert abgekauft werden
  • Die neue Käuferin oder der neue Käufer kann mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintreten

Bei der Wahl des Stromanbietenden ist die Kundschaft in ihrer Entscheidung frei.

Wärme

Erdgas-Brennwertheizung

  • Finanzierung, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage
  • Preisgarantie für den Wärmegrundpreis
  • Effiziente Energieversorgung mit Erdgas auf dem neuesten Stand der Technik
  • 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr
  • Bis zu 15 Jahre Garantie auf den Heizkessel inklusive aller anfallenden Reparaturen und Ersatzteile
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizungsanlage

Üblicherweise liegen die Kosten für die Installation einer Brennwertheizung inklusive Demontagekosten der Altanlage, Schornsteinsanierung sowie Zubehör zwischen 9.000 bis 15.000 Euro.

Ja, die Übernahme eines Eigenanteils bis zu einer Höhe von 50 Prozent der Gesamtinstallationskosten ist möglich. Durch den Eigenanteil reduziert sich der monatliche Grundpreis um 8 Euro/Monat je 1.000 Euro Zusatzzahlung.

Wärmeerzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern (zum Beispiel Erdgas) werden nicht gefördert

MEGA übernimmt die Kosten für die jährliche Wartung, den Schornsteinfeger sowie die Instandhaltung während der gesamten Vertragslaufzeit.

MEGA hat für Heizungsanlagen nach dem Ende der Vertragslaufzeit keine Verwertungsmöglichkeit in anderen Objekten. Daher richten wir uns nach den Wünschen des Kunden.

Es gibt folgende Möglichkeiten:  

  • Die Anlage geht in das Eigentum der Kundschaft über
  • MEGA baut nach Vertragsende die Anlage auf Kundschaftwunsch aus
  • MEGA bietet einen Betriebsführungsvertrag an (in der Regel für fünf weitere Jahre)

Ja, die Kosten können (anteilig bis komplett) auf Ihre Mietenden umgelegt werden, sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Hierbei bietet MEGA zwei Möglichkeiten:

  • Die Heizungsanlage kann zu dem jeweiligen Zeitwert abgekauft werden
  • Die neue Käuferin oder der neue Käufer kann mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintreten

MEGA gewährleistet unseren Kundinnen und Kunden einen günstigen Wärmearbeitspreis über die Vertragslaufzeit. Dieser ändert sich jährlich gemäß den Jahresdurschnitts-Indizes (Fernwärme-Indizes und Erdgas-Indizes) des jeweiligen Vorjahres. Das Erdgas kann während der Vertragslaufzeit nicht von einem anderen Anbitendem bezogen werden.

Bauen

Balkonkraftwerk

Die Kosten für ein Balkonkraftwerk beträgt zwischen 800 und 2000 EURO.

Aktuell gibt es in Monheim am Rhein keine Förderung.

Ein Balkonkraftwerk amortisiert sich in der Regel in den Zeitraum zwischen 6 bis 8 Jahren.

Der erzeugte Sonnenstrom wird üblicherweise zu ca. 2/3 in der Wohnung verbraucht. Das letzte Drittel fließt automatisch in das Netz der öffentlichen Versorgung. Mit Einsatz eines Speichers können 100% des Solarstroms in der Wohnung genutzt werden. Ob ein Speicher wirtschaftlich ist, hängt von den Investitionskosten ab. Aktuell werden die Balkonkraftwerke inklusive Speicher als Bundle verkauft.

Die Photovoltaik-Module haben eine Lebensdauer von 15-25 Jahre.

Die Photovoltaik-Anlage erzeugt auch bei Wolken noch Strom, allerdings ist die Leistung der Photovoltaik-Module durch die Wolken minimiert. Im Vergleich zu sonnigen Tagen kann die Leistung der Photovoltaik-Anlage um circa 10 bis 50 Prozent fallen.

Ja, Sie müssen einen Zweirichtungszähler bei der MEGA über dasFormblatt Auftrag zur Stromzählermontage oder -demontage (Formblatt S6) beantragen.

Nein, wenn der Strom im eigenen Stromkreis nicht verbraucht oder gespeichert wird, geht der Strom ohne Einspeisevergütung in das öffentliche Netz.

Nein, Balkonkraftwerke sind nun im Katalog „privilegierter“ Maßnahmen aufgelistet. Vermieter sind verpflichtet, Mietern das Recht zur Installation und Nutzung zu geben. 

Gemäß VDE-Norm müssen Steckdosen, welche für Balkonkraftwerke genutzt werden, einen Berührungsschutz aufweisen. Herkömmliche Haushaltssteckdosen haben dies nicht. Ausdrücklich verboten ist es allerdings nicht. Wir empfehlen die Nutzung einer sogenannten Wieland-Steckdose.

Anmeldung und Inbetriebnahme einer steckfertigen Erzeugungsanlage (Formblatt S31)

Eine verpflichtende Anmeldung ist nur bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) nötig, bei der MEGA (Stromnetzbetreiber) entfällt diese Verpflichtung

Eine Anlagenleistung bis 800 Wp und eine Wechselrichterleistung bis 600 W sind erlaubt.

Balkon-Kraftwerke sind sehr sicher und bringen kaum Risiken mit sich. Dennoch sollten Sie mit Ihrem Vermieter oder im Falle von Wohneigentum mit Ihrem Verwalter Rücksprache halten, ob die Anlage mit abgedeckt ist. 

Der Messstellenbetreiber (MEGA) installiert unentgeltlich einen neuen Haushaltstromzähler. Balkonkraftwerke dürfen auch vor dem Wechsel des Zählers in Betrieb genommen werden, bis der Messstellenbetreiber (MEGA) den Wechsel durchgeführt hat. 

Bauen

Netzservice

Um eine Ladesäule anzumelden, lassen Sie bitte die Formulare S9 und S28 von einer konzessionierten Elektrofachkraft ausfüllen und senden diese mit einer Kopie der Konzession an: netzservice@mega-monheim.de

Für die Anmeldung sowie die Anschlussanfrage einer PV-Anlage wird das Formular S19 benötigt. Für die Inbetriebnahme benötigen wir die Formulare S20, S21, S6, eine Kopie der Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister und eine Kopie der Registrierung des Batteriespeichers bei der Bundesnetzagentur (sofern vorhanden). Auch bei diesen Formularen sind Stempel, Unterschrift und eine Kopie der Konzession des Elektro-Installationsunternehmens zwingend erforderlich.

Auf dem Formular S9 F den Punkt 3 „Netztrennung“ sowie das entsprechende Gewerk ankreuzen. Zudem benötigen Sie Stempel, Unterschrift und eine Kopie der Konzession des Elektro-Installationsunternehmens.

Bitte informieren Sie sich anhand der MEGA Bau-Mappe. Sie finden diese und viele weitere Informationen für Bauende auf www.mega-monheim.de.

Für den Abriss eines Hauses müssen die vorhanden Medien getrennt und Zähler ausgebaut werden. Auf dem Formular S9 unter Punkt 3 „Netztrennung“ können die entsprechenden Gewerke für die Trennung angekreuzt werden. Das Formular S6 nutzen Sie bitte für den Zählerausbau. Beide Formulare sind von einer konzessionierten Elektrofachkraft auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Auskunft über den Verlauf der Leitungen erhalten Sie hier: planauskunft@mega-monheim.de

Bei Punkt 4 müssen alle Verbraucherinnen und Verbraucher im Haus addiert und unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors eingetragen werden. Dies kann nur durch eine konzessionierte Elektrofachkraft erfolgen.

Die Wärmepumpe meldet Ihre konzessionierte Elektrofachkraft bitte mit dem Formular S9 bei der MEGA an.

Bitte wenden Sie sich an eine konzessionierte Elektrofachkraft, die die Lage vor Ort bewertet und Ihnen im Anschluss ein Angebot erstellt. Die Elektrofachkraft wendet sich dann mit den entsprechenden Formularen S9, S28 sowie Lageplänen an die MEGA.